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21.12.09

Gesetzesinitiative

SPD will Kündigungen wegen Bagatellen verbieten

Immer öfter kämpfen Arbeitnehmer vor Gericht gegen ihre Arbeitgeber. Bagatellfälle wie etwa den unrechtmäßigen Verzehr eines Brötchens will die SPD nun per Gesetz regeln: Eine Kündigung soll bei solchen kleinen Vergehen nicht mehr sofort möglich sein. Die Arbeitgeber halten davon allerdings nichts.

© dpa
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Nach mehreren Fällen von Kündigungen Beschäftigter wegen Bagatell-Diebstählen will die SPD Konsequenzen ziehen und solche Entlassungen per Gesetz verbieten lassen. Die arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Anette Kramme, kündigte dazu in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" für Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf an. "Arbeitgeber sollen verpflichtet werden, bei kleineren Vergehen zunächst eine Abmahnung auszusprechen", sagte die SPD-Politikerin. "Erst im Wiederholungsfall darf eine Kündigung in Betracht kommen."

Auch der frühere Arbeitsminister und heutige stellvertretende Parteichef Olaf Scholz bezeichnete die derzeitige Rechtslage als nicht akzeptabel. Der Schutz der Arbeitnehmer vor Bagatellkündigungen müsse verbessert werden.

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt dem Bericht zufolge die SPD-Pläne ab. Die Schäden durch Diebstähle von Mitarbeitern beliefen sich allein im Einzelhandel auf rund eine Milliarde Euro pro Jahr. "Das bestehende Recht ist völlig hinreichend", sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. Eine missbräuchliche Kündigung sei bereits heute ausgeschlossen. Andererseits müsse auch in Zukunft ein Arbeitsverhältnis in jedem Fall kündbar sein, wenn ein Mitarbeiter eine vorsätzliche Straftat am Arbeitsplatz begehe.

Zuletzt hatten unter anderem Entlassungen wegen des Diebstahls eines Teewurst-Brots , wegen mehrerer Maultaschen und wegen eines Frikadellenbrötchens für Aufsehen gesorgt. Viele Kündigungen führten zu Gerichtsverfahren.

Insgesamt ist die Zahl der Prozesse vor deutschen Arbeitsgerichten im Zuge der Wirtschaftskrise sprunghaft gestiegen. Wie die "Neue Osnabrücker Zeitung" unter Berufung auf Angaben der Landesarbeitsgerichte weiter berichtet, wird die Verfahrenszahl in der ersten Instanz 2009 bundesweit um rund elf Prozent auf mehr als 465.000 Eingänge wachsen. Nach Einschätzung des deutschen Richterbundes steht der Höhepunkt der Prozesswelle 2010 noch bevor. Auch das Bundesarbeitsgericht wappnet sich für eine Klageflut.

Auf Basis ihrer Statistiken für Januar bis November haben die 18 deutschen Landesarbeitsgerichte (LAG) ihre Verfahrenszahlen für 2009 hochgerechnet. Am deutlichsten fällt der Anstieg den Angaben zufolge in Baden-Württemberg aus, wo die Arbeitsgerichte mit knapp 60.000 Verfahren 23 Prozent oder 11.000 Eingänge mehr als 2008 verkraften müssen. Auch in Bremen und Niedersachsen liegt der Zuwachs über dem Bundesschnitt.

Den größten Anteil an den Verfahren vor den Arbeitsgerichten machten auch 2009 Klagen gegen Kündigungen aus. Vielerorts ist deren Zahl besonders stark gestiegen. Bundesweit an der Spitze liegt auch hier Baden-Württemberg mit einem Plus von etwa 32 Prozent.

"Die Arbeitsgerichte sind ein Barometer der Konjunktur", begründete der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes, Christoph Frank, den starken Verfahrensanstieg. Nach seiner Einschätzung müssen sich die Gerichte im kommenden Jahr auf eine weitere Zuspitzung der Lage einstellen.

"Der Höhepunkt der Verfahrensflut liegt noch vor uns", sagte er weiter. Derzeit seien bundesweit hunderttausende Arbeitnehmer auf Kurzarbeit gesetzt. Das sei für viele Unternehmen auf Dauer wohl nicht durchzuhalten. "Wir schieben eine soziale Bugwelle vor uns her, die 2010 zu brechen droht." Die Justiz müsse in die Lage versetzt werden, darauf kurzfristig reagieren zu können, forderte Frank. "Lange Schwebezustände nach Kündigungen darf es im Interesse des gesellschaftlichen Friedens nicht geben."

Auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt bereitet sich auf eine Klageflut vor. Noch habe die Welle das Gericht nicht erreicht, sagte die Präsidentin des obersten deutschen Arbeitsgerichts, Ingrid Schmidt. "Mit Blick auf die Finanz- und Wirtschaftskrise erwarten wir jedoch, dass vor allem Kündigungsschutzprozesse auch in dritter Instanz schon bald zunehmen werden", fügte sie an. Die Verfahrenseingänge steigerten sich ohnehin kontinuierlich, betonte sie und fügte hinzu: "In den letzten zehn Jahren sind sie um etwa ein Viertel gestiegen."

Quelle: dpa/AP/cn
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