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Italien

Silvio Berlusconi will Gerichtsverfahren umgehen

Italiens Premier hat sich eine neue "Lex Berlusconi" schneidern lassen. Das Gesetz soll Verjährungsfristen kürzen, wovon insbesondere er selbst profitieren würde. Doch die Wirkungen des Gesetzes auf die restliche Bevölkerung wären so ungerecht, dass selbst Parteifreunde Berlusconis Kritik üben.

Silvio Berlusconi hat sich ein neues Gesetz maßschneidern lassen
Foto: REUTERS
Silvio Berlusconi hat sich ein neues Gesetz maßschneidern lassen

In Italien wird künftig kurzer Prozess gemacht – zumindest wenn es nach den Wünschen von Ministerpräsident Silvio Berlusconi geht. Nachdem vor rund einem Monat die Immunität des Premiers aufgehoben wurde und er sich damit für etliche Delikte vor Gericht verantworten müsste, haben Getreue ihm eine neue „Lex Berlusconi“ auf den Leib geschrieben. Das Gesetz sieht vor, die Verjährungsfristen für Vergehen zu kürzen, für die das Strafmaß nicht mehr als zehn Jahre betragen würde.

Davon könnte Berlusconi in beiden Prozessen profitieren, die in diesem Monat wieder aufgenommen werden. Zum einen wird ihm vorgeworfen, beim Erwerb von Filmrechten für seinen Medienkonzern Mediaset in den Neunzigern künstlich höhere Preise ausgewiesen zu haben. Berlusconi soll dabei 186 Millionen Euro unterschlagen und darüber hinaus Steuern in Höhe von 120 Millionen Euro hinterzogen haben.

In einem zweiten Prozess muss Berlusconi sich ab dem 27. November dem Vorwurf der Justizbeeinflussung stellen. Er soll seinen ehemaligen Anwalt, den Briten David Mills, für Falschaussagen vor Gericht bezahlt haben. Mills wurde im Februar zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Beide Verfahren würden mit dem neuen Gesetz unter die Verjährungsfrist fallen.

Dabei wäre die Gesetzesinitiative durchaus zu begrüßen: Gerichtsverhandlungen ziehen sich in Italien oft über mehr als zehn Jahre hin, was gegen die Verfassung und internationale Abkommen verstößt. „Unsere Gerichtsverfahren dauern zu lange“, sagt Francesca Ruggieri, Professorin für Strafrecht an der Universität Insubria in Como. „Ein Missstand, der schon des Öfteren vom Europäischen Gerichtshof beklagt und mit Geldstrafen belegt wurde.“

Die Gesetzesnovelle würde aber nicht die Ursachen des Problems beseitigen: „Richter und Angestellte, bei denen sich die Akten turmhoch stapeln, sind nicht faul, es fehlt an finanziellen Ressourcen.“ Der größte Kritikpunkt an dem Gesetz sei jedoch, dass es gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichheit aller Bürger verstoße. Mit dem Gesetz würden zum einen Tausende laufender Verfahren unter den Tisch fallen.

„Das ist, als würde man einem Patienten, der nicht rechtzeitig gesund wird, Euthanasie verschreiben“, sagt Ruggieri. Da wäre zum Beispiel der Prozess gegen den italienischen Lebensmittelriesen Parmalat, der teilweise ad acta gelegt werden müsste. Der Konzern war Ende Dezember 2003 unter einem Schuldenberg von 14 Milliarden Euro zusammengebrochen, 200.000 Kleinanleger haben ihr Geld verloren. Die gesamte ehemalige Parmalat-Führung sitzt wegen Bilanzfälschung und Gründung einer kriminellen Vereinigung auf der Anklagebank.

Andererseits sind von dem Gesetz eine Reihe von Straftatbeständen ausgenommen. Die Unterscheidungen, die hier gemacht werden, stoßen nicht nur bei der Opposition, sondern auch in den Reihen der Regierungspartei Popolo della Libertà (PdL) auf Widerstand. Ausgeschlossen von den veränderten Verjährungsfristen wären demnach Mafiadelikte, Prozesse gegen kriminelle Vereinigungen, schwere Fahrlässigkeit am Arbeitspatz und illegale Immigration.

Letzteres stellt nach italienischem Strafrecht eine Bagatelle dar, es wurde in den Gesetzestext aufgenommen, um sich die Zustimmung der Lega Nord zu sichern. Selbst Berlusconi-Getreue wie der PdL-Abgeordnete Gaetano Pecorella zeigten sich darüber irritiert. „Das Gesetz ist in Teilen irrational und populistisch“, sagte er in einem Interview mit dem konservativen „Corriere della Sera“.

Darüber hinaus mehren sich in den vergangenen Tagen die Stimmen, dass mit dem Gesetzesentwurf ein sekundäres Ziel verfolgt werde. Demnach soll auf diesem Weg das gescheiterte Immunitätsgesetz doch noch durchgesetzt werden. Diese Lösung wird vom Präsidenten der Abgeordnetenkammer, Gianfranco Fini, unterstützt, der die Immunitätsregelung gleich in der Verfassung verankern möchte.

Für eine Verfassungsänderung ist allerdings eine Zweidrittelmehrheit im Parlament notwendig. Die damit erforderlichen Stimmen der Opposition seien an Bedingungen geknüpft, sagt Luciano Violante, Abgeordneter der oppositionellen Demokratischen Partei. „Das Gesetz muss die Aufgaben des Parlaments, der Regionen und des Ministerpräsidenten neu definieren. Über eine solche verfassungsrechtliche Reform können wir sehr wohl diskutieren.“

Berlusconi schweigt derzeit über den Fortgang der Gesetzesdiskussion. Gerüchte um Neuwahlen für den Fall, dass für die neue „Lex Berlusconi“ keine schnelle Lösung gefunden würde, ließ er dementieren. Er könnte sich der Unterstützung seines Bündnispartners Fini nicht sicher sein.

Mitarbeit: Karen Merkel



Erschienen am 20.11.2009

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