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18 Monate auf Bewährung

Jörg Tauss wegen Kinderpornographie verurteilt

Der Politiker Jörg Tauss ist u einer Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er kinderpornografisches Material besaß. Der ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete hatte behauptet, er habe das pornographische Material zu Recherchezwecken benötigt. Das Gericht folgte dem nicht.

Der Mensch sei „eine aus hundert Schalen bestehende Zwiebel“, hat Hermann Hesse in seinem Roman „Der Steppenwolf“ geschrieben.

„Steppenwolf“ – so hatte die Polizei auch die Ermittlungen in Sachen Kinderpornografie genannt, die sie auf die Spur des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss führte. Den Satz dürfte sie dabei kaum im Sinn gehabt haben. Der Name war vielmehr inspiriert von einem Kinderpornohändler und Kontaktmann von Tauss, der ähnlich heißt wie der Schriftsteller Hesse.

Im Verfahren gegen Tauss, das am Freitag in Karlsruhe endete, klang der Satz dennoch nach. Mit dem Schuldspruch gegen den 56-Jährigen endet auch ein Häutungsprozess.

Zuvor hatte Staatsanwältin Stephanie Egerer-Uhrig eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie die Zahlung von 6000 Euro an eine Opferorganisation gefordert. Tauss habe nicht „als Robin Hood der Freiheitsrechte gehandelt, sondern ausschließlich zu eigenen Zwecken“, sagte Egerer-Uhrig. Aus der „Gesamtheit der Umstände“ gehe hervor, dass sich Tauss das kinderpornografische Material nicht zur dienstlichen Recherche beschafft habe, sondern „um es privat zu nutzen und sich daran sexuell zu erregen.“

Die Bewährungsstrafe begründete die Staatsanwältin damit, dass Tauss durch das öffentliche Verfahren bereits „erheblich betroffen“ sei. Tauss’ Verteidiger Jan Mönikes hatte in seinem Schlussplädoyer von seinem Mandaten einmal mehr das Bild eines kompetenten Internetexperten, der sich zu einer ungewöhnlichen Art der Recherche nicht nur berechtigt, sondern geradezu verpflichtet gefühlt habe. Mönikes hatte einen Freispruch für Tauss gefordert.

Jörg Tauss hatte in seinem Schlusswort erneut seine Unschuld beteuert. „Klar ist, dass ich Fehler gemacht habe“, sagte er. Er habe sich in der Tat nicht um eine Absicherung gekümmert. „Ich habe geglaubt, so zu handeln, wie ich als Abgeordneter handeln musste.

Tauss’ Häutungsprozess hatte am 5. März 2009 begonnen, als die Polizei bei einer Durchsuchung von Tauss’ Büros und Privaträumen in seiner Berliner Wohnung nicht nur homoerotisches Material fand, sondern auf drei DVDs und einem Handy auch kinderpornografisches Material. Aus dem honorigen Bundestagsabgeordneten und Generalsekretär der Südwest-SPD wurde binnen Stunden ein Mann unter Pädophilie-Verdacht.

Als Mitte Mai das Hauptverfahren gegen Tauss begann, hatte er schon alle Ämter verloren, war aus der SPD aus- und in die Piratenpartei eingetreten und hatte nicht wieder für den Bundestag kandidiert. Vor dem Landgericht Karlsruhe war es deshalb um eine andere Seite von Tauss gegangen. Jene, die er nach der ersten Häutung selbst nach außen trug.

Es war die eines Politikers, der mit eben jener ungebremsten Leidenschaft, mit der er seine Arbeit machte, auch versuchte, den Dingen auf den Grund zu gehen. Ein Mann, der sich aufgrund seiner direkten und oft undiplomatischen Art viele Feinde gemacht hatte, die sich nun rächten.

Doch im Prozess ist ein anderer Jörg Tauss zum Vorschein gekommen. Einer, von dem seine Kontaktleute in der Kinderporno-Szene übereinstimmend berichten, dass er auf Bilder von kleinen Jungen gedrängt habe. Einer, der seinen langjährigen Mitarbeiter und früheren Mitbewohner nicht nur in seine angebliche Recherche nicht einweihte, sondern unter dessen Namen auch Kinderporno-DVDs bestellte.

Eine „szeneuntypisch geringe Menge“ nannten die Ermittler die rund 260 Bilder und etwa 40 Videoclips mit Kinder- und Jugendpornografie, die bei Tauss gefunden wurden. Wer bei der Anklageverlesung hörte, was darauf zu sehen war, fragt sich trotzdem, warum Tauss offenbar nie den Drang verspürte, damit zur Polizei zu gehen.

Richter Udo Scholl, der dem Verfahren gegen Tauss vorsaß, ist ein erfahrener Jurist. 2003 hat er über einen Pfarrer urteilen müssen, der wegen angeblicher Vergewaltigung dreier geistig behinderter Frauen in erster Instanz zu fast vier Jahren Haft verurteilt worden war.

Der Fall schien klar, nur wegen eines Verfahrenfehlers wurde erneut verhandelt. Anders als der Richter der Vorinstanz hörte Scholl die Tonbandaufnahmen von den Vernehmungen der Frauen an, fand heraus, wie suggestiv die Befragung vorgenommen worden war. Er sprach den Pfarrer frei.

Im Fall von Jörg Tauss sind Scholl und seine beiden Schöffinnen zu einem anderen Urteil gelangt. Das ausgesprochene Strafmaß von 15 Monaten auf Bewährung entspricht der Forderung der Staatsanwältin. Damit sah es das Gericht als erwiesen an, dass Tauss das kinderpornografische Material für private Zwecke nutzte.

Für Jörg Tauss selbst bedeutet das nicht nur das Ende seiner politischen Existenz. Auch auf die Altersentschädigung für Abgeordnete hat er nach dieser Verurteilung keinen Anspruch mehr.

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