Frau im Sudan
Gefängnis statt Prügelstrafe im Hosen-Prozess
Urteil im Hosen-Prozess: Die sudanesische Journalistin Lubna Hussein ist wegen "unanständigen Verhaltens in der Öffentlichkeit" zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Anstatt 40 Peitschenhiebe zu ertragen, muss sie umgerechnet 140 Euro zahlen. Die Verurteilte will das Geld nicht zahlen – und muss deshalb ins Gefängnis.
Die Justizbehörden im Sudan haben von der Verhängung einer Prügelstrafe gegen eine Journalistin abgesehen, der das Tragen von Hosen in der Öffentlichkeit zur Last gelegt wurde. Ein Gericht in Khartum verurteilte die Angeklagte Lubna Ahmed al-Hussein nach Angaben von Prozess-Zeugen zu einer Geldstrafe von 500 sudanesischen Pfund (rund 140 Euro). Ihr hatten 40 Peitschenhiebe gedroht. Hussein weigerte sich allerdings zu zahlen und trat daher eine Haftstrafe an.
Hussein sagte der Nachrichtenagetnur AFP telefonisch, sie werde die Geldstrafe nicht zahlen und wolle "lieber ins Gefängnis gehen". Dem Gerichtsentscheid zufolge muss sie mit einem Monat Haft rechnen, wenn sie die Geldstrafe nicht begleicht.
Hussein war Anfang Juli mit zwölf weiteren Frauen in Hosen festgenommen worden. Während zehn Frauen direkt von der Polizei ausgepeitscht wurden, focht die Journalistin die Vorwürfe an und machte den Fall damit öffentlich. Ein unter Staatschef Omar el Baschir eingeführter Passus im sudanesischen Strafrecht sieht bis zu 50 Peitschenhiebe für "unschickliches" Verhalten in der Öffentlichkeit vor.
Vor dem Prozess hatte die Polizei rund 40 Frauen festgenommen, die vor dem Gericht in Khartum gegen die islamische Kleiderordnung protestierten und die angeklagte Journalistin unterstützten.
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