11.06.08

Nach dem Urteil

Deutscher Kulturkampf um die Studiengebühren

Der Hessische Staatsgerichtshof hat Studiengebühren für verfassungsgemäß erklärt. Doch das Urteil fiel mit der denkbar knappsten Mehrheit aus. Deutschland ist gespalten. Nur weil die Gebühren mit der Verfassung übereinstimmen, sind sie noch lange nicht gewollt. Nach den Gerichten muss jetzt die Politik endgültig entscheiden.

Foto: DPA
Studiengebühren
Demonstration für Abschaffung der Studiengebühren

Studiengebühren sind verfassungsgemäß – aber deswegen noch lange nicht gewollt. Auch nach der Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs ist eines klar: Über genau diese Fragen wird in Deutschland weiter gestritten werden. Der Staatsgerichtshof erklärte zwar die Studiengebührenregelung in Hessen für mit der Verfassung vereinbar, doch die Begründung sorgte umgehend für neuen Streit: Sorgen Darlehen dafür, dass ein Student in einer ausreichend guten wirtschaftlichen Lage ist, um Studiengebühren bezahlen zu können – oder nicht? Sechs von elf Richtern bejahten das – fünf stimmten dagegen.

Damit fiel das hessische Studiengebührenurteil mit der denkbar knappsten Mehrheit aus. Mehr noch: In einem Sondervotum benannten fünf der elf obersten hessischen Richter genau das Gegenteil von dem als richtig, was ihre sechs Kollegen befanden. Deutschland ist gespalten, und das gilt in kaum einem Bereich so sehr wie beim Thema Studiengebühren.


In sieben Bundesländern werden derzeit Studiengebühren erhoben, in den neun anderen nicht. Die Länder sind dabei klar unterteilt: Wo CDU oder CSU regieren, müssen Studierende zahlen, wo dagegen die SPD am Ruder oder mit im Regierungsboot sitzt, sperrt man sich gegen die Einführung der "Campus-Maut". Einzige Ausnahme der Regel ist das CDU-regierte Thüringen, wo Ministerpräsident Dieter Althaus die Kostenfreiheit als Argument zur Attraktivitätssteigerung seiner Hochschulen betont.

Das thüringische Modell zeigt die Zwiespältigkeit des Themas: Studiengebühren sind von den Unions-geführten Ländern gewollt, aber offenbar fürchtet man selbst die abschreckende Wirkung.

So warnte der Präsident der Frankfurter Universität, Rudolf Steinberg, jüngst vor einer nicht mehr zu bewältigenden "Studierendenschwemme" an den hessischen Hochschulen, sollten die Gebühren wieder wegfallen. Steinberg verwies dabei auf die Erfahrungen der Universität Mainz im gebührenfreien Nachbarland Rheinland-Pfalz – doch dort stellt man gar keine "signifikante Veränderung" der Studierendenzahlen fest: Die befürchtete Flut von "Gebührenflüchtlingen" aus anderen Bundesländern bleibe "nach wie vor aus", bilanzierte im April der Mainzer Hochschulpräsident Georg Krausch.



Jeder Cent in die Verbesserung der Lehre


Die Gebühren seien unbedingt notwendig, um die Unterfinanzierung der Hochschulen zu beseitigen, argumentiert Gebührenbefürworter Steinberg. In Frankfurt wurden mit den rund 18 Millionen Euro Mehreinnahmen neue Stellen geschaffen, technische Geräte und Bücher angeschafft und Exkursionen finanziert. "Wir haben jeden Cent in die Verbesserung der Lehre gesteckt", sagt der Präsident stolz.

Andere aber stellen die Frage, ob wirklich die Studierenden selbst für diese Verbesserung zahlen müssen. "Wir brauchen die Mittel ganz dringend, aber es ist die Aufgabe des Staates, die Hochschulen angemessen zu finanzieren", sagte die Präsidentin der Darmstädter Hochschule, Maria Overbeck-Larisch, Morgenpost Online. Junge Menschen auszubilden sei eine Erziehungsaufgabe, Studiengebühren führten aber zu einem System von Anreiz und Strafe – das sei falsch. Zumal die Gefahr der sozialen Selektion bestehe: Wer das Geld hat, kann studieren, wer es nicht hat, hat das Nachsehen – so das Hauptargument der Gegner.


Genau dazu urteilte aber am Mittwoch der Hessische Staatsgerichtshof: Gebühren können dann gerecht sein, wenn sie durch ein gutes Darlehenssystem abgefedert sind. In Hessen stellte sich den Richtern das Spezialproblem, dass die Landesverfassung die Unentgeltlichkeit des Hochschulstudiums prinzipiell vorschreibt. Gebühren dürfen nur erhoben werden, wenn es die wirtschaftliche Lage der Studierenden zulässt. Dennoch verstoße die hessische Gebührenregelung nicht gegen das Recht, weil der Gesetzgeber eine "zumutbare und sinnvolle" Darlehensregelung eingeführt habe, befanden die Richter. Und weil diese Darlehen ohne jede Vorbedingung gewährt würden und frühestens zwei Jahre nach Abschluss zurückgezahlt werden müssten, sei ein Zugang zum Studium jedermann gewährt.

Doch an der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage schieden sich die Geister im Gericht: Ein mittelloser Student werde doch nicht deshalb wirtschaftlich solvent, weil er sich verschulden könne, kritisierten die fünf unterlegenen Richter. Die Schulden bürdeten vielmehr gerade dem Mittellosen eine weitere Last auf, die der Studierende mit Geld nicht tragen müsse. Somit würde "Wortlaut und Sinn" der hessischen Verfassung "geradezu ins Gegenteil" verkehrt.

Für Überraschung sorgte dazu die Begründung, mit einem akademischen Abschluss sei in der Regel eine "erhöhte Einkommenserwartung" verbunden. Diese Einschätzung sei "lebensfremd" und realisiere sich bei einem Drittel der Akademiker nicht, befand denn auch der hessische SPD-Landesvize Gernot Grumbach. Es habe offenbar auf das Gericht "einen hohen Druck" aus der Politik gegeben, das Gesetz zu rechtfertigen, argwöhnte er. Nun habe eben die Politik wieder das Wort. Kommenden Dienstag wollen SPD, Grüne und Linkspartei im Landtag die hessischen Studiengebühren nach dem missglückten Abschaffungsversuch vergangene Woche endgültig kippen.

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