Schweiz
Minarett-Verbot beschäftigt europäisches Gericht
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss sich mit dem Schweizer Bauverbot für Minarette befassen. Gegen den entsprechenden Volksentscheid von Ende November legte der frühere Sprecher der Genfer Moschee Beschwerde ein. Er sieht unter anderem die Religionsfreiheit verletzt.
Das in der Schweiz in einer Volksabstimmung beschlossene Bauverbot für Minarette beschäftigt jetzt den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Der frühere Sprecher der Genfer Moschee, Hafid Ouardiri, reichte eine Beschwerde gegen den Volksentscheid vom 29. November ein, weil das Verbot seiner Ansicht nach gegen die Religionsfreiheit und das Diskriminierungsverbot verstößt.
Pierre de Preux, einer der Anwälte Ouardiris, erklärte, die Schweizer Regierung und alle Mitglieder des Europarats seien über die Klage informiert worden. Das Schweizer Volk hatte die Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" mit 57,5 Prozent Ja-Stimmen angenommen.
Ouardiri und seine fünf Anwälte argumentieren, die Schweiz habe mit ihrem Beitritt zur Europäischen Menschenrechtskonvention auch akzeptiert, dass der Gerichtshof in Straßburg gewisse fundamentale Werte kontrolliere, die nicht mehr infrage gestellt werden könnten - auch nicht vom Volk. Nach Ansicht von Ouardiris Anwälten kann die Schweiz das Bauverbot für Minarette nicht umsetzen, wenn der Gerichtshof der Beschwerde zustimmt.
Das klare Ja des Schweizer Volks zur Volksinitiative "Gegen den Bau von Minaretten" hatte international Aufsehen erregt. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Navi Pillay, bezeichnete dieses Verbot als diskriminierend. Sie verurteilte zudem die "Ausbeutung der Fremdenangst" bei dieser Abstimmung, deren Resultat die Gesellschaft spalte. Die Schweizer Regierung hatte schon kurz nach der Abstimmung erklärt, sie erwarte, dass das Bauverbot vor den Gerichtshof in Strassburg gebracht werde.
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