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Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe urteilt zu Hartz-IV-Sätzen für Kinder

Das Bundesverfassungsgericht wird am Vormittag das mit Spannung erwartete Urteil zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder verkünden. Der Erste Senat unter Vorsitz von Hans-Jürgen Papier will erstmals grundsätzlich Stellung beziehen zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum.

Sozialverbände und Betroffene setzen große Hoffnungen in das heute erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Regelsätzen für Kinder. Dabei wollen die Richter in erster Linie verkünden, ob die Beträge für Kinder deren tatsächlichen Bedarf abdecken.

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK, Ulrike Mascher, sagte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, dass sie auf deutlich mehr Unterstützung für die Kinder von Hartz-IV-Empfängern hoffe. Der Geschäftsführer des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, forderte in der „Nordwest-Zeitung“, ein bedarfsorientierter Satz für Kinder müsse um 25 bis 30 Prozent höher ausfallen als bisher.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte der Münchner „Abendzeitung“, dass sie einen Auftrag des Gerichts an den Gesetzgeber erwarte, „bei Hartz IV noch mal deutlich nachzubessern.“

Der Erste Senat unter dem Vorsitz von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier will erstmals auch grundsätzlich Stellung beziehen zum sogenannten Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Damit könnte das Karlsruher Urteil sogar die Sozialreform ganz kippen – und den hoch verschuldeten Staat weitere Milliarden kosten.

Der designierte Vorsitzende der Linken, Klaus Ernst forderte Sofortmaßnahmen für Betroffene. „Für eine Übergangszeit sollten deshalb die Kindergelderhöhungen seit 2008 nicht mehr auf die Hartz- IV-Leistungen angerechnet werden“, teilte er am Montagabend mit.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Erwachsene beträgt 359 Euro monatlich – anfangs waren es 345 Euro. Rund sieben Millionen Menschen insgesamt beziehen derzeit Leistungen aus dieser staatlichen Grundsicherung. Kinder erhalten – gestaffelt nach dem Alter – weniger: 215 Euro gibt es für Kinder unter 6 Jahren (60 Prozent des Regelsatzes), 251 Euro für Kinder unter 14 Jahren (70 Prozent). Diese Beträge erhalten insgesamt mehr als 1,7 Millionen Kinder in Deutschland.

Die Zahl der Arbeitnehmer mit zusätzlichem Bezug von Hartz-IV-Leistungen weiter gestiegen, wie die „Frankfurter Rundschau“ unter Berufung auf die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei. Demnach bezogen im September knapp 1,4 Millionen Berufstätige Hartz IV – ein Prozent mehr als ein Jahr zuvor.

Stark zugenommen hat vor allem die Zahl der Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit Minijobs – nämlich um sieben Prozent auf gut 774.000. Die Gruppe der Leistungsbezieher mit Erwerbseinkommen über 800 Euro im Monat schrumpfte dagegen um 13 Prozent auf 337.000. Von Januar bis September subventionierte der Staat diese Arbeitnehmer mit 8,1 Milliarden.

dpa/ddp/fas

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