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12.08.10

Karlsruher Entscheidung

Steuerfreie Pauschale für Abgeordnete ist rechtens

3969 Euro erhalten Bundestagsabgeordnete steuerfrei im Monat. Das Verfassungsgericht rechtfertigt das mit ihrer besonderen Stellung.

picture alliance / dpa/bpa/Pool

Sie regieren Deutschland: die Mitglieder des Bundeskabinetts. Morgenpost Online stellt sie vor. Die Chefin...

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Die steuerfreie Kostenpauschale für Abgeordnete ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bundestagsabgeordnete erhalten derzeit neben ihren Diäten in Höhe von 7668 Euro pro Monat eine steuerfreie Kostenpauschale von 3969 Euro (2 BvR 2227/08 und 2228/08).

Das Gericht wies zwei Verfassungsbeschwerden von Steuerzahlern zurück, die unter Berufung auf den Grundsatz der Gleichbehandlung eine Steuerbefreiung erstreiten wollten, die der von Abgeordneten entspricht. Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz nach Art. 3 Grundgesetz liege nicht vor, so das Gericht. Die Pauschale sei aufgrund der besonderen Stellung des Abgeordneten gerechtfertigt.

Zur Begründung heißt es in dem Beschluss, der Abgeordnete entscheide "grundsätzlich frei und in ausschließlicher Verantwortlichkeit gegenüber dem Wähler über die Art und Weise der Wahrnehmung seines Mandats; dies betrifft auch die Frage, welche Kosten er dabei auf sich nimmt". Die pauschale Erstattung dieser Kosten solle Probleme bei der Abgrenzung mandatsbedingter Aufwendungen von anderen Ausgaben vermeiden.

Solche Abgrenzungsschwierigkeiten könnten auftreten, da die Aufgaben eines Abgeordneten aufgrund der Besonderheiten des Abgeordnetenstatus nicht in abschließender Form bestimmt werden könnten, so das Gericht. Deshalb sei die Ungleichbehandlung gegenüber den Werbungskosten von Arbeitnehmern "dem Grunde nach sachlich gerechtfertigt".

Quelle: dpa/jm
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