Familienministerin
Schröder erzürnt Arbeitgeber mit Pflegezeit-Plan
Es ist der erste eigene Akzent, den Familienministerin Kristina Schröder setzt: Die CDU-Politikerin kündigt einen Rechtsanspruch auf eine zweijährige Pflegezeit an. Der empörte Aufschrei der Arbeitgebervertreter folgt prompt. Doch auch der Koalitionspartner FDP ist irritiert über die Ideen der jungen Ministerin.
Von Dorothea Siems
Lange war gerätselt worden, wie es Kristina Schröder gelingen könnte, aus dem Schatten ihrer populären Vorgängerin herauszutreten. Während Ursula von der Leyen in ihrer neuen Rolle als Arbeitsministerin häufiger als je zuvor präsent ist – und nebenbei auch gern weiterhin in Familienthemen mitmischt –, hielt sich die Jungministerin bisher auffällig zurück. Nun aber setzt Schröder ihren eigenen Akzent: Die CDU-Politikerin kündigt einen Rechtsanspruch auf eine zweijährige Pflegezeit an. Die Sozialverbände applaudieren verhalten, die Arbeitgeber dagegen sind entsetzt. Und auch der Koalitionspartner FDP lehnt neue Regulierungen am Arbeitsmarkt kategorisch ab.
Konkret will die Ministerin Arbeitnehmern, die sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern wollen, die Möglichkeit verschaffen, für zwei Jahre Teilzeit zu arbeiten. Das Gehalt soll vom Arbeitgeber während dieser Zeit auf 75 Prozent aufgestockt werden. Im Gegenzug soll der Beschäftigte im Anschluss an die Pflegezeit wieder Vollzeit arbeiten und so lange weiterhin 75 Prozent seines Lohns bekommen, bis sein Gehaltskonto wieder ausgeglichen ist. "Das ist ein sehr selbstverantwortliches Modell", warb Schröder am Mittwoch für ihre Idee.
Die Mehrkosten für den Staat, der aufgrund des gekürzten Gehalts Steuerausfälle haben werde, seien "verschwindend gering". Das Risiko, dass ein Arbeitnehmer nach der Pflegezeit kündigt und somit der Betrieb auf den Kosten des aufgestockten Lohns sitzen bleibt, will Schröder durch eine entsprechende Versicherung in den Griff bekommen. "Das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Pflege wird immer relevanter", begründete Schröder ihren Vorstoß. Die Pflege-Teilzeit werde es Familien, die dies wünschen, erleichtern, ihre Angehörigen zu Hause zu betreuen, anstatt sie ins Heim zu geben. Außerdem verlören pflegende Angehörige bei einer Teilzeitbeschäftigung nicht den Anschluss im Beruf.
Schon bisher können sich Arbeitnehmer bis zu sechs Monate für die Pflege eines Angehörigen freistellen lassen, allerdings unbezahlt. Diese Variante soll laut Schröder auch künftig möglich bleiben. Von den 2,2 Millionen pflegebedürftigen Menschen werden derzeit zwei Drittel zu Hause gepflegt.
In der Wirtschaft regt sich Widerstand gegen Schröders Plan. "Angesichts der andauernden Wirtschafts- und Finanzkrise darf es keine weiteren Belastungen für Arbeit und Beschäftigung geben", sagte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt Morgenpost Online. Es entstehe ein Kostenrisiko für Betriebe, wenn Arbeitnehmer ihr Unternehmen verlassen, bevor die durch die Pflegezeit unterbliebene Arbeit nachgeholt sei, monierte Hundt.
Darüber hinaus müsse auch die jeweilige betriebliche Situation mitberücksichtigt werden. "Die deutsche Wirtschaft setzt auf flexible Arbeitszeitmodelle und nicht auf gesetzliche Regulierung", unterstrich der Arbeitgeberpräsident. Er verwies darauf, dass etliche Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge längst die Möglichkeit zur Pflege Angehöriger böten.
FDP-Fraktionsvize Heinrich Kolb sieht das Projekt der Familienministerin gleichfalls skeptisch. "Der Staat sollte nicht noch mehr Bereiche regulieren", sagte der liberale Arbeitsmarktexperte Morgenpost Online ONLINE. Gerade für den Mittelstand wäre ein neuer Rechtsanspruch problematisch. Einheitslösungen taugten zudem nicht im Bereich der Pflege, da die Bedürfnisse der betroffenen Familien völlig unterschiedlich seien. "Hier sind individuelle Lösungen zwischen Betrieb und dem Arbeitnehmer unschlagbar", meinte Kolb. Ein neuer Rechtsanspruch würde sich zudem als Einstellungshemmnis für bestimmte Arbeitnehmergruppen auswirken.
Ganz anders sehen dies die Sozialverbände, denen die Pläne der Familienministerin allerdings noch nicht weit genug gehen. Pflegende Angehörige dürften nicht schlechtergestellt werden als Erziehende in der Elternzeit, die derzeit für einen befristeten Zeitraum 67 Prozent ihres Nettoeinkommens erhalten, forderte der Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Eberhard Jüttner.
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