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15.04.10

Misshandlung

Bischof Mixa bietet Papst Rücktritt an

Der Augsburger Bischof Walter Mixa soll soll Berichten mehrerer Medien zufolge seinen Rücktritt eingereicht haben. Er habe demnach am Abend einen Brief an den Papst geschrieben und um seine Entlassung als Bischof von Augsburg wie als Militärbischof der Bundeswehr gebeten.

© dpa
Augsburger Bischof Walter Mixa
Der Augsburger Bischof Walter Mixa wurde am 22. April 1941 in Königshütte/Oberschlesien geboren. Im Januar 1996 wurde er durch Papst Johannes Paul II. zum Bischof von Eichstätt ernannt. Im Jahr 2000 wurde Mixa zum Katholischen Militärbischof für die Deutsche Bundeswehr. Papst Benedikt XVI. ernannte Mixa 2005 zum Bischof von Augsburg

Die Forderungen nach einem Rücktritt oder zumindest einer Amtspause des umstrittenen Augsburger Bischofs Walter Mixa waren in den vergangenen Tagen immer lauter geworden. Sogar von höchster Stelle der katholischen Kirche in Deutschland wurde Mixa mehr oder minder sanft dazu gedrängt, sein Amt für eine Weile ruhen zu lassen. Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Robert Zollitsch, formulierte es im diplomatischen Kirchendeutsch so: Man habe zusammen mit Mixa überlegt, "ob eine Zeit der geistlichen Einkehr und der räumlichen Distanz hilfreich sein könne".

Am Mittwochabend vollzog Mixa diesen Schritt: Er bat in einem Brief an Papst Benedikt XVI. um seine Entlassung, wie mehrere Medien melden. Sowohl vom Amt des Augsburger Bischofs als auch vom Amt des Militärbischofs der Bundeswehr wolle er entbunden werden. Die Annahme des Rücktrittsgesuchs gilt dem Bericht zufolge in Kirchenkreisen als sicher.

Der Zeitung "Augsburger Allgemeinen" lag nach eigenen Angaben eine schriftliche Erklärung des Bischofs vor, in der er von seinen Rücktrittsabsichten berichtete. Demnach begründete Mixa seinen Rücktritt mit einer übergeordneten Verantwortung für sein Bistum. Die "anhaltenden öffentlichen Diskussionen" um seine Person hätten "Priester und Gläubige schwer belastet". Er wolle nun den Weg für einen Neuanfang freimachen.

"Alle, zu denen ich ungerecht gewesen sein mag, und alle, denen ich Kummer bereitet habe, bitte ich heute noch einmal um Verzeihung", zitierte die Zeitung Mixa. Er sicherte zu, auch nach dem Ausscheiden aus seinem Amt an der Aufklärung aller gegen ihn erhobenen Vorwürfe mitwirken zu wollen. Eine offizielle Bestätigung gab es zunächst nicht.

De Deutsche Bischofskonferenz reagierte am Abend überrascht auf das plötzliche Einknicken des Augsburger Bischofs Walter Mixa. "Wir wissen nichts davon", hieß es auf die Nachricht, Mixa habe dem Papst seinen Rücktritt angeboten.

Bereits den Tag über hatte der Druck auf Mixa immer mehr zugenommen. Die Deutsche Bischofskonferenz hatte ihn gedrängt, seine Amtsgeschäfte vorerst nicht weiter auszuüben. Laut dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, hätten er und der Münchner Erzbischof Reinhard Marx gemeinsam mit Mixa "überlegt, wie er in der derzeit schwierigen Situation zur Beruhigung beitragen und ob eine Zeit der geistlichen Einkehr und der räumlichen Distanz hilfreich sein könnte, um eine Atmosphäre größerer Sachlichkeit bei den notwendigen und auch von ihm gewünschten Klärungen zu bewirken".

Mixa wird vorgeworfen, in seiner Zeit als Stadtpfarrer im bayerischen Schrobenhausen Heimkinder in den Siebziger- und Achtzigerjahren heftig verprügelt zu haben. Dazu gibt es mehrere eidesstattliche Erklärungen ehemaliger Heimkinder, deren Aussagen der Bischof bislang aber bestritten hat. Lediglich einige "Watschen" seien ihm erinnerlich. Indes hatte Mixa bereits am Montag allgemein "um Verzeihung" dafür gebeten, dass er "vielen Menschen Kummer bereitet" habe. Mixa soll außerdem Geld der katholischen Waisenhausstiftung von Schrobenhausen satzungswidrig für die Anschaffung von Kunstgegenständen und Möbeln verwandt haben.

Ein katholischer Bischof kann laut Kirchenrecht nicht eigenmächtig zurücktreten: Er benötigt dafür die Zustimmung des Papstes. Das kanonische Recht sehe vor, dass jeder Bischof mit 75 Jahren verpflichtet sei, dem Papst seinen Amtsverzicht anzubieten, erläuterte der Münchner Kirchenrechtler Stephan Haering. Gleiches gelte dann, wenn ein Bischof aus gesundheitlichen oder anderen "schwerwiegenden" Gründen, nicht mehr in der Lage sei, sein Amt auszuführen.

Quelle: BMO
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