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29.08.09

Integration

Einbürgerungstest nach einem Jahr in der Kritik

Der vor einem Jahr eingeführte Einbürgerungstest hat sich nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums bewährt. Er sei ein Erfolg, "den die wenigsten so vorausgesehen hätten." Dennoch ist der Test nicht unumstritten. Kritiker monieren, dass die Antworten nur auswendig gelernt werden.

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Ein Jahr, nachdem der erste Ausländer einen Einbürgerungstest ausgefüllt hat, ist der Sinn dieses Tests weiter umstritten. Nach Ansicht des Innenministeriums fördert der Test die Einbürgerung, auch wenn ihn fast alle bestehen.

Dagegen stellt die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Karin Weiss, infrage, dass bei dieser Erfolgsquote Aufwand und Nutzen in einem guten Verhältnis zu einander stünden. "Spätestens im Jahr 2010 muss der Test überprüft werden. Nur wenn dabei herauskommt, dass er dazu animiert, sich mit der deutschen Geschichte auseinanderzusetzen, ist er sinnvoll", sagte Weiss.

Bis Ende Juni haben nach Angaben des Ministeriums von 599 Teilnehmern bis auf drei Kandidaten alle bestanden. Die hohe Erfolgsquote sei mit der guten Integration der Zuwanderer zu begründen und deshalb "durchweg positiv".

Charity Okezie vom Internationalen Center für Deutsche und Migranten kann darin jedoch keine gelungene Einbürgerung erkennen. "Es gibt viel bessere Möglichkeiten, zu überprüfen, ob jemand in der Gesellschaft aufgenommen wurde und sich hier auskennt. Ein persönliches Gespräch wäre viel sinnvoller."

Um den Einbürgerungstest zu bestehen, müssen in einer Volkshochschule (VHS) 17 von 33 Fragen richtig beantwortet werden. Insgesamt gibt es einen Katalog von 310 Fragen, die im Internet zugänglich sind. "Die Teilnehmer haben die Antworten meist nur auswendig gelernt", berichtete Cordula Reichel von der VHS Kleinmachnow. Um sich mit der deutschen Geschichte zu beschäftigen, waren eigentlich spezielle Angebote vorgesehen.

"Wir haben Vorbereitungskurse angeboten, aber leider gab es nicht genügend Anmeldungen. Deshalb hat in Brandenburg bisher kein einziger solcher Kurs stattgefunden", beklagt Andrea Farago vom Brandenburgischen VHS- Verband. Ausgenommen vom Einbürgerungstest sind Kandidaten, die in Deutschland einen Schulabschluss erworben haben.

Quelle: dpa/dcs
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