Logo der Berliner Morgenpost
http://www.morgenpost.de/politik/article597694/Verbot_von_Rudolf_Hess_Gedenkmarsch_rechtens.html
twitter Facebook StudiVZ/MeinVZ
Link in E-Mail oder Instant-Message einfügen close

Bundesverwaltungsgericht

Verbot von Rudolf-Heß-Gedenkmarsch rechtens

Die umstrittene Strafrechtsverschärfung für Neonazi-Aufmärsche ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Es bestätigte damit zugleich ein Verbot einer Kundgebung zum Todestag von Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß im oberfränkischen Wunsiedel.

Bundesverwaltungsgericht
Foto: DDP
Rechtsextreme marschieren zum Gedenken an den Hitler-Stellvertreter Rudolf Hess an dessen Todestag im Jahr 2001 durch Wunsiedel, wo Hess begraben liegt

Ein Neonazi-Aufmarsch für Hitler-Stellvertreter Rudolf Heß in Wunsiedel ist von den Behörden zu Recht verboten worden. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom Mittwoch durfte das Verbot auch damit begründet werden, dass bei der Veranstaltung die Gefahr bestanden habe, es könne zu Volksverhetzung kommen. Nach dem Volksverhetzungs-Paragraphen macht sich strafbar, wer in einer öffentlichen Versammlung die Würde der NS-Opfer verletzt sowie nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigt.

Mit ihrer Entscheidung wiesen die Richter eine Klage des Neonazi-Anwalts Jürgen Rieger ab. Sie vermochten dem Rechtsextremisten nicht in seiner Argumentation folgen, wonach die Grundrechte der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit dem Verbot entgegengestanden hätten. Zwar sahen die Richter ebenfalls einen Eingriff in den Grundgesetzartikel 5, der die Meinungsfreiheit schützt. Allerdings sei dieser gerechtfertigt gewesen, weil nach Artikel 1 des Grundgesetzes die Würde des Menschen besonderen Schutz genieße. Das Verbot aus dem Jahr 2005 sei deshalb mit der Verfassung zu vereinbaren.

In der Versammlung sei mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Würde der Opfer des NS-Regimes verletzt und die Person Heß in einer besonderen Weise positiv bewertet worden. Dies ergibt sich nach Überzeugung der Richter aus Äußerungen im Zusammenhang mit der geplanten Veranstaltung und entsprechenden Versammlungen, die in den Vorjahren anlässlich des Heß-Todestags in Wunsiedel stattfanden.

Schließlich wäre bei der Versammlung auch eine Störung des öffentlichen Friedens eingetreten, weil sie voraussichtlich weit über Wunsiedel hinaus Beachtung gefunden hätte. Insbesondere bei den überlebenden Opfern und bei den Nachkommen der getöteten Opfer wäre vermutlich eine Furcht vor künftigen Angriffen auf ihre Menschenwürde und vor der gefährlichen Ausbreitung rechtsextremen Gedankenguts ausgelöst worden, urteilten die Richter.

(Aktenzeichen Bundesverwaltungsgericht: 6 C 21.07)AP/ddp/omi



Erschienen am 25.06.2008

Anzeige
Anzeige
Video-Nachrichten aus Berlin
Video Berlinale
Berlinale
Jolie präsentiert Regiedebüt
WKN, ISIN oder NAME
Kurs in % Zeit
NIKKEI 225 8947,1700 -0,61 07:00
EURO STOXX 50 2480,7600 -1,65 17:50
NASDAQ Comp. 2903,8800 -0,80 23:30
DOW Jones 12801,2300 -0,69 22:30
TecDAX 769,8900 -0,43 17:45
DAX 6692,9600 -1,41 17:45
Euro (in $) 1,3200 -0,65 22:59
BrentOil (in $) 117,6100 -0,91 23:48
Gold (in $) 1720,7000 -0,54 23:16
Die Zeitung
Premium Inhalte
Berliner Morgenpost Apps