CSU-Vorstoß
Debatte über NPD-Verbot wieder voll entbrannt
Mit der Forderung nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren bereits im kommenden Jahr sucht die CSU vor der Bundestagswahl die offene Konfrontation mit der CDU. Bundesinnenminister Schäuble warnte vor einem Antrag beim Bundesverfassungsgericht. Ein Scheitern wäre fatal.
Die Debatte über ein NPD-Verbot ist wieder voll entbrannt. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) reagierte am Donnerstag überrascht auf einen Verstoß seines bayerischen Amtskollegen Joachim Herrmann (CSU) für ein neues Verbotsverfahren. Schäuble warnte: "Das Dümmste ist, einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen, der dann scheitert."
Herrmann sagte, Bayern wolle "dem Treiben der NPD nicht zusehen, bis sich diese Verfassungsfeinde in der Republik etabliert haben". Er wolle in dieser Frage "ausdrücklich auch mit den SPD-Innenministern zusammenarbeiten" und habe "die volle Rückendeckung" von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU). Herrmann fügte mit Blick auf den Widerstand aus der CDU hinzu: "Wir müssen da notfalls in der Union eine klare Debatte führen, auch mit Wolfgang Schäuble."
Der erste Verbotsversuch war im Jahr 2003 beim Bundesverfassungsgericht wegen der hohen Zahl von V-Leuten in der NPD gescheitert. Herrmann sagte, ein Abzug der V-Leute komme zwar nicht in Frage. Die Situation habe sich aber seit 2003 geändert. Gewalt werde von der NPD "wohlwollend geduldet".
Schäuble entgegnete: "Bisher hat Bayern nein gesagt. Jetzt habe ich in der Zeitung gelesen, dass der bayerische Kollege zu einem anderen Ergebnis kommt." Der CDU-Politiker fügte hinzu: "Da sage ich, hat er neue Argumente, hat er neue Tatsachen? Die würde ich unvoreingenommen prüfen." Klar sei jedoch: "Wenn man die NPD fördern will, dann macht man ein nicht zum Erfolg führendes Verbotsverfahren."
Der stellvertretende Unions-Fraktionschef Wolfgang Bosbach (CDU) nannte Herrmanns Äußerungen "nicht hilfreich". Auch der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) warnte: "Die Gefahr ist unverändert groß, dass ein solches Verbotsverfahren scheitert – mit der fatalen Folge, dass dadurch allein die NPD gestärkt wird."
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, und der Deutsche Gewerkschaftsbund begrüßten dagegen die Initiative. Oppermann sagte: "Nachdem die Unions-Länder seit Monaten Gespräche über einen zweiten Anlauf eines NPD-Verbotsverfahrens blockieren, freue ich mich über die Wende aus Bayern." Schäuble dürfe "jetzt nicht der letzte Bremser sein und sollte seine Blockade eines Verbotsverfahren endlich aufgeben".
Skeptischer äußerte sich der Chef des Bundestags-Innenausschusses, Sebastian Edathy (SPD). Er sagte der Nachrichtenagentur ddp: "Bei der SPD rennt Herr Herrmann mit seinem Vorstoß offene Türen ein. Ich befürchte aber, dass er in seiner schwarz-gelben Landesregierung wegen der Haltung der FDP gegen die Wand läuft."
Bayerns FDP-Fraktionschef Thomas Hacker sagte, die NPD sei zwar "eine gefährliche und verfassungsfeindliche Partei". Er fügte auf ddp-Anfrage hinzu: "Da sich aber in der Frage der V-Leute innerhalb der NPD nichts geändert haben dürfte, warnen wir vor einem neuen Anlauf für ein Verbotsverfahren, das unter diesen Umständen erneut scheitern würde." Hacker betonte: "Ein weiterer Fehlschlag blamiert Bayern und stärkt die Rechtsextremisten."
Kritik an Herrmann kam auch vom Generalsekretär des Zentralrates der Juden in Deutschland, Stephan Kramer, der von "populistischen Forderungen" sprach. Offenbar wolle der CSU-Politiker mit dem Thema Schlagzeilen für den Wahlkampf produzieren. DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach forderte dagegen die CDU-geführten Bundesländer auf, "ihre Blockade gegen ein neues NPD-Verbotsverfahren endlich aufzugeben".
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier (CDU), der bereits vor einiger Zeit im Gegensatz zur CDU-Linie ein neues Verbotsverfahren gefordert hatte, betonte: "Die bereits vorliegenden Materialien zum Wirken der NPD belegen klar, dass sie in aggressiv-kämpferischer Weise versucht, die freiheitliche demokratische Grundordnung abzuschaffen." Für ein erfolgreiches Verbotsverfahren bedürfe es aber Mehrheiten, die gegenwärtig nicht absehbar seien.
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