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04.02.12

Verfassungsschutz

Das Katz-und-Maus-Spiel der Nazis mit Aachens Justiz

Seit Jahren treibt eine Neonazi-Gruppe im Aachener Raum ihr Unwesen. Die Justiz scheint überfordert – greift aber durch, wenn die Privatsphäre eines SS-Mörders verletzt wird.

© picture alliance / dpa/dpa
Rechte Mordserie - Aufmarsch der Rechten

Am 9. Februar beginnt in Eschweiler bei Aachen ein Prozess, bei dem ein relativ harmloses Delikt verhandelt wird: Verletzung der Privatsphäre. Zwei niederländische Fernseh-Journalisten müssen sich verantworten, weil sie vor anderthalb Jahren einen Greis in einem Altersheim besucht und ihn dabei heimlich gefilmt haben.

Paragraf 201a des Strafgesetzbuches ("Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen") droht jedem, der "von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt", mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Ob der "Geschädigte" als Zeuge vor Gericht aussagen wird, steht noch nicht fest, denn erstens ist er alt und gebrechlich und zweitens hält er sich derweil in der Krankenstation einer Haftanstalt auf: Heinrich Boere, 90, wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

1940 meldete er sich zur Waffen-SS

Dass auch ein verurteilter Mörder Rechte hat, die er einklagen darf, steht außer Frage, in diesem Falle freilich geht es um mehr: Nämlich darum "bei welchen Vergehen die deutsche Justiz spurt – und bei welchen Verbrechen nicht", wie es das Magazin "Focus" vor kurzem mit der gebotenen Zurückhaltung formulierte.

Heinrich Boere, 1921 in Eschweiler als Sohn eines holländischen Vaters und einer deutschen Mutter geboren, ist in den Niederlanden groß geworden. 1940 meldete er sich zur Waffen-SS und kämpfte an der Ostfront, bevor er dem SS-Sonderkommando "Feldmeijer" zugeteilt wurde, das im Zuge von Vergeltungsmaßnahmen "Todesurteile" im besetzten Holland vollstreckte.

Nach Kriegsende wurde Boere festgenommen und von einem holländischen Sondergericht zum Tode verurteilt, das Urteil später in "Lebenslänglich" umgewandelt. Aber da hatte sich Boere schon nach Deutschland abgesetzt, in seine Geburtsstadt Eschweiler, wo er mehr als 30 Jahre leben und als Bergmann arbeiten konnte, ohne behelligt zu werden.

Anfang der 80er-Jahre stellten die Holländer einen Auslieferungsantrag, den die deutsche Justiz mit der Begründung ablehnte, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Boere durch den Eintritt in die Waffen-SS die deutsche Staatsbürgerschaft erworben habe. Danach kam es zu einem Ermittlungsverfahren deutscher Behörden, das aber eingestellt wurde, weil es sich bei den Boere zur Last gelegten Taten, nach Ansicht der Staatsanwaltschaft, um völkerrechtlich zulässige "Repressalien" gehandelt hatte.

Gibt es eine "Lex Aachen"?

Viele Jahre später, im Sommer 2007, wurde das Verfahren wieder aufgenommen. Boeres Verteidiger gaben sich große Mühe, ihren Mandanten als "nicht verhandlungsfähig" zu präsentieren, scheiterten aber zuletzt am Bundesverfassungsgericht. Im März 2010 wurde Boere vom Landgericht Aachen zu lebenslanger Haft verurteilt , im Dezember 2011 trat er die Strafe an, nachdem ein Gutachter festgestellt hatte, dass er "prinzipiell haftfähig" wäre.

Die Zeit zwischen Urteil und Haftantritt nutzte Boere, um immer wieder seine Version der Geschichte zu erzählen: er sei nur ein Rädchen in einem großen Getriebe gewesen und habe Befehle ausgeführt, deren Verweigerung ihn selbst das Leben gekostet hätte – Befehlsnotstand eben.

Die Staatsanwälte, die nun Anklage gegen die beiden holländischen Reporter erhoben haben, berufen sich ihrerseits ebenfalls auf eine Art Befehlsnotstand, das Legalitätsprinzip: Wenn mutmaßliche Straftaten zur Anzeige gebracht würden,dann müsse ermittelt werden.

Auch das ist zweifellos richtig. Es scheint aber dennoch eine "Lex Aachen" zu geben, die der Staatsanwaltschaft als Richtlinie dient, wie energisch sie jeweils vorgehen soll.

Probleme mit der "Kameradschaft Aachener Land"

Vor zehn Jahren entstand im Umfeld der Aachener NPD die "Kameradschaft Aachener Land", die "offizielle Gründung", so heißt es auf der "KAL"-Homepage, sei im Jahre 2002 erfolgt, seitdem verfolge man "politische Ziele mit völkischen Perspektiven..., strukturlos, von Aachen bis nach Düren in undefinierten Grenzen..., gegen das global-kapitalistische System mit seinen Symptomen und scheindemokratischen Kulissen!"

Zuletzt habe man in Hamm unter dem Motto: "Den deutschen Volkstod stoppen – wir lassen uns nicht BRDigen!" einen Demo durchgeführt: "Der Demonstrationsmarsch hatte eine gute Außenwirkung und konnte ungehindert marschieren."

Im Verfassungsschutzbericht 2010 für Nordrhein-Westfalen wird die "KAL" ausführlich gewürdigt: "Besonders aktiv und in der Öffentlichkeit wahrnehmbar agiert in der Region Aachen/ Düren die die örtliche neonazistische Szene prägende rechtsextremistische Gruppierung 'Kameradschaft Aachener Land'... Insbesondere in der ersten Jahreshälfte kam es in Aachen zu vermehrten Rechts- Links-Auseinandersetzungen. In diesem Zeitraum verzeichneten die Strafverfolgungsbehörden eine Vielzahl politisch motivierter Straftaten, zumeist Körperverletzungen und Sachbeschädigungen. In den Fällen, in denen rechte Tatverdächtige ermittelt werden konnten, sind diese dem Umfeld der 'Kameradschaft Aachener Land' (KAL) zuzurechnen..."

Angesichts einer solchen Lageanalyse der Verfassungsschützer überrascht es ein wenig, dass man in den Medien nur wenige Berichte über Ermittlungs- und noch weniger über abgeschlossene Verfahren findet. Bleiben "die politisch motivierten Straftaten" größtenteils ungeahndet, ebenso wie die "Körperverletzungen und Sachbeschädigungen", die der "KAL" zugeschrieben werden?

Ende November 2011 berichtete der WDR in seinem regionalen Fernsehprogramm über den Prozess gegen einen 25 Jahre alten "KAL"-Kameraden, der u.a. im Jahre 2008 einem Polizisten mit einer Bierflasche auf den Kopf geschlagen und an einem Überfall auf eine linke Demo teilgenommen hatte.

Und das waren "nur zwei einer ganzen Reihe von Straftaten", die dem einschlägig vorbestraften Chemielaboranten zur Last gelegt wurden. Während er auf sein Verfahren wartete, machte er weiter, im Vertrauen darauf, dass im Falle einer Verurteilung das Gericht auf eine "Gesamtstrafe" erkennen, ihm also Mengenrabatt gewähren würde.

Bereits im August 2010 hatte Report München über "nächtliche Überfälle, Drohanrufe und Prügel" im Aachener Umland berichtet: "Immer mehr Menschen... werden von Neonazis in Angst und Schrecken versetzt."

Stadtrat spricht sich einstimmig für Verbot aus

Es scheint, als würden die Aachener Neonazis mit der Aachener Justiz Katz und Maus spielen. Laut Auskunft der Pressestelle der Aachener Staatsanwaltschaft sei es "schwierig" die Ermittlungsverfahren zu verfolgen, da die "Kameradschaft Aachener Land" kein eingetragener Verein sei. Es habe einige Verfahren und auch Verurteilungen gegeben, man habe aber keine Übersicht zur Hand.

Am 25. Januar hat sich der Aachener Stadtrat einstimmig und mit den Stimmen aller Parteien für ein Verbot der "Kameradschaft Aachener Land" ausgesprochen - fast auf den Tag genau zehn Jahre nach der Gründung der Gruppe. Man wollte damit "ein deutliches Zeichen" setzen; mehr wäre auch nicht drin gewesen, denn nur der Bundesinnenminister kann das Verbot einer extremistischen Vereinigung verfügen.

Wenn also am 9. Februar die beiden niederländischen Reporter sich wegen der Verletzung der Privatsphäre eines dreifachen Mörders vor Gericht verantworten müssen, wird man auch sehen, bei welchen Vergehen die deutsche Justiz spurt – und bei welchen nicht.

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