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09.03.10

Schutz für Oppositionelle

Iran hält deutsche Asyl-Politik für rechtswidrig

Der Iran hat die deutschen Asylpläne für iranische Oppositionelle deutlich kritisiert. Der Vorstoß sei rechtswidrig und politisch motiviert, sagte ein Sprecher des Außenministeriums. Die Bundesrepublik hatte angekündigt, iranische Staatsangehörige aus dem Ausland aufzunehmen, die in Teheran als Dissidenten betrachtet würden.

© dpa
Iran
Das Außenministerium von Mahmud Ahmadinedschad hat die deutsche Asylpolitik scharf angegriffen

Die deutschen Asylpläne für iranische Oppositionelle hat der Sprecher des iranischen Außenministeriums als rechtswidrig und politisch motiviert bezeichnet.

"Einige Menschen, die ohne Probleme in den Iran zurückkehren könnten, stellen die Situation so dar, als bestehe für sie Lebensgefahr und die europäischen Länder nutzen diese Tatsache, um zu sagen, dass Iraner massiv in westliche Länder strömen." Jene, die solche Geschichten erzählten, wollten einfach nur vom Asyl im Ausland profitieren. Deutschland hatte am Montag mitgeteilt, es sei bereit, iranische Staatsangehörige aus dem Ausland aufzunehmen, die vom Iran als Dissidenten betrachtet würden.

Unabhängig davon untersagte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Schweden die Abschiebung eines Iraners in seine Heimat. Der Mann habe sein Land heimlich verlassen und riskiere daher bei seiner Rückkehr eine Festnahme und Misshandlungen, stellten die Straßburger Richter fest. Das Risiko sei umso größer, als seit den Wahlen im vergangenen Jahr im Iran eine Zunahme von schweren Menschenrechtsverletzungen festzustellen sei. Unter diesen Umständen wäre die Abschiebung ein Verstoß gegen das Folterverbot.

Der heute 44 Jahre alte Mann war 2003 in Schweden angekommen, wo er Antrag auf politisches Asyl stellte. Er sagte aus, er sei im Juli 2001 nach einer Demonstration festgenommen worden. Er sei zwei Jahre im Gefängnis geblieben, bis er habe flüchten können. Anschließend sei er in einem Lkw versteckt aus dem Iran geflüchtet.

Nach eigenem Bekunden wurde der Iraner während der Haft in seiner Heimat wiederholt gefoltert. Ein ärztliches Attest bescheinigte Narben, die möglicherweise von Misshandlungen stammen. Sein Asylantrag wurde dennoch abgelehnt. Die schwedischen Behörden machten geltend, die Aussagen des Mannes seien wenig glaubwürdig. Dem widersprach der Gerichtshof für Menschenrechte. "Im Großen und Ganzen" sei die Schilderung des Iraners durchaus schlüssig. Schweden gehört zu den Unterzeichnern der Europäischen Menschenrechtskonvention und hat sich damit verpflichtet, die Urteile des Straßburger Gerichts zu respektieren.

Der Iran erlebt die schwerste innenpolitische Krise seit der islamischen Revolution 1979. Nach der umstrittenen Wiederwahl von Präsident Mahmud Ahmadinedschad kam es immer wieder zu gewaltsamen Protesten, bei denen zahlreiche Menschen festgenommen und verurteilt wurden.

Quelle: Reuters/AFP/fas
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