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Verbrechensbekämpfung

USA erhalten Einblick in deutsche Datenbanken

Künftig sollen US-Behörden Zugriff auf deutsche Polizei-Datenbanken erhalten, um eine grenzüberschreitende Verfolgung von Straftätern zu ermöglichen. Ein entsprechendes Abkommen wurde auf den Weg gebracht. Datenschützer sind besorgt – das US-Datenschutzrecht gilt nur für eigene Bürger.

Fingerabdrücke sollen bald ausgetauscht werden.
Foto: dpa
Fingerabdrücke aus deutschen Polizei-Datenbanken sind künftig auch für US-Polizisten einsehbar

Im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität wollen die USA und Deutschland künftig verstärkt Personendaten, Fingerabdrücke und DNA-Profile austauschen. Ein entsprechendes Abkommen vereinbarten Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) gemeinsam mit ihren Amtskollegen, Heimatschutzminister Michael Chertoff und Justizminister Michael Bernard Mukasey. Begrenzt soll auch wechselseitiger Zugriff auf Datensammlungen gewährt werden. Datenschützer kritisierten das Vorhaben.

Vorbeugung und Strafverfolgung in der Terrorismusbekämpfung sollen verbessert werden, teilte die Bundesregierung mit. Im Einzelfall sollen auch ohne Antrag personenbezogene Daten übermittelt werden können. Voraussetzung sei der Verdacht, dass Betroffene terroristische Straftaten oder damit im Zusammenhang stehende Delikte begehen werden. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Fingerabdrücke sollen ebenso übermittelt werden wie Informationen zu den Umständen, die den Verdacht begründen.

Das Abkommen schaffe auch die Grundlage für einen automatischen Austausch von Fingerabdruck- und DNA-Daten. Beide Seiten sollen sich gegenseitig einen begrenzten Zugriff auf Fundstellendatensätze ihrer nationalen DNA- und Fingerabdruckdatenbanken gewähren. Hier können eigene Daten binnen weniger Minuten etwa von einem noch unbekannten Verdächtigen mit den jeweiligen gesammelten Daten des anderen Staats abgeglichen werden. Die Betroffenen könnten dabei zunächst noch nicht unmittelbar identifiziert werden, hieß es. Ergebe der Abgleich aber einen Treffer, wollen sich die Staaten die entsprechenden Namen oder Adressen der Betroffenen wie bisher per Rechtshilfe geben.

Auch Schwarzfahrer und Demonstranten werden erfasst

Das Vorgehen nennt sich Hit/No-Hit-Verfahren (Treffer/kein Treffer). Vorbild ist der Vertrag von Prüm, der 2005 zwischen mehreren EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurde. Bei den DNA- Datensätzen müssten die USA erst noch die technischen und rechtlichen Voraussetzungen schaffen, so die Bundesregierung. Nach einem Bericht des „Tagesspiegel“ will Schäuble nun einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Abkommens vorlegen. Es solle Pilotcharakter auch für die anderen 26 EU-Staaten haben.

Datenschutzrechtliche Regelungen sollen Grenzen der Verwendung und Behandlung der Daten sichern sowie die Berichtigung unrichtiger und das Löschen nicht mehr erforderlicher Daten regeln.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte dennoch die geplante Erweiterung des Datenaustausches. Durch das Online-Verfahren könnten die USA eine weitere Datenquelle erschließen, warnte Schaar im Deutschlandfunk. Sämtliche Demonstranten, Schwarzfahrer oder Asylbewerber würden dann außerhalb Europas erfasst. Bei der Einreise in die USA würden ohnehin Fingerabdrücke gespeichert. Bei möglichen Straftaten sei also eine Identifizierung möglich. Es sei daher nicht notwendig, den USA zusätzlich die Daten der Kriminalbehörden zu übermitteln.dpa/wal



Erschienen am 11.03.2008

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