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28.08.09

Neues Gesetz

Familiengericht – Werden Scheidungen jetzt fairer?

Mit der Schaffung des "großen Familiengerichts" sollen juristische Streitigkeiten in Familien in Zukunft mit weniger Aufwand geregelt werden. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) lobt die am 1. September in Kraft tretenden gesetzlichen Änderungen als "fair". Experten zeigen sich skeptisch und warnen.

© picture-alliance/ obs/WDR
Der Rosenkrieg

Der deutsche Gerichtsdschungel lichtet sich: Dafür sorgt ab September ein neues Gesetz zum Familienrecht. Das Familienverfahrensgesetz (FamFG) wird Regelungen aus verschiedenen Rechtsbüchern zusammenbringen und dabei vereinfachen. Betroffen sind vor allem Fragen zu Ehe, Adoption, Sorgerecht, Unterhalt und Erbe. "Bislang mussten Eheleute wegen einer Scheidung zum Teil an drei verschiedenen Gerichten prozessieren", sagt Isabell Götz vom Deutschen Familiengerichtstag.

Mit dem neuen Einheitsgesetz wird ein Einheitsgericht geschaffen, das sogenannte "große Familiengericht". Hier werden nicht nur Ehen geschieden – es finden auch alle Sorgerechts- und Unterhaltsfragen Klärung, die mit Scheidungen einhergehen. Eine Instanz für alle Familienfragen forderten Experten seit der Einführung des kleinen Familiengerichts vor 33 Jahren. Diesem Vorläufer des großen Familiengerichts fehlte in vielen Bereichen die Zuständigkeit, die für eine ausgewogene Beurteilung der Lage von Familien notwendig gewesen wäre.

Um eine effektive Arbeit von Familienrichtern zu ermöglichen, regelt die Reform gerichtliche Beweisverfahren neu. Ab September dürfen Gerichte häufiger wichtige Auskünfte über an Verfahren beteiligte Personen einholen. So soll vermieden werden, dass bei einem Unterhaltsstreit Einkommens- und Vermögensverhältnisse verschleiert werden. Auch weitere Neuerungen im Scheidungsrecht sind mit der Reform verbunden. Ehen ohne Ehevertrag gelten als Zugewinngemeinschaft. Vermögen und Rentenansprüche werden bei einer Scheidung gleichmäßig unter den Ex-Partnern geteilt.

Das FamFG setzt weniger auf strenge Regelungen und Kontrollen, als auf Mitbestimmung und Kooperation. Wie Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) sagt, soll es dazu beigetragen "familiäre Auseinandersetzungen im Gericht so fair und schonend wie möglich auszutragen." Hier liegt der Unterschied zu den kleinen Familiengerichten: Die Richter gehen nun individueller auf die Familien ein. Streit wird nicht mehr nur durch richterliche Anordnung, sondern im Gespräch mit allen Parteien beigelegt. So wird vermieden, dass der Gerichtsprozess die Situation der Familie noch verschlimmert. "Das Familienverfahrensgesetz ordnet ein Hinwirken des Gerichts auf Einvernehmen der Beteiligten an", sagt Isabell Götz.

Das FamFG stärkt dabei nicht nur die Mitspracherechte der Beteiligten, sondern bindet in Sorgerechtsfragen auch die Kinder enger in den Entscheidungsprozess ein. Die Ergebnisse einer Verhandlung bleiben anfechtbar. Rechtsmittel können in mehreren Instanzen eingelegt werden.

"Jede Erweiterung der Zuständigkeit bedeutet mehr Verfahren, also mehr Arbeit", sagt Isabell Götz aus ihrer Erfahrung als Richterin. Die zusätzliche Arbeit dürfte Kosten verursachen. "Deshalb müssen die Länder jetzt die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen." Fehlen diese Ressourcen könnte die Reform wirkungslos sein. Schon jetzt sind die Familiengerichte an den Amtsgerichten überlastet. Ein Richter muss sich häufig um bis zu 50 Fälle kümmern. Die geplante "individuelle Betreuung" bliebe da trotz neuem Gesetz auf der Strecke.

Das FamFG wäre nicht das erste Reformpaket zum Familienrecht, das an der Praxis scheitert. Auch die Neuregelung der Kompetenzen von Familien- und Vormundschaftsgerichten von 1997 war kein großer Erfolg. Das Familienverfahrensgesetz bessert hier nach: Das große Familiengericht entscheidet ab sofort mithin auch über Vormundschaftsfragen bei Minderjährigen. Das klassische Vormundschaftsgericht wird aufgelöst und durch ein neu zu schaffendes Betreuungsgericht ersetzt.

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