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10.02.10

Hartz-IV-Urteil

Unions-Arbeitnehmer fordern niedrigere Regelsätze

Die Verfassungsrichter haben die Regierung zur Neuberechnung der Hartz-IV-Sätze verdonnert. Während die Opposition dies als Aufforderung für höhere Zahlungen auslegt, rechnet die Arbeitnehmergruppe in der Unionsfraktion umgekehrt: Ihr Vorsitzender will die Sätze kürzen. Doch in seiner Partei herrscht darüber Dissenz.

Infografik WELT ONLINE

Diese Leistungen erklärte das Bundesverfassungericht für verfassungswidrig: Wer zum Beispiel keinen Job hat, aber zwei Kinder unter 15 versorgen muss, bekommt vom Staat bisher insgesamt 1630 Euro pro Monat. Ein Angestellter...

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In der Union wird nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes der Ruf nach einer Kürzung des "Hartz IV"-Regelsatzes von 359 Euro laut. "Das Bundesverfassungsgericht hat nicht gesagt, dass die 'Hartz IV'-Sätze zu niedrig sind", sagte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe in der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß (CDU), der "Frankfurter Rundschau". "Eine Reform sollte aus meiner Sicht zu niedrigeren Regelsätzen führen."

Weiß sagte, mit dem Urteil verlange das Verfassungsgericht, den konkreten Einzelfallbedarf etwa für Kühlschränke oder Wintermäntel wieder stärker zu berücksichtigen. Dieser werde derzeit durch einen pauschalierten Aufschlag im "Hartz IV"-Regelsatz berücksichtigt. Das müsse nun korrigiert werden. Unterm Strich dürften die Ausgaben für den Staat in etwa gleich bleiben.

Für den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der Unionsfraktion, Karl Schiewerling (CDU), hingegen steht eine Kürzung der Hartz-IV-Sätze aufgrund neuer Bedarfsberechungen "nicht zur Debatte. Ich kann mir das nicht vorstellen." Schieweling sagte dem TV-Sender Phoenix, man habe auch noch keine Pläne in der Schublade, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt werden könne. "Wir haben zunächst einmal das Urteil abgewartet. Man hätte auch mit anderen Richtungen rechnen können, das wusste man nicht", so Schiewerling.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag die "Hartz IV"-Regelsätze für Erwachsene und Kinder wegen mangelnder Transparenz für verfassungswidrig erklärt und eine Neuberechnung bis Ende des Jahres angeordnet. Konkrete Zahlen nannten die Richter nicht.

DGB-Chef Michael Sommer und der sozialpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth, forderten, die Regelsätze für Kinder und Erwachsene anzuheben. Sommer wertete das Urteil als Ohrfeige für die Initiatoren der "Hartz"-Gesetze. "Wir fühlen uns in unserer grundlegenden Kritik an 'Hartz IV' und der Pauschalierung bestätigt", sagte er. Der DGB-Chef forderte einen "sozialpolitischen Neustart". Die Leistungen für "Hartz IV"-Empfänger seien nicht ausreichend für ein menschenwürdiges Dasein.

Kurth forderte, bei der Reform von "Hartz IV" Kinder und Erwachsene gleichermaßen zu berücksichtigen. "Die beste Bildung nutzt nichts, wenn die Kinder mit hungrigem Magen in die Schule gehen müssen", sagte er. Die Bundesregierung solle das Verfahren noch vor Ostern beginnen und unabhängige Experten einbeziehen. "Wenn man das Urteil des Verfassungsgerichts ernst nimmt, muss man von Mehrkosten ausgehen", sagte Kurth. Nehme man die Forderung der Grünen nach einer Erhöhung von "Hartz IV" auf mindestens 420 Euro als Richtgröße, kämen jährlich Ausgaben in Höhe von bis zu zehn Milliarden Euro hinzu.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) kritisierte: "Das Urteil zeigt eine problematische Tendenz hin zu einer übertriebenen Einzelfallbetrachtung statt zu einer vernünftigen Pauschalierung."

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) brachte mehr Sachleistungen für Kinder ins Gespräch. Es gehe nicht nur um Geldleistung, sondern auch um soziale Teilhabe, sagte von der Leyen. Diese müsse nicht nur in Euro und Cent erbracht werden, sondern auch von Mensch zu Mensch oder als Sachleistung. Dabei müsse sichergestellt werden, dass speziell für Kinder gedachte Leistungen wie etwa für die Schule auch bei den Kindern ankommen. So müsse der Bund gewährleisten, dass Nachhilfe den Schülern zugutekomme.

Auch der Chef des Münchner ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, plädierte dafür, Zusätzliche Leistungen für Kinder als Sachleistungen zur Verfügung zu stellen, etwa als Schulbücher oder Schulspeisung. Sinn betonte, die "Hartz IV"-Sätze müssten nach dem Urteil nicht zwingend erhöht, sondern nur besser begründet werden.

Die FDP forderte, "Hartz IV" durch ein Bürgergeld zu ersetzen. Der stellvertretende FDP-Vorsitzende Andreas Pinkwart sagte, das "Hartz IV"-Urteil sei ein guter Anlass, um über die Reform des Sozialtransfersystems als Ganzes zu sprechen. Durch ein Bürgergeld würden die verschiedenen Sozialleistungen unbürokratischer, transparenter und leistungsgerechter. Dabei solle die Höhe der "Hartz IV"-Sätze nicht unterschritten werden.

FDP-Steuerexperte Hermann Otto Solms sagte, bei den "Hartz IV"-Leistungen seien insgesamt sogar Einsparungen möglich.

Quelle: ddp/ks
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