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22.09.10

Überwachung

Großer Lauschangriff – 2009 gab es ganze neun Fälle

Polizei und Staatsanwaltschaften lassen nur selten Wohnungen abhören. Die Privatsphäre der Bürger sei gut geschützt, so die Union.

© ddp/DDP
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Zwei sich nicht immer wohlgesinnte Minister legen dem Bundeskabinett gemeinsam eine Vorlage vor: Der Jahresbericht 2009 zum Großen Lauschangriff von Innenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) steht auf der "Top-eins-Liste" der Tagesordnung und soll am Mittwoch von den Kabinettskollegen beschlossen werden. Polizei und Staatsanwaltschaften haben nach Morgenpost Online ONLINE-Informationen in neun Fällen Wohnungen von Bürgern akustisch überwacht. "Hiernach sind im repressiven Bereich in sieben Ländern in acht Verfahren insgesamt neun Maßnahmen der akustischen Wohnraumüberwachung angeordnet worden", heißt es in dem Bericht. Im Jahr 2008 hatte es sieben Fälle gegeben. 2007 waren es zehn, 2006 drei und 2005 sieben.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Entscheid vom 3. März 2004 unter anderem Vorkehrungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung gefordert. Aus diesem Grund ist die Zahl der Lauschangriffe, die vor dem Richterspruch durchschnittlich bei jeweils etwa 30 pro Jahr gelegen hatte, deutlich zurückgegangen.

Die Verfassungsbeschwerde gegen die akustische Wohnraumüberwachung, die der Bundestag und der Bundesrat 1998 beschlossen hatten, war von Leutheusser-Schnarrenberger gemeinsam mit den FDP-Politikern Gerhart Baum und Burkhard Hirsch bei dem Gericht eingereicht worden.

Dass Leutheusser-Schnarrenberger den Bericht zum Lauschangriff nun präsentiert, ist insofern bemerkenswert, weil sie ihre erste Amtszeit als Bundesjustizministerin vorzeitig beendet hatte. Aus Protest gegen die damals noch geplante akustische Wohnraumüberwachung hatte sie am 14. Dezember 1995 ihren Rücktritt angekündigt und war am 17. Januar 1996 aus ihrem Amt ausgeschieden. Sie tat dies, obwohl ihre eigene Partei den Lauschangriff in einer Mitgliederbefragung befürwortet hatte.

"Im Nachhinein gesehen hätte die Ministerin nicht zurücktreten müssen. Die Zahl der akustischen Wohnraumüberwachungen ist sehr gering. Das belegt, dass die Wohnung als privatester Bereich des Bürgers sehr gut geschützt ist", sagte der Vizevorsitzende der Unionsbundestagsfraktion, Günter Krings, Morgenpost Online ONLINE.

Wenn alle von Anfang an gewusst hätten, wie verantwortungsvoll Polizei und Staatsanwaltschaften mit dem Lauschangriff umgingen, dann hätte es darum viel weniger Aufregung gegeben. Das gilt Krings zufolge auch für ein anderes Fahndungsinstrument: Die seit Anfang 2009 erlaubten Online-Durchsuchungen von Privatcomputern waren heftig umstritten, doch das Bundeskriminalamt führte seitdem keine einzige durch.

Auf anderen Feldern der inneren Sicherheit liegen de Maizière und Leutheusser-Schnarrenberger noch weit auseinander. Während er bei der Neuregelung für eine Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten auf Vorrat zur Eile mahnt, tritt sie weiterhin auf die Bremse. Die FDP-Politikerin hatte 2007 selbst gegen das entsprechende Gesetz in Karlsruhe geklagt. Nicht zuletzt deshalb fällt es ihr als Ministerin jetzt schwer, dem Regierungspartner Zugeständnisse zu machen.

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