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26.02.11

Hartz IV

Gabriel bezweifelt Verfassungsmäßigkeit der Reform

Die SPD habe den neuen Hartz-IV-Regelsätzen zugestimmt, weil sie keinen Sinn in weiterem Streit gesehen habe. Der DGB will Klagen gegen die Reform unterstützen.

Infografik WELT ONLINE

10 Prozent aller Hartz-IV-Empfänger investieren in ihre Ausbildung, fast 30 Prozent gehen einer Erwerbstätigkeit nach...

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SPD-Chef Sigmar Gabriel hält es für möglich, dass die am Freitag von Bundestag und Bundesrat beschlossene Hartz-IV-Reform vor dem Bundesverfassungsgericht scheitert. "Ich habe erhebliche Zweifel, ob die Berechnung der Regelsätze verfassungskonform ist", sagte Gabriel der "Bild am Sonntag". Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sei große Risiken eingegangen. Die SPD habe jedoch keinen Sinn mehr gesehen, darüber weiter zu streiten. "Wir haben lieber das Bildungspaket verbessert und weitere Mindestlöhne durchgesetzt", sagte Gabriel.

Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat "große Zweifel, ob die neuen Hartz-IV-Regelsätze den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügen," sagte DGB-Chef Michael Sommer dem "Hamburger Abendblatt". Der DGB werde seinen Mitgliedern bei Klagen gegen die Hartz-IV-Reform Rechtsschutz gewähren.Sommer schlägt eine gesellschaftliche Kommission vor, die die Vorgaben für ein armutsfestes Existenzminimum erarbeitet.

Der DGB-Chef kritisierte, dass es bei "Equal Pay", also der gleichen Entlohnung von Leih- und Stammbeschäftigten, in der Zeitarbeit zu keiner Einigung gekommen sei. "Die Bekämpfung von Lohndumping und Missbrauch von Leiharbeit müssen weiter auf der Tagesordnung stehen." Es sei unverantwortlich, dass vor allem die FDP in dieser Frage die Position der Arbeitgeber ergriffen habe.

Arbeitgeberverbände fordern Korrekturen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) ist ebenfalls unzufrieden mit dem Kompromiss. Sie verlangt Korrekturen an der Hartz-IV-Reform. Ansonsten hätten die Beschlüsse für die Beitragszahler der Arbeitslosenversicherung milliardenschwere Belastungen zur Folge, sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt der Zeitung "Rheinpfalz am Sonntag".

Der Bundesagentur für Arbeit würden rund vier Milliarden Euro aus der Mehrwertsteuer entzogen, die ausschließlich der Beitragssenkung dienten. "Damit droht der Bundesagentur für Arbeit ein dauerhaftes Defizit", unterstrich Hundt.

Zugleich warnte der BDA-Präsident, die Finanzlücke mit einer Erhöhung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung ausgleichen zu wollen. "Das würde zulasten von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung gehen", sagte Hundt und fügte an: "Deshalb fordere ich die Politik auf, eine Gegenfinanzierung durch Strukturreformen der Arbeitslosenversicherung sicherzustellen."

Magazin: Reform wird teurer als bislang erwartet

Einem Medienbericht zufolge könnte die Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze außerdem um 400 Millionen Euro teurer werden als bisher bekannt. Wie die "Wirtschaftswoche" berichtet, wird die Grundsicherung 2012 nicht nur um weitere 3 Euro auf dann 367 Euro steigen, sondern zusätzlich noch um einen Faktor X angehoben werden.

Die Anhebung der Regelsätze folge dabei einem Mischindex, der sich zu 70 Prozent an der Inflation und zu 30 Prozent am Nettolohnanstieg orientiert. Entscheidend für die Angleichung 2012 seien die Daten für das zweite Halbjahr 2010 und die erste Jahreshälfte 2011.

"Nimmt man an, dass Inflationsrate und Lohnentwicklung im Durchschnitt bei je zwei Prozent liegen, müsste der Regelsatz um 7,28 Euro angehoben werden", prognostiziert der Arbeitsmarktexperte des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Holger Schäfer. Für den Bund werde das Mehrausgaben von etwa 400 Millionen Euro bedeuten. Die Grundsicherung würde damit auf 374 Euro steigen. Das Ministerium will sich den Angaben zufolge erst äußern, wenn valide Zahlen vorliegen.

Bundestag und Bundesrat hatten der Hartz-IV-Reform am Freitag in Berlin zugestimmt. Der Kompromiss über die Leistungen für Langzeitarbeitslose war nach zähen Verhandlungen zwischen Koalition und Opposition erreicht worden. Die Grünen stiegen kurz vor Schluss aus den Verhandlungen aus, weil aus ihrer Sicht auch der neu berechnete Regelsatz nicht verfassungskonform ist. Rund 4,7 Millionen erwachsene Hartz-IV-Bezieher bekommen rückwirkend zum 1. Januar fünf Euro mehr im Monat. Der Regelsatz steigt auf 364 Euro monatlich.

Quelle: dapd/EPD/ks
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