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02.12.11

Außerirdische über dem Bundestag

Berliner erklagt Einsicht in geheimes Ufo-Papier

Ein Berliner erfährt zufällig von einem ungewöhnlichen Papier des Bundestages und klagt auf Einsicht. Das Gericht gibt der Klage statt, doch der Bundestag mauert weiter. In dem geheimen Gutachten geht es um Ufo-Forschung und die gilt in der Bundesrepublik nicht unbedingt als salonfähig.

© dpa/DPA
"Alien"
Sind sie unter uns? Modell eines Außerirdischen

Alles beginnt im Oktober 2010. Frank Reitemeyer hat von einem Papier des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages erfahren, in dem es um Ufo-Forschung in Deutschland gehen sollte. Sein Interesse ist geweckt, der Berliner fragt beim Bundestag nach. Doch das Papier, Titel "Die Suche nach außerirdischem Leben und die Umsetzung der VN-Resolution A 33/426 zur Beobachtung Unidentifizierter Flugobjekte und extraterrestrischer Lebensformen", ist offenbar geheim. Der Einblick wird abgelehnt.

Also klagt der gelernte Verwaltungsfachangestellte Reitemeyer vor dem Verwaltungsgericht Berlin auf Akteneinsicht – mit Erfolg. Das Gericht hat seiner Klage jetzt stattgegeben. Doch der Bundestag gibt sich so leicht nicht geschlagen und prüft jetzt, ob er in Berufung geht.

Der Grund dafür könnten einige erstaunliche Äußerungen in dem Gutachten sein, das Morgenpost Online zugespielt wurde. Denn offenbar glauben die Bundestagswissenschaftler, dass der Staat in Deutschland nach Ufos forscht – offiziell gibt es Derartiges nicht, weil Außerirdische eher mit dem Reich des Fantastischen in Verbindung gebracht werden, nicht mit nüchternen Erkenntnissen. So heißt es in der Ausarbeitung, es liege nahe, "dass sich auch deutsche Behörden oder Ministerien mit dieser Fragestellung befassen bzw. befasst haben". Das heißt, irgendwo müsste es Ufo-Akten geben. Als Grund für Forschungen vermutet der Wissenschaftliche Dienst militärische Interessen während des Kalten Krieges.

Kläger Reitemeyer sagt dazu: "Ich finde, es ist eine Frechheit, dass der Bundestag sich so sperrt. In anderen europäischen Ländern, zum Beispiel in Frankreich, geht die Regierung damit viel offener um." Tatsächlich haben unter anderem Frankreich und Großbritannien Ufo-Akten ihrer Behörden offengelegt. Sie sind zum teil im Internet zugänglich.

Dass deutsche Behörden beim Thema Ufo mauern, erfuhr auch der italienische Physiker Tullio Regge. 1993 sollte er als Abgeordneter für das Europäische Parlament über "den Vorschlag zur Schaffung eines Europäischen Beobachtungszentrums für Ufos" berichten. Regge befragte alle Luftstreitkräfte der Europäischen Gemeinschaft zu entsprechenden Sichtungen. Die Deutsche Luftwaffe erklärte sich für nicht zuständig – vorsichtshalber half sie aber auch nicht mit der zuständigen Dienststelle aus.

Von alledem lässt sich Kläger Reitemeyer nicht beeindrucken. "Ich bin kein Ufo-Freak, aber ich will wissen, was los ist. Notfalls gehe ich auch vor den Europäischen Gerichtshof", sagt er.

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