Rekrutenmisshandlung
Bundesgerichtshof rollt Coesfeld-Prozess neu auf
Mehr als fünf Jahre nach dem Bundeswehrskandal von Coesfeld hat der Bundesgerichtshof weitere Urteile gegen die Verantwortlichen aufgehoben und schärfere Strafen gefordert. Die Angeklagten hätten wissen können und müssen, dass die Misshandlung von Rekruten strafbar war, erklärten die Karlsruher Richter.
Drei frühere Bundeswehrausbilder müssen sich wegen Misshandlung von Rekruten in einer Kaserne in Coesfeld erneut vor dem Landgericht Münster verantworten. Der Bundesgerichtshof hob in Karlsruhe die Freisprüche der Unteroffiziere vom März 2008 auf und ordnete eine teilweise Neuauflage des Prozesses an.
Bei "Geiselnahmeübungen" und anschließenden "Verhören" in der Coesfelder Freiherr-von-Stein-Kaserne waren zahlreiche Soldaten während ihrer Grundausbildung gedemütigt und misshandelt worden. So wurden Rekruten geschlagen, getreten oder erhielten elektrische Schläge. Andere wurden als Bettnässer verhöhnt, nachdem ihnen Wasser in die Hose gespritzt worden war. Bei den "Verhören" kam es auch zu Scheinerschießungen.
Das Landgericht Münster hatte im März 2008 Bewährungsstrafen zwischen zehn und 22 Monaten verhängt. Der Kompaniechef, der die verbotenen "Übungen" in seiner Ausbildungskompanie gebilligt hatte, kam mit einer Geldstrafe von 7500 Euro davon. Weitere Beteiligte wurden freigesprochen. Bereits im Januar hob der BGH mehrere dieser Urteile auf: Das Landgericht habe unzutreffend einen sogenannten Tatbestandsirrtum angenommen, wonach die Ausbilder nicht wissen konnten, dass ihr Vorgehen strafbar ist. Das Soldatengesetz verpflichte die Bundeswehr auf die Würde des Menschen und seine körperliche Unversehrtheit, erklärte der BGH.
Mit seinem neuen Urteil hob der BGH drei weitere Urteile auf. In allen drei Fällen hatte das Landgericht Münster kein strafbares Verhalten gesehen und die Unteroffiziere freigesprochen. Auch dabei sei das Landgericht fälschlich von einem Tatbestandsirrtum ausgegangen und habe entlastende Behauptungen der Angeklagten ungeprüft geglaubt. Entgegen der Ansicht der Richter in Münster müssten sich die Unteroffiziere zudem auch für Taten mitverantworten, an denen sie nicht unmittelbar beteiligt waren, die sie aber gebilligt haben.
In weiteren fünf Fällen hatten die zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilten Angeklagten den BGH angerufen. Der wies nun sämtliche Revisionen ab, darunter auch die des Kompaniechefs. Eine mildere Strafe, wie sie die Angeklagten verlangt hatten, scheide in allen Fällen aus.
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