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03.12.09

Kommentar

Ledige Väter siegen, triumphieren können sie nicht

In kaum einem EU-Land haben ledige Väter so wenig Rechte wie in Deutschland. Dass sie künftig wohl unabhängig vom Willen der Mütter einen Anspruch auf das Sorgerecht erheben können, war überfällig. Doch die Väter sollten das Urteil nicht als Triumph, sondern als Chance begreifen.

© dpa
Sieg für Single-Vater vor Gerichtshof für Menschenrechte
Auch Väter, die mit der Mutter ihres Kindes nie verheiratet waren, können in Deutschland jetzt auf das gemeinsame Sorgerecht klagen

Auf dieses Urteil haben viele ledige Väter gewartet: Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof sieht im deutsche Sorgerecht eine Diskriminierung gegenüber unverheirateten Vätern. Die Entscheidung der Straßburger Richter fiel mit 6:1 Stimmen deutlich aus.

Die Korrektur der Rechtslage war überfällig. In fast keinem anderen europäischen Land haben ledige Väter so wenig Rechte wie in Deutschland. Hier haben sie bisher keine Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter das (gemeinsame) Sorgerecht zu erhalten. Dabei wurde bislang auch nicht unterschieden, ob der Vater mit der Mutter nur eine flüchtige Beziehung oder jahrelang mit ihr und dem gemeinsamen Kind zusammengelebt hatte.

Das Bundesverfassungsgericht konnte 2003 daran nichts Verwerfliches finden: Wenn sich eine Mutter gegen das gemeinsame Sorgerecht entscheide, gebe es dafür gewiss "schwerwiegende Gründe". Das damalige Urteil verkennt die Realität von Trennungen. Selten gehen sie ohne Verletzungen ab; die Versuchung, das Sorgerecht auch als Machtinstrument zu missbrauchen, ist groß. Umgekehrt, das zeigt die Praxis ebenfalls, ist für die Väter die Unterhaltszahlung als Machtinstrument eine große Versuchung.

Das Straßburger Urteil verpflichtet den deutschen Gesetzgeber, das Sorgerecht mit Blick auf die ledigen Väter zu reformieren. Künftig werden letztere aller Voraussicht nach vor Gericht ziehen können, wenn die Kindsmutter das Sorgerecht verweigert.

Väter sollten das Urteil indes nicht als Triumph, sondern als Chance verstehen. Denn Väterechte hin, Mütterrechte her, muss es letztlich um das Wohl des Kindes gehen. Vor Gericht zu ziehen, bleibt bei elterlichen Auseinandersetzungen die Ultima Ratio. Ein Gerichtsurteil kann in der Praxis wenig nutzen, wenn der Ex-Partner sich dagegen sperrt. Wichtiger wäre, vor dem Hintergrund der neuen Rechtslage jene Zwischeninstanzen zu stärken, die eine friedliche Einigung getrennter Eltern anstreben. Das Cochemer Modell ist ein Beispiel dafür.

Väter und Mütter aber sollten alles unternehmen, um nach der Trennung persönliche Verletzungen zurückzustellen und beim Umgang mit dem Kind oder den Kindern zusammenzuarbeiten. Ein heiles Familienleben können sie ihnen zwar nicht mehr bieten, wohl aber eine glückliche Kindheit.

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