12.09.10

Volksabstimmung

Die Türkei befreit sich von ihrem politischen Erbe

In der Türkei hat eine Mehrheit für die Reform der Verfassung gestimmt. Die EU sieht das Referendum als Schritt hin zu europäischen Standards.

Foto: AP/DAPD

Fast 50 Millionen Wähler in der Türkei waren zu einer Volksabstimmung über eine weitreichende Verfassungsänderung aufgerufen. Die Regierung von Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan (Foto) schlug die Umgestaltung von insgesamt 26 Verfassungsartikeln vor. Unter anderem soll damit die Macht der Militärs eingedämmt werden.

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30 Jahre nach dem Militärputsch vom 12. September 1980 beging die Türkei am Sonntag den Jahrestag mit dem Versuch, sich von dessen politischem Erbe zu befreien. 50 Millionen Bürger waren aufgerufen, "Evet" oder "Hayir" zu sagen – Ja oder Nein zu einem Paket von 26 Verfassungsänderungen. Über 23 davon herrschte Konsens. Drei spalten die Nation. Das Ergebnis: Etwa 58 Prozent votierten mit Ja, 42 Prozent mit Nein.

Worum es geht, das verkünden Schlagzeilen der regierungsnahen, islamisch orientierten Presse: die Abrechnung mit dem Militär. Nach dem Putsch ließen die Generäle eine Verfassung schreiben, die seit 1982 mit einigen Änderungen fortbestand. Der Ehrgeiz der Armee war es, die chaotische und bis dahin oft zerstörerische, gar mörderische Parteipolitik des Landes dauerhaft zu "zivilisieren".

Zu diesem Zweck schafften sie das proportionale Wahlrecht ab, das kleinen, oft extremistischen Parteien den Weg ins Parlament geöffnet hatte, und führten eine Zehn-Prozent-Hürde ein. Vor allem aber dachten sie sich ein kompliziertes System aus, um den Staatsapparat – Verwaltung, Justiz und auch die Sicherheitskräfte – überwiegend mit Leuten zu besetzen, die der kemalistischen Weltsicht folgten, also der Vision eines säkularen, nationalen Einheitsstaates. Dessen Feinde wurden von nun an weniger außerhalb als vielmehr innerhalb der eigenen Grenzen gesucht und verfolgt: vor allem Kurden (und überhaupt Minderheiten) und der politische Islam.

Die nun beschlossenen Verfassungsänderungen sollen die Mechanismen, mit denen die Armee die Personalpolitik der staatlichen Institutionen beeinflusste, entscheidend ändern. Zwei Maßnahmen sollen es unmöglich machen, Parteien zu verbieten, nur weil sie dem Militär missfallen: Da ist zum einen die neue Regel, die als Grund für Parteiverbote nur noch "Aufruf zur Gewalt" zulässt (statt bisher beispielsweise "islamische Umtriebe"), und zum anderen die Reform des Verfassungsgerichtes, das zuständig ist für Parteischließungen.

Es soll mehr Richter bekommen, 19 statt bisher elf. Die bisherigen Richter wurden vom Staatspräsidenten ernannt, aus einer Vorschlagsliste der Gerichte – einschließlich der Militärgerichte. Die Liste enthielt demzufolge vorwiegend Kandidaten, die den kemalistischen Status quo vertraten.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll nun alles komplizierter und parteipolitischer werden: Drei der Richter wählt das Parlament, 16 ernennt der Präsident aufgrund einer Vorschlagsliste des Höheren Bildungsrates, der Rechtsanwaltskammern und diverser Gerichte. Er muss aber nicht jeden Vorschlag annehmen und hat eine große Auswahl.

Für Ausländer ist kaum nachzuvollziehen, was das bedeutet: Die politischen Hürden, um Rechtsanwalt zu werden, sind viel geringer als jene, die ein angehender Richter oder Staatsanwalt bislang überwinden musste. Die Rechtsanwaltskammern sind also viel weniger "systemtreu" als die Richter, und somit werden die Vorschlagslisten, die dem Staatspräsidenten vorgelegt werden, sehr viel weniger kemalistisch ausfallen als bisher.

Das Verfassungsgericht dürfte dann von der regierenden AKP mit ihren Anhängern besetzt werden. Um aber das politische Gleichgewicht im Gremium schon jetzt zugunsten der Regierung zu ändern, bedarf es der Ausweitung auf 19 Richter: Die bereits ernannten können nicht abgesetzt werden, sie bleiben, bis sie das Rentenalter erreichen. Es braucht also mehr Platz für AKP-Anhänger im Gremium.

Ähnlich wird der Oberste Rat der Richter und Staatsanwälte reformiert, der für die Ernennung von, wie der Name es sagt, Richtern und Staatsanwälten zuständig ist. Statt wie bisher nur fünf wird er 21 Mitglieder zählen, die über ein sehr viel komplexeres Verfahren und über verschiedene Kanäle selektiert werden. Der Staatspräsident kann vier von ihnen mehr oder minder nach Belieben ernennen, und der Justizminister sitzt dem Rat künftig vor.

Militärs werden sich künftig vor zivilen Gerichten verantworten müssen, wenn sie, beispielsweise, Putschpläne schmieden oder irgendjemand ihnen dies nachsagt. Zugleich wird der "Selbstreinigungsmechanismus" aufgeweicht, mit dem sich die Armee bisher vor islamischer Unterwanderung schützte: Jedes Jahr entließ das Militär bislang Offiziere, die nicht verlässlich erschienen. Dagegen soll nun ein Berufungsverfahren möglich werden.

Das Referendum ist so oder so ein Meilenstein in der Geschichte der Türkei. Optimisten – darunter auch die Regierungen der EU – sehen darin einen Schritt hin zu europäischen Standards und mehr Demokratie. Pessimisten fürchten die Übernahme der Bastionen des säkularen Kemalismus durch den politischen Islam.

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