Bundesverwaltungsgericht
Verbot von Rudolf-Heß-Gedenkmarsch rechtens
Donnerstag, 26. Juni 2008 12:57Die umstrittene Strafrechtsverschärfung für Neonazi-Aufmärsche ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es bestätigte damit zugleich ein Verbot einer Kundgebung zum Todestag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im oberfränkischen Wunsiedel.

Ein Neonazi-Aufmarsch für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel ist von den Behörden zu Recht verboten worden. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Mittwoch durfte das Verbot auch damit begründet werden, dass bei der Veranstaltung die Gefahr bestanden habe, es könne zu Volksverhetzung kommen. Nach dem Volksverhetzungs-Paragraphen macht sich strafbar, wer in einer öffentlichen Versammlung die Würde der NS-Opfer verletzt sowie nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt.
In der Versammlung sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Würde der Opfer des NS-Regimes verletzt und die Person Heß in einer besonderen Weise positiv bewertet worden. Dies ergibt sich nach Überzeugung der Richter aus Äußerungen im Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung und entsprechenden Versammlungen, die in den Vorjahren anlässlich des Heß-Todestags in Wunsiedel stattfanden.
Schließlich wäre bei der Versammlung auch eine Störung des öffentlichen Friedens eingetreten, weil sie voraussichtlich weit über Wunsiedel hinaus Beachtung gefunden hätte. Insbesondere bei den überlebenden Opfern und bei den Nachkommen der getöteten Opfer wäre vermutlich eine Furcht vor künftigen Angriffen auf ihre Menschenwürde und vor der gefährlichen Ausbreitung rechtsextremen Gedankenguts ausgelöst worden, urteilten die Richter.
(Aktenzeichen Bundesverwaltungsgericht: 6 C 21.07)AP/ddp/omi
Erschienen am 25.06.2008






Stellenmarkt
Wohnungen
Branchenbuch
Kleinanzeigen
Veranstaltungen
Kinoprogramm










Versicherungen
Gesundheitstests
Hotelsuche
Abo
Stadtplan
epaper
Archivsuche
Zeitung Heute
RSS
Newsticker
Video
TV-Programm
Wetter
Gehaltsrechner
Börse
Kredit und Zinsen
Europa
Krankenkassen
Hilfe
Handelsregister
Leserbrief
Kontakt
Mobilportal
iPhone-/iPad-Apps
Heizölvergleich