Abschiebe-Gefängnisse
US-Behörden verschleierten den Tod Inhaftierter
Der Tod von Menschen in Abschiebehaft bringt US-Behörden in die Kritik. Es geht um mehr als 100 Fälle, bei denen missliebige Fakten über die Todesumstände vor der Öffentlichkeit verborgen wurden. Präsident Obama will die verantwortlichen Behörden prüfen lassen. Doch die zuständigen Beamten sind weiter aktiv.
Von Ansgar Graw
Amerikanische Behörden haben über Jahre planmäßig versucht, Details über Todesfälle in Gefängnissen für illegale Einwanderer vor Angehörigen und Medien zu verschleiern. Entsprechende Vorwürfe listet die "New York Times" in einem Artikel auf, der durch zahlreiche Dokumente gestützt wird. Auf der Homepage der Zeitung ist zudem ein Videofilm abrufbar , in dem das Schicksal eines Guineaners namens Boubacar Bah dargestellt wird. Er starb im Februar 2007 im Gefängnis der Stadt Elizabeth in New Jersey, einem der so genannten "Immigration jails", aufgrund mangelnder ärztlicher Versorgung.
Seit Oktober 2003 wurden im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes (Freedom of Information Act) 107 Todesfälle in derartigen Abschiebelagern gezählt. Verantwortlich für die Betreuung der Insassen ist die Immigrations- und Zollvollzugsbehörde (ICE), die im Heimatschutzministerium (Department of Homeland Security) gegründet worden war. Die Regierung von Präsident Barack Obama hat eine Überprüfung der Arbeit dieser Behörden versprochen. Laut "New York Times" sind aber dort weiterhin Beamte in verantwortlichen Positionen, die ihre Kompetenzen damals wie heute nutzten und nutzen, um missliebige Fakten vor den Augen der Öffentlichkeit zu verbergen.
Um dieses wichtige Detail zu verbergen, wurden die Unterlagen zu Romero nachträglich gefälscht. Dort wurde angegeben, der Gefangene habe das Schmerzmittel Motrin erhalten. Das Täuschungsmanöver war leicht zu durchschauen. Nach der Aktenlage erfolgte die Behandlung mit dem Medikament zu einem Zeitpunkt, zu dem sich Romero bereits getötet hatte.
Pressesprecher war präzise informiert
Aufklärung zum Fall des Afrikaners Bah hatten die Behörden zunächst dadurch zu verhindern versucht, dass sie auf erste Anfragen der "New York Times"-Autorin Nina Bernstein einen Pressesprecher erklären ließen, die Akte sei ohne vollständigen Namen und Registriernummer nicht aufzufinden. In Wirklichkeit war der Pressesprecher präzise informiert und hatte zu diesem Zeitpunkt bereits hohe Beamte der Behörde vor der Recherche der Journalistin per E-Mail gewarnt.
Auszüge aus den Akten zeigen, dass Bah aus ungeklärten Umständen – die Rede ist von einem Sturz im Duschraum des Gefängnisses – schwere Gehirnverletzungen erlitt. Daraufhin wurde der 52-Jährige zunächst in eine Isolationszelle gesperrt. Erst nach 13 Stunden wurde eine Ambulanz gerufen, die eine Notoperation ausführte.
Als Bah im Koma war, überlegten Verantwortliche der ICE-Behörde, wie man um hohe Behandlungskosten wie auch unliebsame Medienartikel herumkommen könne. Eine der diskutierten Optionen bestand darin, den sterbenden Afrikaner zurück in seine Heimat zu schicken. Diesem Plan widersprach allerdings der zuständige Abschiebungsbeamte. "Ich stimme einer Verlegung in seinem derzeitigen Zustand nicht zu", ließ der Mann wissen. Bah trage einen Katheter und sei ohne Bewusstsein.
Die Anreise der Witwe verhindern
Als weitere Möglichkeit wurde erwogen, dem erkennbar nicht mehr arbeitsfähigen Bah eine Arbeitserlaubnis zu erteilen, um seine Behandlungskosten der staatlichen Gesundheitssystem für Bedürftige, Medicaid, aufzubürden. Die dritte Variante sah vor, Bah aus "humanitären Gründen" an Verwandte in New York abzuschieben. Bevor eine Entscheidung fiel, starb der Schneider aus Guinea jedoch. Nun wurde der ungewöhnliche Schritt erwogen, seine Leiche in die Heimat zurückzuschicken, um eine Anreise seiner Witwe in den USA zu verhindern.
In den Unterlagen zu diesem Fall finden sich Videosequenzen, die Bah unmittelbar vor seiner Einweisung in die Isolationszelle zeigen. Die Hände des Mannes, der offenkundig nicht mehr die Kontrolle über seine Bewegungen hat, sind gefesselt und er ruft laut "New York Times" in seiner Landessprache Fulani: "Hilfe, sie töten mich!"
Im Gefängnis in Eloy in Arizona gab es mit neun Todesfällen mehr Tote als in jedem anderen von den Bundesbehörden betriebenen Abschiebelager. Im Oktober 2008 starb dort der 62-jährige Emmanuel Owusu, der 1972 mit einem Studentenvisum aus Ghana legal in die USA eingereist war und zumeist in Chicago lebte. Nach 34 Jahren wurde er im Jahr 2006 von den Einwanderungsbehörden festgenommen – weil er 1979 wegen einer Reihe von Vergehen und Ladendiebstahl verurteilt worden war.
Die zuständige Beamtin in Phoenix schrieb irritiert eine E-Mail an die ICE-Kollegen. "Ich bin verwirrt, wie diese Person in unsere Haft kam??? Verurteilt 1979? Das ist lange her." Als Owusu, ein Diabetiker mit Bluthochdruck, in der Haft an einem Herzinfarkt starb, wurde in einem internen Report behauptet, der Mann sei zur Abschiebung vorgesehen gewesen wegen eines "langen Vorstrafenregisters von 1977 bis 1998". Dass es nach 1979 keine Verurteilung des Mannes mehr gab, wurde verschwiegen.
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