14.04.08

Landtagsbeschluss

Erste Belastungsprobe für Hessens Regierung

Seit neun Tagen regiert das Kabinett Koch in Hessen ohne Mehrheit. Bereits jetzt gibt es Ärger um den ersten gemeinsamen Beschluss von Regierung und Parlament. Demnach sollte für afghanische Flüchtlinge ein Abschiebestop durchgesetzt werden. Innenmninister Volker Bouffier verweigert allerdings die Durchführung.

Foto: dpa-Zentralbild
Innenminister Volker Bouffier verweigert die Durchsetzung eines Abschiebestops.
Hessens Innenminister Volker Bouffier weigert sich, einen Beschluss von Parlament und Regierung umzusetzen

Die geschäftsführende Landesregierung in Hessen ist gut eine Woche im Amt, da gibt es den ersten Krach zwischen Regierung und Parlament: Hessens geschäftsführender Innenminister Volker Bouffier (CDU) weigert sich, einen Beschluss des Landtags umzusetzen. Inhaltlich geht es um einen Abschiebestopp für Flüchtlinge aus Afghanistan, doch im Hintergrund geht es um viel mehr: Welche Beschlüsse des Landtags muss eine geschäftsführende Landesregierung umsetzen, und welche nicht?

Zum Start der zweiten geschäftsführenden Landesregierung in der Geschichte des Bundeslandes hatte Ministerpräsident Roland Koch (CDU), seit dem 5. April nur noch geschäftsführend im Amt, noch Harmonie beschworen: Mit dem Parlament zusammenarbeiten wolle man, aufeinander zugehen, eine Politik der offenen Tür pflegen. Dass er sich nicht als Erfüllungsgehilfe des Landtags sehe, sondern weiter politisch gestalten wolle, machte Koch gleichwohl in seiner Regierungserklärung ebenfalls deutlich.


Nun exerziert Kochs Mann fürs Grobe in der Praxis vor, was das bedeutet. Schon in den vergangenen Jahren gab der 56 Jahre alte Jurist Bouffier für Koch den Hardliner, trat für mehr Überwachung durch Videokameras und im Internet ein und beschimpfte auch schon mal demonstrierende Polizisten. Für seine markigen Sprüche wie im Wahlkampf gegen Jugendkriminalität lieben sie ihn in der hessischen CDU, auf Parteitagen erhält Bouffier schon mal mehr Zustimmung als selbst Koch. Immer wieder wird er als Nachfolger fürs Ministerpräsidentenamt gehandelt.


Nun ist es erneut der Mann für die harten Linien, der – quasi einer internen Arbeitsteilung folgend – der Opposition zeigt, wo es langgeht. Kaum hatte der Landtag nach der Regierungserklärung Kochs die Arbeit aufgenommen, weigerte sich Bouffier auch schon, einen der ersten Parlamentsbeschlüsse umzusetzen. SPD, Grüne und Linke hatten gemeinsam einen Antrag der Linksfraktion verabschiedet, die Abschiebung sämtlicher afghanischer Flüchtlinge auszusetzen. Prompt folgte Bouffiers Weigerung und ebenso prompt der Aufschrei der Parteien: Parlamentsbeschlüsse seien nicht beliebig und müssten umgesetzt werden.

Widerstand "ohne sachlichen Grund"

Die Grünen sprachen von einem "ersten Test", wie sehr die geschäftsführende Regierung das Parlament respektiere. Die SPD warf dem Minister vor, sich "ohne sachlichen Grund" gegen den Landtagsbeschluss zu stellen – und damit den angekündigten Willen zur Zusammenarbeit mit dem Parlament wieder aufzukündigen. Bouffier ficht das nicht an: Den Beschluss werde er nicht umsetzen, denn erstens widerspreche er der Rechtsprechung, und zweitens sei er "nicht im Interesse des Landes", bekräftigte er am Montag.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof habe im Februar geurteilt, dass alleinstehende junge Männer nach Afghanistan abgeschoben werden dürften. Der Politik stehe nicht an, eine Entscheidung der Gerichte zu korrigieren: "Wo kämen wir denn da hin?" Außerdem wolle derzeit kein Bundesland einen Abschiebestopp nach Afghanistan. Würde Hessen einen solchen verfügen, kämen alle Afghanen nach Hessen, "und wir würden uns die Probleme ins Land holen".

Und überhaupt sei das Ganze doch nur eine Machtdemonstration gewesen, wettert Bouffier: "Die Linke wollte ihre kritische Haltung zu Afghanistan demonstrieren, und SPD und Grüne sind prompt darauf reingefallen." Da war der Minister dann doch wieder bei der Frage des Verhältnisses zwischen Regierung und Parlament, und das sieht aus Sicht der CDU so aus: Wenn der Landtag Gesetze beschließt, hat die Regierung sie umzusetzen. Bei Anträgen aber werde man erst einmal prüfen, ob sie überhaupt umgesetzt werden könnten – etwa, ob die nötigen Haushaltsmittel zur Verfügung stünden. Und dann werde man über noch eines entscheiden, machte Bouffier klar: "ob sie aus Sicht der Regierung sinnvoll sind."

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