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15.12.09

Vorratsdatenspeicherung

Die größte Verfassungsbeschwerde aller Zeiten

Prävention ist wichtig, Bürgerrechte sind wichtiger: Fast 35.000 Bürger haben Verfassungsbeschwerde gegen die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten eingereicht. Die Kläger – unter ihnen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger – haben gute Chancen auf Erfolg.

© dpa
Die Karlsruher Richter

Einen Paradigmenwechsel möchte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einleiten, eine grundlegende Richtungsänderung in der Innen- und Rechtspolitik. Mit der Rückkehr der FDP-Politikerin an die Spitze des Bundesjustizministeriums soll künftig die Formel gelten: Prävention ist wichtig, Bürgerrechte sind wichtiger.

Soweit die Absicht. Im Regierungsalltag freilich hat da auch der Koalitionspartner ein Wort mitzureden. Und beim ersten Praxistest setzte sich der Innenminister von der CDU gegen seine Kollegin aus dem Justizressort durch. Bei der Abstimmung über ein EU-Abkommen zur Weitergabe von Bankdaten an die USA enthielt sich Thomas de Maiziere Ende November im EU-Ministerrat der Stimme und setzte das von der FDP abgelehnte Vertragswerk damit in Kraft. Leutheussser-Schnarrenberger war empört, aber machtlos, die erste Niederlage beim Prestigeprojekt Datenschutz besiegelt.

Am Dienstag verhandelte das Bundesverfassungsgericht über das nächste Gesetz, bei dem sich Liberale und Konservative nicht einig sind: die Vorratsdatenspeicherung. Jahrelang war Leutheusser-Schnarrenberger in der Opposition dagegen zu Felde gezogen, gemeinsam mit ihren alten Weggefährten Burkhard Hirsch und Gerhart Baum hatte sie in Karlsruhe geklagt – doch die mündliche Verhandlung konnte sie nur aus der Ferne verfolgen.

Denn ein (zunächst geplanter) Auftritt im Gerichtssaal hätte zu gehöriger Verwirrung geführt: Die Beschwerdeführerin Leutheusser hätte das Gesetz ablehnen, die nun amtierende Ministerin Schnarrenberger das von ihrer Vorgängerin Brigitte Zypries (SPD) gemeinsam mit der Union ausgearbeitete Werk verteidigen müssen. Einen solchen Spagat mochte sie dem als prozessrechtlichen Puristen bekannten Gerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier nicht zumuten.

Die nicht ganz freiwillige Abwesenheit muss die Ministerin allerdings nicht grämen, ihre Präsenz im obersten deutschen Gericht war nicht zwingend erforderlich. Ihr Prozessbevollmächtigter Hirsch steht der Parteifreundin in seiner leidenschaftlichen Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung in nichts nach. Und es gab auch noch genügend andere Kläger, genauer gesagt: so viele wie noch nie in der Geschichte des Gerichts. Knapp 35.000 Bürger haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht. Die Richter wählten drei Musterklagen aus, hinten denen 65 Beschwerdeführer stehen.

Deren Chancen auf einen Erfolg stehen gut. Präsident Papier sieht das Verfahren, dessen Abschluss im Frühjahr zu erwarten ist, in einer Reihe mit den Urteilen Karlsruhes zu Lauschangriff, Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung. Die hatten alle eines gemeinsam: Stets setzte das Verfassungsgericht den sicherheitspolitischen Bestrebungen, mit denen der Gesetzgeber seinen Behörden Waffengleichheit im Kampf gegen technisch aufrüstende Terroristen, Mafiosi oder Kinderschänder verschaffen wollte, enge Grenzen und mahnte zur Einhaltung der Freiheitsrechte.

Um diese Grenzen geht es auch bei der Vorratsdatenspeicherung. Mit der seit 2008 geltenden Regelung, die um einiges über die bloße Umsetzung einer entsprechenden EU-Richtlinie hinausgeht, werden Unternehmen verpflichtet, die Telekommunikationsdaten der gesamten Bevölkerung sechs Monate zu speichern und für staatliche Anfragen abrufbar zu halten. Es wird also gesammelt, wer wann mit wem telefoniert, wer Mails verschickt und wer welche Seiten im Internet aufruft. Der Regierungsvertreter Christoph Müller verteidigte das Gesetz als notwendig, um Straftaten im modernen Kommunikationszeitalter effektiv verhindern und verfolgen zu können.

Die Kläger halten das Ganze dagegen für einen "Dammbruch" bei der Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung. Der Staat protokolliere damit jeden "elektronischen Atemzug" seiner Bürger, sagte Burkhard Hirsch, und behandle sie damit "ohne jeden Anlass wie Straftäter". Experten erläuterten, dass sich aus den Daten weitreichende Erkenntnisse über das private und berufliche Umfeld herauslesen lassen. Handys würden zu "Ortungswanzen in den Taschen der Nutzer".

Mehrere Verfassungsrichter ließen durchblicken, dass der Gesetzgeber "die Frage nach den Grenzen der Speicherung" nicht schlüssig beantwortet habe. Bereits im März 2008 hatte das Gericht Teile des Gesetzes deshalb per einstweiliger Anordnung gestoppt. Seitdem dürfen die Daten nur für die Verfolgung schwerster Straftaten genutzt werden – nicht aber zur Gefahrenabwehr oder geheimdienstlichen Aufklärung. Es ist nicht zu erwarten, dass die Richter hinter diesem Maßstab zurückbleiben werden. Frau Leutheusser kann zuversichtlich sein, in Sachen Datenschutz Rückendeckung aus Karlsruhe zu erhalten.

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