Arbeitsmarkt
Kanzlerin Merkel plant gesetzlichen Mindestlohn
Die Bundeskanzlerin bereitet nach Atomausstieg und Abschaffung der Wehrpflicht eine weitere Revolution vor: die Einführung eines allgemeinen Mindestlohns. Experten sollen ein Modell erarbeiten und dies mit Gewerkschaften und Arbeitgebern absprechen.
Von Robin Alexander
Zwar haben Christdemokraten, Christsoziale und Liberale dies in zahlreichen Wahl- und Grundsatzprogrammen ausgeschlossen und noch im Koalitionsvertrag vor zwei Jahren explizit vereinbart: "Einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab."
Doch dies soll zumindest auf Seiten der Union bald nicht mehr gelten. Bundeskanzlerin Angela Merkel hat dafür zwei Vertreter unterschiedlicher Parteiflügel gebeten, ein gemeinsames Modell zu erarbeiten und dies auch mit Gewerkschaften und Arbeitgebern rückzukoppeln.
Am Montag der vergangenen Woche trafen sich zu diesem Zweck Karl-Josef Laumann, der Vorsitzende der Christlich-Demokratischen Arbeitnehmer, und Michael Fuchs, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und Leiter des Parlamentskreises Mittelstand, nach der Vorstandssitzung in der Parteizentrale der CDU, dem Konrad-Adenauer-Haus.
Der Mann vom Arbeiterflügel und der Freund der Wirtschaft einigten sich tatsächlich. Ihre Idee: Eine Kommission soll künftig eine Untergrenze für Löhne festlegen.
Diese Lohnuntergrenze soll anschließend von der Bundesregierung bestätigt und für alle Bereiche, in denen es keine Tarifvereinbarungen gibt, gültig werden: Auf diese Weise gäbe es erstmals einen gesetzlich festgelegten Mindestlohn in Deutschland.
Um dennoch eine Art von Tarifautonomie aufrechtzuerhalten, sollen Gewerkschaften und Arbeitgeber in der neu zu bildenden Lohnfindungskommission stark vertreten sein. Während Laumann die Bereitschaft dazu nun im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ausloten soll, fühlt Fuchs bei Dieter Hundt, dem Präsidenten der Bundesvereinigung deutscher Arbeitgeber (BdA), vor.
Auf Anfrage von Morgenpost Online bestätigte Fuchs diesen Sachverhalt. Auch Laumann erklärte Morgenpost Online: "Ich schließe nicht aus, dass es nach einem Parteitagsbeschluss sogar noch in dieser Legislaturperiode zu einer gesetzlichen Lohnuntergrenze kommt."
Angela Merkel hat nämlich auch innerparteilich alle Weichen für eine weitere Kursänderung gestellt: Der CDU-Parteitag wird in zwei Wochen die Einführung einer "allgemein verbindlichen Lohnuntergrenze" beschließen.
Die von Generalsekretär Hermann Gröhe geleitete Antragskommission empfahl in einer Sitzung am Mittwoch die Annahme eines entsprechenden Antrages der CDU Nordrhein-Westfalens – des Landesverbands, in dem Laumann als Fraktionsvorsitzender eine führende Rolle spielt.
Im Votum der Antragskommission, das der Morgenpost Online vorliegt, heißt es: "Wir wollen eine durch die Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn."
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