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02.08.07

Bildung

Schulpflicht gilt auch für streng Religiöse

Ein Gericht hat die Klage eines baptistischen Paares abgelehnt, das seine Tochter von der Schulpflicht befreien wollte. An staatlichen Schulen stört die Eltern unter anderem die Sexualerziehung und die Verbreitung der Evolutionstheorie. Ähnliche Konfliktfälle gab es in den letzten Jahren häufiger.

© dpa
Ab in die Schule: Auch sehr gläubige Menschen müssen ihre Kinder in die Obhut öffentlicher Bildungseinrichtungen schicken
Ab in die Schule: Auch sehr gläubige Menschen müssen ihre Kinder in die Obhut öffentlicher Bildungseinrichtungen schicken

Die Gegner der deutschen Schulpflicht haben eine weitere Niederlage erlitten. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies die Klage eines streng bibeltreuen Elternpaares aus Windischenbach im Hohenlohekreis ab, das 2004 vergeblich beantragt hatte, seine heute 12 Jahre alte Tochter Irene von der gesetzlichen Schulpflicht zu befreien.

Die Eltern sind Spätaussiedler und gehören wie viele andere Russlanddeutsche zu den Evangeliums-Christen Baptisten. Sie hatten sich auf ihre Glaubensfreiheit berufen und erklärt, eine religiöse Erziehung in ihrem Sinne sei an öffentlichen Schulen nicht gewährleistet. Dort werde nicht die Unterordnung unter die Obrigkeit gelehrt, sondern unter dem Etikett des mündigen Bürgers das unablässige Hinterfragen von Autorität.


Die Sexualerziehung schon ab der zweiten Klasse verletze das Gebot der Schamhaftigkeit, fanden die Eltern weiter. Auch würden Lehrer Hexengeschichten empfehlen und esoterische Praktiken wie das Manadala-Malen einüben, statt vor Zauberei zu warnen. Zudem werde statt der biblischen Schöpfungsgeschichte die Evolutionstheorie als wissenschaftlich bewiesen gelehrt.


Vor all dem wollten die Eltern ihre Tochter bewahren. Nachdem sie bei Irenes fünf älteren Geschwistern, die auf staatliche Schulen gingen, angeblich schlechte Erfahrungen gemacht hatten, sollte Irene von der Schulpflicht befreit und privat unterrichtet werden. Das hat das Verwaltungsgericht nun abgelehnt.

"Souveränität des Kindes" als wichtiger Wert

Unter Bezug auf einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 2006 erklärten die Stuttgarter Richter, dass der Lehr- und Erziehungsauftrag der staatlichen Schulen eine beschränkende Wirkung auf die elterlichen Glaubens- und Erziehungsrechte habe. Das Grundgesetz, so das Gericht, gehe von "einer unterschiedslos von allen Kindern besuchten Grundschule aus", was "den Erwerb sozialer Kompetenzen" fördere.

Zudem habe die Allgemeinheit "ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von religiös oder weltanschaulich motivierten 'Parallelgesellschaften’ entgegenzuwirken." Deshalb sei die "Konfrontation mit den Auffassungen und Wertvorstellungen einer zunehmend säkular geprägten pluralistischen Gesellschaft den Klägern zuzumuten". Auch liege der Besuch einer allgemeinen Schule im Interesse der Tochter: Gerade dass die Eltern so großen Wert auf Gehorsam legen, spricht nach Meinung der Richter "für die Schulbesuchspflicht ihrer Tochter", weil staatlicher Unterricht die "Souveränität des Kindes" in den Mittelpunkt stelle.

Der Schulpflicht sei auch nicht dadurch zu genügen, dass Irene die Heimschule besucht, die ihre Eltern mittlerweile mit Glaubensgenossen in Windischenbach gegründet haben. Denn dieser Schule fehlt die staatliche Anerkennung als "genehmigte Schule", die nach baden-württembergischem Schulrecht von den amtlichen Lehrplänen abweichen darf und dafür die Schüler an staatlichen Schulen prüfen lassen muss.

Wie das Regierungspräsidium in Stuttgart Morgenpost Online erklärte, sind in Windischenbach noch nicht einmal die für diese "genehmigten Schulen" gelockerten Vorschriften erfüllt: Den Lehrern fehlten die Qualifikationen – Mathematik unterrichtet dort eine Laborassistentin, Geschichte eine Behördenassistentin für Umweltschutz –, die Lehrpläne seien unzureichend, es gebe keine Aussagen über die Unterrichtsorganisation.

Reaktionen der Bundesländer sehr unterschiedlich

Gegen diese Ablehnung klagen die Gründer der Schule derzeit ebenfalls vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht in einem gesonderten Verfahren, über das erst in einigen Monaten entschieden wird. Doch was das Mädchen Irene betrifft, so hat das Verwaltungsgericht bereits jetzt entschieden, dass jene Heimschule kein Ersatz sei: Dort sei "nicht für ihre Erziehung und Unterrichtung ausreichend gesorgt."

Allerdings besuchen insgesamt neun Kinder teilweise seit Jahren diese Heimschule. "Das Projekt läuft sehr gut", sagt Waldemar Schulz, Vater von zwölf Kindern und Mitglied der Evangeliums-Christen Baptisten: "Von den neun Kindern haben sechs für ihre schulische Leistungen Preise erhalten." Hingegen lehnen der örtliche Bürgermeister und die zuständige Schulrätin Rita Schneiders vom Landratsamt Künzelsau die Heimschule ab. Man habe sie lediglich, so Schneiders, bisher "zum Wohle der Kinder" geduldet, statt diese mit Polizeigewalt an staatliche Schulen zu bringen. Zu Gesprächen und Kompromissen sind die streng religiösen Eltern der Kinder laut Schneiders nicht bereit.

Nach Schätzungen des Vereins "Schulunterricht zu Hause" im hessischen Dreieich werden 500 Kinder in Deutschland aus religiösen Motiven von ihren Eltern zu Hause unterrichtet. Die Reaktionen der Bundesländer darauf reichen von stillschweigender Duldung bis zu massivem Polizeieinsatz. Wurden in Bayern vor einigen Jahren 25 Kinder der Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" von Polizisten zwangsweise zur Schule gebracht, so darf diese Gemeinschaft ihre Kinder nun in einer Ergänzungsschule auf ihrem Gut selbst unterrichten.

Tradition des "Homeschoolings" in den USA

Vor zwei Jahren wiederum flohen acht bibeltreue Spätaussiedlerfamilien aus Nordrhein-Westfalen nach Österreich und kamen so einem Polizeieinsatz zuvor, nachdem Bußgelder und Erzwingungshaft wirkungslos geblieben waren. Ein Teil der Kinder lernt mittlerweile auf einer christlichen Privatschule in Baden-Württemberg.

Als Verfolgung und Diskriminierung bezeichnet man die Durchsetzung der gesetzlichen Schulpflicht beim christlichen Heimschulverein in Siegen, der rund 150 Familien mit eigenem Schulmaterial und pädagogischen Beratern unterstützt. Ziel sei es, den Eltern zu helfen, ihre Kinder nach ihrem Glauben zu erziehen, heißt es auf seiner Internetseite. Dort wird auch auf die lange Tradition des "Homeschoolings" in den USA verwiesen, wo es derzeit mehr als 2,2 Millionen Hausschüler geben soll.

In Europa ist außer in Deutschland und der Slowakei der Hausunterricht in fast allen Ländern mit unterschiedlichen Auflagen erlaubt. Doch wie der Stutgarter Fall zeigt, hält die deutsche Rechtsprechung an der gesetzlichen Schulpflicht fest – auch um die Entstehung von Parallelgesellschaften zu verhindern.

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