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05.08.09

Urteil

Rechtsextremistische Vereine bleiben verboten

Der rechtsextreme Verein "Collegium Humanum" und seine Unterorganisation "Bauernhilfe" bleiben verboten. Sie leugnen und verharmlosen systematisch "die eindeutig erwiesene geschichtliche Tatsache des Genozids an den deutschen und europäischen Juden", erklärte das Gericht.

© dpa
Rechtsextremismus

Die beiden rechtsextremistischen Vereine "Collegium Humanum" und Bauernhilfe sind nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes verfassungswidrig und bleiben verboten. Die Organisationen richteten sich auch gegen Strafgesetze, entschieden die Leipziger Richter und wiesen damit zwei Klagen gegen die Verbote ab. "Collegium Humanum" veröffentlichte unter anderem Texte, in denen der Mord an sechs Millionen europäischen Juden geleugnet wird.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte im Mai vergangenen Jahres das "Collegium Humanum" und seine Teilorganisation Bauernhilfe verboten, weil von beiden eine Gefahr für den Rechtsstaat ausgegangen sei. Es handele sich um "organisierte Holocaust-Leugner", die antisemitische Propaganda verbreitet hätten.


Die Leipziger Richter teilten diese Einschätzung. Der Vorsitzende von "Collegium Humanum" sei rechtskräftig wegen Volksverhetzung verurteilt. "Gegen die verfassungsmäßige Ordnung richtet sich das 'Collegium Humanum' deshalb, weil es eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist", schrieben die Richter.


Demnach wurden in der Vereinszeitschrift eine Vorbildfunktion des Nationalsozialismus propagiert, Nazigrößen glorifiziert, die demokratische Staatsordnung verunglimpft und antisemitische Thesen verbreitet. "Dies alles geschieht in der Absicht, die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend zu untergraben." Das Verbot wurde für beide Vereine bestätigt, weil der Bauernhilfe e.V. als Teilorganisation eingestuft wurde.

Jahrelang von Verfassungsschutz beobachtet

Beide Vereine wurden seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet, als eine ihrer Führungsfiguren gilt der Holocaust-Leugner und Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler. Das 1963 gegründete "Collegium Humanum" gilt als Kaderschmiede für Rechtsextremisten unterschiedlicher Ausrichtung. In seinem Schulungszentrum in Vlotho wurde 2003 der "Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten" (VRBHV) gegründet, als Teil einer von Mahler initiierten Kampagne zur Rehabilitierung verurteilter Holocaust-Leugner. Der VRBHV wurde zusammen mit den beiden Vereinen verboten, deren Verbot nun vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt wurde.

Ihr rechtsextremistisches Gedankengut verbreiteten die Vereine nach Angaben des Bundesinnenministeriums im Internet, in Druckerzeugnissen und in dem Schulungszentrum in Vlotho, wo sich Holocaustgegner aus dem gesamten Bundesgebiet getroffen hätten.

Das Innenministerium begrüßte das Urteil. "Mit der Abweisung der Klage hat das Gericht die Verbote des Bundesinnenministers vollumfänglich bestätigt", erklärte ein Sprecher Schäubles in Berlin. Im Kampf gegen den Rechtsextremismus sei neben zivilgesellschaftlichem Engagement auch staatliches Handeln gefragt.

Quelle: AP/AFP/gr
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