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03.02.10

Sauerland-Prozess

Bundesanwalt warnt vor "Krebsgeschwür" Terror

Im Sauerland-Prozess hat die Bundesanwaltschaft in ihrem Plädoyer eindringlich vor dem "Krebsgeschwür des islamistischen Terrorismus" gewarnt. Die vier Angeklagten seien von einem unbändigen Hass getrieben, sagte Volker Brinkmann. Sie hätten einen Massenmord unvorstellbaren Ausmaßes geplant.

Von den Extremisten der sogenannten Sauerland-Gruppe ist nach Einschätzung der Bundesanwaltschaft eine für Deutschland bislang einzigartige terroristische Bedrohung ausgegangen. Die Pläne der vier Angeklagten seien "von der Dimension der Gefahr beispiellos", sagte Bundesanwalt Volker Brinkmann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in seinem Plädoyer. Durch die Festnahme sei ein "Massenmord" verhindert worden. Der Bundesanwalt warnte eindringlich vor dem "Krebsgeschwür des islamistischen Terrorismus".

Echte Reue hätten die Männer nicht gezeigt, sagte Brinkmann. Reue sei auch nicht das Motiv für die umfassenden Geständnisse gewesen. "Die Angeklagten wollten sich mit ihren Einlassungen Strafmilderung erkaufen. Selbst der überzeugteste Gotteskrieger will nicht im Gefängnis sitzen und den Dschihad an sich vorbeiziehen lassen", sagte Brinkmann.

Die Terroristen der Islamischen Dschihad Union (IJU) hätten einen Massenmord unvorstellbaren Außmaßes geplant. Die Sprengkraft der Bomben der Sauerland-Gruppe hätte um ein Vielfaches über denen der Bomben gelegen, die Islamisten 2005 in London zündeten. "Die Angeklagten haben dem Islam geschadet. Sie haben den Vorbehalten gegen die zweitgrößte Religionsgemeinschaft der Welt neue Nahrung gegeben", sagte Brinkmann. Dabei teilten nur wenige Muslime die wahabitisch-fundamentalistischen Ansichten der Terroristen.

Der Prozess sei in vielerlei Hinsicht außergewöhnlich, sagte Brinkmann: So sei der Umfang mit inzwischen 530 Aktenordnern und 2600 Asservaten mit einer Datenmenge von 3,6 Terrabyte enorm. Der erste Hinweis auf die Terroristen sei aber von den Nachrichtendiensten gekommen. "Die Dienste sind mittlerweile unverzichtbar beim Aufdecken dschihadistischer Strukturen."



Die Bundesanwälte haben für ihren Schlussvortrag zwei Verhandlungstage vorgesehen. Ihre Strafforderung gegen die vier Angeklagten wollen sie erst an diesem Donnerstag bekanntgeben. Das Urteil ist für den 4. März geplant.


Den weitgehend geständigen Angeklagten wird die Verabredung zum Mord, die Vorbereitung von Sprengstoffanschlägen in Deutschland und die Mitgliedschaft in einer ausländischen Terrorvereinigung vorgeworfen. Sie wollten mit Autobomben schwere Anschläge auf US- Kasernen, Flughäfen und Diskotheken in Deutschland begehen.


Drei der vier Angeklagten waren im Herbst 2007 nach monatelanger Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden in einem Ferienhaus im Sauerland festgenommen worden, ein vierter später in der Türkei.

Quelle: dpa/ddp/Reuters/fas
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