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22.02.12

Ex-Bundespräsident

Staatsanwälte zweifeln an Wulffs Aussagen

Nach dem Rücktritt Christian Wulffs vom Amt des Bundespräsidenten schreiten die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hannover voran. In einem Antrag zur Aufhebung der Immunität Wulffs zweifeln die Ermittler zentrale Aussagen des ehemaligen Staatsoberhaupts an.

dapd/DAPD

Während die Ermittlungen gegen Christian Wulff wegen Vorteilsannahme weiterlaufen, zeigen Fotos die Familie Wulff vor ihrem Haus in Großburgwedel. Ein 500.000-Euro Kredit für das Eigenheim hatte die Affäre um den Ex-Bundespräsidenten ins Rollen gebracht.

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Die Staatsanwaltschaft Hannover zweifelt . Das berichtet die "Financial Times Deutschland". Die Staatsanwälte stellten demnach in ihrem Antrag an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) zur Aufhebung der Immunität des ehemaligen Staatsoberhaupts vor allem Wulffs Darstellung in Frage, er habe die Kosten für drei Urlaube mit dem Filmfinanzierer David Groenewold nicht dem befreundeten Unternehmer überlassen, sondern selbst bar bezahlt.

Aus dem zwölfseitigen Dokument gehe hervor, dass die Staatsanwälte in wenigstens drei Fällen den Verdacht hegten, Groenewold habe Wulff "als Gegenleistung für ein allgemeines dienstliches Wohlwollen" zu kostenlosen Ferienaufenthalten eingeladen. Wulffs Angaben zu den Rückerstattungen in bar hielten die Ermittler offenbar für wenig plausibel.

So seien die Staatsanwälte laut "Financial Times Deutschland" nach ihrem bisherigen Kenntnisstand der Ansicht, dass in zeitlicher Nähe zum ersten Sylt-Urlaub 2007 keine Bargeldabhebungen erfolgt seien. Unklar sei auch, von welchen Barmitteln Wulff und seine Frau Bettina sonstige Urlaubskosten bestritten hätten.

Beim zweiten Sylt-Urlaub im August 2008 sei es zu Barabhebungen am Bankautomaten in Höhe der Ferienwohnungsmiete mindestens elf Tage vor der von Wulff behaupteten Geldübergabe gekommen.

Deshalb scheine es möglich, dass zumindest ein Teil des Gelds bis zur angeblichen Übergabe verbraucht worden sei. Außerdem scheine es laut Staatsanwaltschaft "zumindest wirtschaftlich als unvernünftig", ein Geldgeschenk aus der Familie von Bettina Wulff zu Weihnachten 2007 über Monate zur Begleichung der Kosten des Sommerurlaubs aufzubewahren.

Kopfzerbrechen bereiten den Staatsanwälten laut Zeitungsbericht auch die Umstände, unter denen Wulff ein Firmenhandy Groenewolds nutzte. So gebe es keine Hinweise, dass Wulff die angefallenen Telefonkosten - wie im Überlassungsvertrag vereinbart - überwiesen habe. Nach Mitteilung der Wulff-Anwälte sollen Kosten von 931,40 Euro bar erstattet worden sein, wobei nur Durchschriften der Quittungen auffindbar seien.

Quelle: dapd/bee
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