Bundesverfassungsgericht
Hartz-IV-Leistungen sind verfassungswidrig
Samstag, 27. Februar 2010 15:32Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden – für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung verstößt gegen die Verfassung. Die Berechnung sei nicht transparent genug, entschied das Bundesverfassungsgericht. Dem ohnehin schwer verschuldeten Staat drohen jetzt höhere Ausgaben.
Die Hartz-IV-Regelungen sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gab dem Gesetzgeber auf, die Vorschriften bis zum Jahresende neu zu fassen. Bis zum 31. Dezember muss eine Neuregelung geschaffen werden.
Die Höhe der Leistungen sei aus dem Grundgesetz nicht direkt abzuleiten, sagte Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Urteilsbegründung. Sie seien gegenwärtig auch weder für Kinder noch für Erwachsene „offensichtlich unzureichend“. Die gegenwärtigen Sätze seien aber „nicht in verfassungsmäßiger Weise ermittelt worden“. Der Gesetzgeber müsse sie daher „in einem transparenten und sachgerechten Verfahren“ neu berechnen. Besonders bei Kindern müsse sich die neue Berechnung stärker an der Realität orientieren.
Die Achtung der Würde jedes Einzelnen habe verfassungsrechtlich eine hohe eigenständige Bedeutung, sagte Papier. Daraus ergebe sich ein „absolut wirkender Anspruch“ auf die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums. Dies umfasse neben der „physischen Existenz“ auch ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“. Damit waren die Klagen von drei Familien aus Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen erfolgreich. Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene liegt derzeit bei 359 Euro monatlich, bei Inkrafttreten des Gesetzes Anfang 2005 waren es noch 345 Euro. Bei Kindern und Jugendlichen sind die Leistungen gestaffelt, und zwar ausgehend vom Regelsatz: Unter sechs Jahren gibt es 60 Prozent (215 Euro), unter 14 Jahren 70 Prozent (251 Euro), darüber 80 Prozent (287 Euro).Erschienen am 09.02.2010






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