Nur ein Jahr Arbeitszeit
CDU will Untersuchungsausschüsse beschränken
Die CDU will die Arbeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen auf ein Jahr begrenzen. Durch das Zeitlimit soll die Arbeit der Ausschüsse effizienter werden. Uneins ist die schwarz-gelbe Koalition noch, ob die Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen sollen.
Von Martin Lutz
Der Rechtsausschuss-Vorsitzende im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), will die Arbeit von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in der Regel auf ein Jahr begrenzen. "Danach sollte das Parlament notfalls den Ausschuss abbrechen oder vorgeben, was noch zu untersuchen ist", sagte Kauder Morgenpost Online ONLINE. Er glaubt, dass die Ausschussarbeit durch das Zeitlimit effizienter wird.
Die schwarz-gelbe Koalition ist allerdings noch uneins, inwieweit das Gesetz für Untersuchungsausschüsse des Bundestages verschärft werden soll. "Solche Ausschüsse sollten grundsätzlich nicht öffentlich tagen", sagte Kauder.Damit lehnt er einen Vorschlag des FDP-Politikers Max Stadler ab, der grundsätzlich öffentliche Sitzungen fordert.
Kauder sieht auch Stadlers Idee eines sogenannten Minderheitenrechts skeptisch. Stadler fordert, dass der Untersuchungsauftrag künftig mit den Stimmen eines Viertels der Ausschussmitglieder erweitert oder geändert werden kann. Das würde die Rechte der Opposition gegenüber den Regierungsfraktionen enorm stärken.
Kauder hatte alle Fraktionen im Bundestag gebeten, bis 15. März Vorschläge für eine Gesetzesnovelle einzureichen. "Bis auf die SPD hat das jede Fraktion getan", sagte Kauder Morgenpost Online. Er könne noch nicht abschätzen, ob es für einen fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf reichen werde.
Wünschenswert sei dessen erste Lesung noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Kauder leitete den BND-Untersuchungsausschuss (2006 bis 2009) und ist derzeit für die CDU stellvertretendes Mitglied im Kundus-Untersuchungsausschuss. Letzterer soll die Vorgänge um den Luftangriff vom 3./4. September 2009 bei Kundus in Afghanistan aufklären.
Im Juli vorigen Jahres hatte das Bundesverfassungsgericht den Klägern von FDP, Grüne und Linksfraktion weitgehend Recht gegeben. Die Karlsruher Richter sahen das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestages verletzt, weil im BND-Untersuchungsausschuss Aussagegenehmigungen für Zeugen eingeschränkt und angeforderte Akten teilweise gesperrt worden waren.
Die Opposition sah die Arbeit des Ausschusses durch die Bundesregierung behindert. Der FDP-Politiker Stadler, mittlerweile als Justiz-Staatssekretär Mitglied der schwarz-gelben Regierung, verlangt nun in seinem Forderungskatalog eine Klarstellung, welche die Entscheidung aus Karlsruhe berücksichtigt. "Es muss künftig in Untersuchungsausschüssen eine vollständige Vorlagepflicht für Beweismittel geben, insbesondere für Akten", sagte Stadler Morgenpost Online. Bisher sei dies im Gesetz für Untersuchungsausschüsse des Bundestages nicht so deutlich formuliert.
Der BND-Untersuchungsausschuss hatte Vorwürfe gegen die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Irak-Krieg, dem Anti-Terror-Kampf der USA und der Bespitzelung von Journalisten überprüft. Es ging um den Einsatz zweier BND-Agenten in Bagdad sowie um die Verschleppung von Murat Kurnaz, Khaled el-Masri und Mohammad Haydar Zammar durch den amerikanischen Geheimdienst CIA.
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