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22.02.12

Urheberrecht

EU-Kommission lässt Acta-Abkommen prüfen

Neuer Schlag gegen Acta: Die EU-Kommission lässt das umstrittene Urheberrechtsabkommen juristisch überprüfen. Die EU-Behörde werde den Text dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen, um zu klären, ob er mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist.

© AFP
Die europaweiten Proteste gegen das ACTA-Abkommen haben die Debatte um das Urheberrecht im Internet neu befeuert. Jetzt lässt die EU-Kommision den Gesetztestext juristisch prüfen
Die europaweiten Proteste gegen das ACTA-Abkommen haben die Debatte um das Urheberrecht im Internet neu befeuert. Jetzt lässt die EU-Kommision den Gesetztestext juristisch prüfen

Die EU-Kommission lässt das umstrittene Urheberrechtsabkommen Acta juristisch überprüfen. Die EU-Behörde werde den Text dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegen, um zu klären, ob er mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist. Das kündigte EU-Handelskommissar Karel De Gucht am Mittwoch in Brüssel an.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Acta) ist ein internationaler Handelspakt mit dem Ziel, Urheberrechte weltweit durchzusetzen. Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Nach anhaltenden Protesten hatten mehrere EU-Mitglieder wie Polen und Tschechien die Acta-Ratifizierung ausgesetzt. Deutschland hat beschlossen, das Abkommen bis zur Klärung offener Fragen vorerst nicht zu unterzeichnen.

Bereits am Wochenende hatte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) der EU-Kommission . Die Sorgen und Ängste der Öffentlichkeit hätten viel früher aufgegriffen werden müssen, sagte Aigner der "Welt am Sonntag".

Aigner sagte: "Vor allem Brüssel hat da geschlafen. Wir wissen doch, dass Netzthemen in der Öffentlichkeit viel intensiver diskutiert werden als andere Fragen." Die Acta-Debatte belege, dass die Politik "mit Bürgerbeteiligung gar nicht früh genug beginnen kann". Die CSU-Politikerin fügte hinzu: "Hätte die EU von Anfang an mehr Transparenz ermöglicht, würden jetzt nicht so viele Dinge in dieses völlig überbewertete Abkommen hineininterpretiert, die gar nicht drinstehen." Laut Bundesjustizministerium habe das EU-Abkommen "praktisch keine Auswirkungen auf unsere Gesetzgebung".

Auf Betreiben von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (SPD) hatte die Bundesregierung die Unterzeichnung des Acta-Abkommens vorerst auf Eis gelegt. Das Abkommen war maßgeblich zwischen den USA, Japan und der EU ausgehandelt worden. Dabei hatten die USA zunächst auf noch weitergehende Vorgaben zum Schutz des Urheberrechts gedrängt. Vor einer Woche hatten europaweit zehntausende Menschen gegen den Vertrag protestiert, dessen Gegner Einschränkungen der Freiheit des Internet befürchten.

Acta soll geistiges Eigentum wie Patente oder Marken wirksamer schützen. Piraterie fügt der Wirtschaft nämlich große Schäden zu: Europäische Unternehmen erleiden pro Jahr etwa Verluste im Wert von acht Milliarden Euro durch Produktfälschungen. Acta soll regeln, wie Geschädigte besser mit Justiz, Zoll und Polizei zusammenarbeiten könnten. Das schließt den Schutz von Urheberrechten im Internet ein.

Quelle: dpa/bee
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