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10.02.10

Verfassungsgerichts-Urteil

Hartz IV kann auch ein Taschenrechner sein

Arbeitsministerin Ursula von der Leyen will nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nun Sachleistungen für bedürftige Kinder durchsetzen. Die FDP erwartet, dass sich an den Regelsätzen für Erwachsene wenig ändern wird. Härtefallregelungen könnte es nur für wenige Ausnahmen geben.

Infografik WELT ONLINE

Diese Leistungen erklärte das Bundesverfassungericht für verfassungswidrig: Wer zum Beispiel keinen Job hat, aber zwei Kinder unter 15 versorgen muss, bekommt vom Staat bisher insgesamt 1630 Euro pro Monat. Ein Angestellter...

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Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts bleibt weiter offen, ob Hartz-IV-Empfänger mit mehr Geld rechnen können. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) versprach eine genaue und detaillierte Neuberechnung der Regelsätze. Ob die sechseinhalb Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland zum 1. Januar 2011 tatsächlich mehr Geld bekämen, könne sie aber noch nicht sagen. Statt Geld könnte es auch Sachleistungen geben, sagte die Ministerin.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Sozialministerium, Ralf Brauksiepe (CDU), hatte vor "falschen Hoffnungen" der Betroffenen gewarnt. Karlsruhe habe klargestellt, dass sich aus der Verfassung nicht die Höhe der Regelsätze "unmittelbar ableiten" lasse. Vielmehr habe der Gesetzgeber hier Spielraum. Das heiße, dass die Sätze "nicht automatisch höher und damit teurer" sein müssten.

Die Richter seien sehr konkret geworden, sagte von der Leyen. Ein Kind brauche beispielsweise einen Taschenrechner, um in Mathematik mitzukommen. Es müsse aber nicht das Geld dafür ausgezahlt werden, es könne etwa auch der Rechner zur Verfügung gestellt werden, betonte die Ministerin. "Damit Bildung beim Kind ankommt, muss sie nicht nur in Euro und Cent gezahlt werden."

Auch der Chef des Ifo-Instituts in München, Hans-Werner Sinn, sprach sich für Sachleistungen statt höherer Hartz-IV-Sätze für Kinder aus. Das könnten Schulbücher oder Mahlzeiten in der Schule sein, schlug Sinn vor.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnung der Regelsätze für verfassungswidrig erklärt. Die Regelsätze für Erwachsene und Kinder müssen nun bis zum Jahresende neu berechnet werden.

Der Sozialexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, erwartet, dass sich an den Regelsätzen für Erwachsene wenig ändern wird. Bei den Kindern von Hartz-IV-Empfängern müsse die Politik nach der Karlsruher Entscheidung indes "ganz neu anfangen", um den Bedarf zu ermitteln, sagte Kolb im Südwestrundfunk (SWR). Die Mehrkosten einer Reform seien aber "überschaubar".

Der Vorsitzende des Arbeitnehmerflügels der Union im Bundestag, Peter Weiß, sagte Morgenpost Online, wenn man das Urteil ernst nehme, müsse es künftig weniger Pauschalen und dafür mehr Einzelleistungen, etwa für größere Anschaffungen wie Kühlschränke, geben. Es dürfe aber nicht sein, dass Hartz-IV-Empfänger "wegen jeden Wintermantels zum Amt laufen müssen". Unter dem Strich werde sich aber kein Arbeitslosengeld-II-Empfänger schlechterstellen, versicherte Weiß. Dagegen hatte Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) auch Reduzierungen des Regelsatzes nicht ausgeschlossen.

Der Verfassungsjurist Rupert Scholz sagte Morgenpost Online, das Urteil fordere mehr Transparenz bei der Festlegung der Regelsätze. Der individuelle Fall müsse stärker berücksichtigt werden. "Dies ist durchaus problematisch, denn nun besteht die Gefahr, dass die Gerichte mit noch mehr Prozessen überrollt werden." Deshalb sei es umso wichtiger, dass die Regierung klare Maßstäbe vorlege und auf diesem Weg wieder für mehr Rechtssicherheit sorge.

Der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, forderte in der "Berliner Zeitung" eine unabhängige Kommission zur Ermittlung der Regelsätze. Auch über Sachleistungen für Kinder müsse man diskutieren. Hartz-IV-Beziehern empfahl Krüger, in diesem Jahr ergänzende Leistungen zu beantragen. Diesen Weg habe das Bundesverfassungsgericht ab sofort eröffnet, auch wenn damit auf den Bundeshaushalt "erhebliche Mehrkosten" zukämen, so Krüger.

Eine Sprecherin der Bundesarbeitsministerin sagte dagegen, die Härtefallregelung sei nur für wenige Einzelfälle vorgesehen. Als Beispiel nannte sie Fahrtkosten, die einem entfernt wohnenden geschiedenen Elternteil entstehen, wenn er das Umgangsrecht mit seinem Kind wahrnimmt.

Laut Urteil geht es dabei um die "Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs". Der Passus im Urteil sei "kurz und relativ mysteriös", kritisierte Jörg Ungerer vom Sozialverband VdK. Er nannte als Beispiel für eine außergewöhnliche Belastung Medikamente chronisch Kranker, die nicht von der Kasse übernommen werden. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind einmalige Aufwendungen wie Anschaffungen und Reparaturen davon nicht betroffen.

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