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11.11.10

Gerichtsurteil

Bundestag muss über teure Füller informieren

Mehr als 100 Bundestagsabgeordnete haben sich Füller und Stifte der Luxusfirma Montblanc geleistet, bezahlt aus Steuergeld. Nun muss die Verwaltung offenlegen, wer das war. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin, allerdings mit einer Einschränkung.

© picture-alliance/ gms/Montblanc
Vom schnöden Kuli zum Status-Symbol: Was edle Schreibgeräte ausmacht
115 Bundestagsabgeordnete hatten Schreibgeräte der Firma Montblanc im Gesamtwert von 68.888 Euro geordert

Die Verwaltung des Bundestages muss offenlegen, welche Bundestagsabgeordnete sich auf Staatskosten besonders teure Füller und Kugelschreiber bestellt haben. Das Verwaltungsgericht Berlin entschied am Donnerstag zu dem Fall, dass ein Journalist Auskunft über die noblen Schreibgeräte erhalten soll. Allerdings dürfen die Daten möglicherweise nur dann herausgegeben werden, wenn die Abgeordneten einverstanden sind.

Jedes Mitglied des Bundestags kann pro Jahr bis zu 12.000 Euro für Büro- und Geschäftskosten abrechnen. Ein Journalist hatte vor einem Jahr von der Parlamentsverwaltung erfahren, dass sich 115 Abgeordnete Schreibgeräte der Firma Montblanc im Gesamtwert von 68.888 Euro geordert hatten. Er wollte nun auch wissen, wer die Besteller waren. Doch Namen gab die Verwaltung nicht heraus. Deshalb zog der Journalist vor Gericht.

Das Verwaltungsgericht stellte zwar fest, dass die Bundestagsverwaltung rechtswidrig gehandelt hat, weil sie die Daten nicht herausgegeben hat. Allerdings darf die Behörde ihre Entscheidung noch einmal selbst überdenken – unter den Vorgaben des Gerichts.

Das Verwaltungsgericht weist besonders darauf hin, dass die persönlichen Informationen der Abgeordneten geschützt werden müssen. "Bei der Abwägung zwischen dem Informationsinteresse und dem Schutz personenbezogener Daten entscheiden wir immer für den Schutz der Daten", sagte Gerichtsräsidentin Erna Viktoria Xalter bei der Verhandlung. Deswegen solle die Verwaltung alle 617 Abgeordneten des 16. Bundestages anschreiben und sie nach ihrer Zustimmung fragen. Nur wenn die Abgeordneten einwilligen, werden ihre Abrechnungen offengelegt.

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Der Anwalt des Klägers, Christoph Partsch, kündigte bereits an, die Frage vor dem Bundesverwaltungsgericht klären lassen zu wollen. Außerdem ginge es mittlerweile nicht mehr nur um Füller und Kulis. Auch über Digitalkameras und die Tablet-Computer iPad auf den Abrechnungslisten der Abgeordneten will der Kläger Auskunft haben.

Der Journalist hat einen Verdacht: Jeweils am Ende der Legislaturperiode kauften sich die Abgeordneten teure Gegenstände von dem Restgeld auf ihrem Sachleistungskonto. Die noblen Schreibgeräte würden sogar weiterverkauft. Im Intranet des Bundestages habe der Kläger Anzeigen gefunden, in denen kaum benutzte Montblanc-Füller verkauft würden.

Quelle: dpa/sei
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