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29.12.09

Streit mit Großbritannien

China weist "grundlose" Kritik an Exekution zurück

"Entsetzt, schockiert und enttäuscht" hat sich der britische Premier Brown über die Hinrichtung eines Landsmanns in China geäußert. Doch Peking weist die Kritik polternd zurück: Niemand habe das Recht, sich "unqualifiziert" über die chinesische Justiz zu äußern. London müsse umgehend seine "Einstellung" ändern.

© dpa
Akmal Shaikh
Akmal Shaikh

Chinas Hinrichtung des 53-jährigen Briten Akmal Shaikh wegen Drogenschmuggels schlägt zwischen London und Peking hohe außenpolitische Wellen. Premierminister Gordon Brown sagte ebenso wie sein Außenminister nach der Bekanntgabe der Hinrichtung, er sei "entsetzt, schockiert und enttäuscht."

Eine Sprecherin des chinesischen Außenministeriums wies diese Stellungnahme brüsk als "grundlos" zurück. Chinas Justiz sei unabhängig und erlaube keine ausländische Einmischung. "Niemand hat das Recht, sich von außen über sie unqualifiziert zu äußern." China verwahre sich "entschieden" gegen die "unberechtigen Vorwürfe" und sei darüber "stark unzufrieden, so die Sprecherin. "Wir fordern die britische Seite auf, ihre Einstellung zu korrigieren, um Schaden von den Beziehungen abzuwenden" und keine "neuen Hindernisse aufzubauen."

Vor diesem verbalen Schlagabtausch hatte sich Pekings Oberstes Gericht am Dienstag über in letzter Minute abgegebene Appelle von Mitgliedern der Regierung Brown und verzweifelte Gnadengesuche der Familienmitglieder von Akmal Shaikh hinweggesetzt. Es hatte diese Bitten um einen Aufschub des Urteils ebenso ignoriert wie frühere Eingaben während des zwei Jahre dauernden Verfahrens. 27-mal hatte sich die britische Botschaft an Chinas Justiz mit der Aufforderung gewandt, den psychischen Zustand des Todeskandidaten untersuchen zu lassen, weil starke Zweifel an seiner Zurechnungs- und Schuldfähigkeit bestünden.

In einer Erklärung des Obersten Gerichtes am gestrigen Dienstag, die offenbar erst veröffentlicht wurde, als Shaikh schon tot war, hieß es lapidar, dass das Gericht die Exekution genehmigt hat. Die von Botschaftsseite und anderen britischen Organisationen eingereichten "Dokumente konnten weder eine psychische Zerrüttung beim Betroffenen noch eine entsprechende familiäre Krankengeschichte belegen."

Die Todesstrafe sei der Schwere seiner Tat angemessen, erklärte das Gericht. "Das Verbrechen ist extrem. Er hat riesige Mengen Heroin geschmuggelt. Die Beweise sind gesichert, die Fakten klar."

Shaikh wurde in Xinjiangs Hauptstadt Ürümqi mit einer Giftinjektion unter höchster Geheimhaltung hingerichtet. Es war die erste Exekution eines europäischen Staatsbürgers in der Volksrepublik seit über einem halben Jahrhundert. Eine Zeit lang wurde noch nicht einmal die Zeit seines Todes bekannt gegeben.

Der gebürtige Pakistani, der als Kind nach Großbritannien kam und eingebürgert wurde, war im September 2007 bei seiner Einreise nach China von Tadschikistan mit 4030 Gramm Heroin in seinem Koffer auf dem Flughafen von Ürümqi erwischt worden. Auf Drogenschmuggel stehen in China drakonische Strafen. Schon der Besitz von 50 Gramm Heroin reichen nach dem Strafgesetzbuch für die Todesstrafe aus.

Ürümqis Gericht verurteilte ihn in erster Instanz im Oktober 2008 zum Tode. Das Urteil wurde im September 2009 bestätigt und vom Obersten Gericht Mitte Dezember gebilligt. Shaikh hatte in einer konfusen fünfzigminütigen Verteidigungsrede dem Gericht gesagt, dass er vom Inhalt des Koffers nichts gewusst hatte.

Die Gefangeneninitiative "Reprieve" ist sicher, dass er in die Hände krimineller Banden gefallen sei, die ihn als Drogenkurier missbrauchten. Nach ihren Angaben belegten ärztliche Diagnosen, dass der Vater dreier Kinder seit langem an einer manisch-depressiven Nervenkrankheit leide und nicht verstand, in was er verwickelt wurde.

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