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06.08.09

EU-Reformvertrag

CSU-Politiker droht mit neuer Klage in Karlsruhe

Der ehemalige CSU-Europaabgeordnete Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg ist einer der Kläger, die vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den EU-Reformvertrag gestritten haben. Er warnt den Bundestag vor einer mangelhaften Umsetzung des Urteils – und wirft der Politik vor, das Lissabon-Urteil nicht zu verstehen.

© ddp/DDP
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Morgenpost Online : Herr von Stauffenberg, haben Sie den Eindruck, die Botschaft des Bundesverfassungsgerichts ist im Parlament angekommen?

Graf von Stauffenberg : Wohl kaum. Es ist beschämend, dass sich die Debatte um das Urteil im Machtgezänk zwischen Parteigrößen und Amtsbesitzern verliert. Die Politiker, die jetzt handeln müssten, haben offenbar nichts verstanden: Es geht nicht um einige Schönheitsreparaturen. Es geht um die Substanz der rechtsstaatlichen Demokratie – in Deutschland und Europa.

Morgenpost Online : Ihre Partei, die CSU, setzt sich doch für eine weitgehende Beteiligung des Parlaments an den Entscheidungen in Brüssel ein. Ist es nicht das, was Karlsruhe verlangt?

Stauffenberg : Die CSU bemüht sich wacker um die Forderungen des Verfassungsgerichts – wohl weniger aus verständiger Einsicht, eher aus Sorge um die kommende Wahl und den wachsenden Unmut im Land. Sie spürt, dass dieses Amts-Europa der anonymen Machtkonglomerate die Menschen – uns alle – verliert. Es ist kein Zufall, dass das EU-Parlament immer weniger Wähler findet. CDU- und SPD-Prominenz aber spielen in einer anderen Liga, in ihrer eigenen und mit sich selbst. Sie verteidigt verbissen die Macht der Apparate und deren Amtlinge. Leider gibt sich nun auch die CSU so, als ob es im neuen Begleitgesetz nur um neue Rechte von Abgeordneten ginge.

Morgenpost Online : Tut es das nicht?

Stauffenberg : Nein! Es geht um Pflichten vor dem Bürger. Es geht um Verantwortung, um Rechenschaft, sowohl der Volksvertreter wie der Regierenden. Das Urteil stellt unbarmherzig klar, dass das demokratische Fundament der EU allein aus der Wahl der nationalen Parlamente abzuleiten ist. Das zeigt eine Schwäche der Gemeinschaft und das Versagen ihrer Architekten. Damit gilt für die unmittelbar gewählten Abgeordneten ebenso wie die von ihnen mittelbar bestellten Regierenden, dass alles, was in Brüssel gewirkt wird, zuvor von den Bürgern legitimiert sein muss. Einfacher heißt das: Jedermann muss erkennen können, wer für was zuständig ist. Und jedermann hat ein Recht auf Rechtfertigung der Amtierenden. Undurchsichtigkeit aber ist in den Strukturen der EU angelegt, nicht erst seit Lissabon. Europa kann dieses Problem nicht ignorieren. Es ist da, es ist Zündstoff. Das Karlsruher Urteil räumt es nicht weg. Wir müssen grundsätzlich ran an das Kernproblem.

Morgenpost Online : Wie soll das gehen? Karlsruhe hat allein eine Überarbeitung des deutschen Zustimmungsgesetzes angemahnt, keine EU-Generalreform.

Stauffenberg : Das Gericht hat sich beschränkt auf deutsches Staatsrecht. Sein Maßstab kann nur unser Grundgesetz sein, nicht irgendeine zwischenstaatliche Fehlentwicklung. Es hat deren Mängel gesehen und meint, die immanenten Probleme durch innerdeutsche Maßnahmen überbrücken zu können. Es bietet immerhin den Abgeordneten die Chance, ihre treuhänderische Aufgabe endlich zu erfüllen, die Defizite der demokratischen Legitimation zu mildern und weitere Aushöhlungen zu verhindern.

Morgenpost Online : Was erwarten Sie vom Bundestag?

Stauffenberg : Dass er selbst die deutschen Vertreter persönlich und namentlich bestimmt, die im Ministerrat europäisches Recht setzen. Dass derjenige, der für Deutschland gesetzgeberisch tätig wird, in einer direkten, laufenden und verlässlichen Auskunfts- und Rechenschaftspflicht gegenüber den Abgeordneten des Bundestags steht und ihren Weisungen folgt. Die Abgeordneten sollten europäisch nicht länger als Heloten oder Ausputzer, sondern als Kontrolleure der Amtsträger auftreten. Das setzte freilich einen Mentalitätswandel voraus, der sich nicht nur auf Europa bezieht. Auch in nationalen Dingen verstehen sich Abgeordnete meist als Fußvolk und Reservekader der Regierenden. Mit Gewaltenteilung hat das nur noch wenig zu tun.

Morgenpost Online : Bleiben wir in Europa: Kritiker mahnen, dass mit solchen Auflagen die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Brüssel unzumutbar eingeschränkt werde.

Stauffenberg : Sollte Handlungsfähigkeit darin bestehen, dass man alles darf und dafür niemandem Rechenschaft schuldet, dann wäre dies unrechtsstaatlich und antidemokratisch – nicht nur in Brüssel, sondern auch in Berlin. Sie kennen ja die gängige Ausrede der Wahlkämpfer: "Ja, lieber Bürger, das sehe ich genauso wie Sie. Aber in Brüssel wurde anders entschieden. Da kann man nix machen." Österreich und Dänemark sind nicht weniger handlungsfähig als Deutschland. Sie haben das EU-Problem zwar nicht gelöst. Aber in Brüssel agieren sie demokratischer und bürgernäher als die Deutschen.

Morgenpost Online : Wie kann eine stärkere Rückkopplung in der Praxis funktionieren?

Stauffenberg : Das kann freilich funktionieren. Man müsste sich nur der Verantwortung stellen. Heute haben wir ein System, das alle Entscheidungen auf anonyme Konglomerate kollektiviert. Es hat in Verstrüppung, Intransparenz und persönliche Schuldfreiheit der Mitentscheider geführt. Haben Sie etwa jemals davon gehört, dass ein Diplomat oder ein Ministerialdirigent draußen in einen Wahlkreis geht und vor den Bürgern Rechenschaft ablegt für das, was er in Brüssel mit angerichtet hat? Natürlich nein, das tut ja nicht einmal ein Minister. Europas Konstruktion kennt keine Rückkoppelung an das Volk. Stattdessen werden im Berliner Reichstag Tausende Seiten bedruckten Papiers abgeladen, die kein Abgeordneter bewältigen kann, weil ihr Inhalt aus sich selbst heraus unverstehbar bleibt. Wir brauchen hingegen ein Verfahren, das wenigstens die Abgeordneten zwingt, den Wählern Rede und Antwort zu stehen. Auch die Entscheidungen der EU müssen konkreten Verantwortlichen zugeordnet werden können.

Morgenpost Online : Was ist, wenn der Bundestag Ihren Vorstellungen nicht nachkommt?

Stauffenberg : Es geht nicht um meine Vorstellungen, sondern um Forderungen des Verfassungsgerichts. Die sind rechtsstaatlich weder verhandelbar noch kompromissfähig. Sollten Bundestag und Bundesrat ihnen ausweichen, sehen wir uns in Karlsruhe wieder. Unverzüglich.

Morgenpost Online : Ist die hergebrachte Definition von Demokratie im Nationalstaat auf eine neue Form der supranationalen Zusammenarbeit wie in der EU wirklich eins zu eins übertragbar?

Stauffenberg : Die Antwort hat das Verfassungsgericht gegeben: Zur Diskussion stehen nicht Organisationsformen souveräner Einzelstaaten, sondern die Grundlagen aller gemeinschaftlichen Ordnung. Europa ist ein einzigartiges Projekt. Es eint Millionen Menschen, um ihnen zu dienen, nicht um sie obrigkeitsstaatlich zu beherrschen. Es gründet auf den Merkmalen seiner Mitgliedsstaaten: Demokratie, verliehene Verantwortung und bürgerliche Freiheit. Der Staatenverbund gibt seinen Gestaltern kein Recht, diese Grundlagen einzutauschen gegen eine selbstermächtigende Kumpanei von Amtsautoritäten.

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