Hartz-IV-Streit
FDP bezeichnet Gabriel als "Schande für die SPD"
Erst habe der SPD-Chef der Hartz-IV-Reform zugestimmt, nun bezweifle er ihre Verfassungsmäßigkeit. Für die FDP ein "verheerendes Verfassungsverständnis".
Von Jan Hildebrand
Die FDP attackiert SPD-Chef Sigmar Gabriel wegen seiner Kritik an dem Hartz-Kompromiss scharf. "Die Prinzipienlosigkeit Sigmar Gabriels und der heutigen SPD ist eine Schande für die Partei von Willy Brandt und Helmut Schmidt", sagte Birgit Homburger, Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, der "Morgenpost Online".
Morgens im Bundestag hebe Gabriel die Hand für den Hartz-IV-Kompromiss, mittags zweifle er im Interview an dessen Verfassungsmäßigkeit. "Dies zeigt ein verheerendes Verfassungsverständnis Gabriels", sagte Homburger.
Gabriel hatte zuvor erklärt, dass er erhebliche Zweifel habe, ob die Berechnung der Hartz-Regelsätze verfassungskonform sei. Die SPD habe jedoch keinen Sinn mehr gesehen, darüber weiter zu streiten. "Die SPD Sigmar Gabriels ist völlig orientierungslos, wenn sie einem Gesetz zustimmt, das sie für verfassungswidrig hält", sagte Homburger der "Morgenpost Online".
"Offenbar gehören nicht einmal mehr die grundlegenden Verfassungsprinzipien zur Grundausstattung der SPD." Bundestag und Bundesrat hatten der Hartz-IV-Reform am Freitag zugestimmt. Die Einigung über die Leistungen für Langzeitarbeitslose war nach zähen Verhandlungen zwischen Koalition und Opposition erreicht worden. "Die FDP ist davon überzeugt, dass der Kompromiss auch vor dem Bundesverfassungsgericht besteht", sagte Homburger.
Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wies die Zweifel der SPD ebenfalls zurück: "Die Opposition hat acht Wochen jeden Cent des Regelsatzes auf den Prüfstand gestellt – und uns keinen Fehler nachweisen können, obwohl sämtliches Datenmaterial auf dem Tisch lag", sagte von der Leyen der Zeitschrift "Super Illu".
Daher sei sie zuversichtlich, "dass wir jetzt ein verfassungskonformes Gesetz haben", betonte die CDU-Politikerin. Die Karlsruher Richter hätten in ihrem Hartz-IV-Urteil vom Februar vergangenen Jahres auch klargestellt, dass sie nicht die Höhe des Regelsatzes beanstanden, sondern dessen intransparente Berechnung.
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