25.02.13

Rechtsextremismus

NPD-Verbot – Merkel für eigenen Regierungsantrag

Offenbar will Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) den Bundesrat nicht allein für ein NPD-Verbot klagen lassen – die Bundesregierung soll mitziehen. Wie die FDP das sieht, ist noch unklar.

Foto: dpa

Hundert Menschen demonstrieren mit Transparenten am 15.02.2013 in Cottbus (Brandenburg) gegen einen NPD-Aufmarsch. Kanzlerin Merkel will offenbar das Thema nicht der SPD überlassen und erwägt ein Beteiligung der Bundesregierung am Verbotsantrag gegen die NPD
Eine Demonstration in Cottbus (Brandenburg) gegen einen NPD-Aufmarsch. Kanzlerin Merkel will offenbar das Thema nicht der SPD überlassen und erwägt eine Beteiligung der Bundesregierung am NPD-Verbotsantrag

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) plant einem Bericht zufolge, das Kabinett von einem eigenen Antrag auf ein Verbot der rechtsextremen NPD zu überzeugen. Das habe Merkel in der vergangenen Woche signalisiert, berichtete der Berliner "Tagesspiegel" unter Berufung auf Mitglieder der Unionsfraktion.

Merkel habe argumentiert, dass die Bundesregierung den Bundesrat, der bereits einen Verbotsantrag beschlossen hatte, in der Angelegenheit nicht alleine lassen solle.

Merkel wolle zudem das Risiko ausschließen, dass die Opposition der Regierung im Bundestagswahlkampf der Regierung vorhält, sie schütze eine Nazipartei vor einem Verbot, berichtete das Blatt weiter. Die Kanzlerin wolle nun versuchen, den Koalitionspartner FDP davon zu überzeugen, dass die Regierung einen eigenen Verbotsantrag stellen sollte.

Entscheidung noch im ersten Quartal 2013

Nach den Worten der Kanzlerin sei eine Entscheidung für einen eigenen Antrag noch nicht gefallen. Eine solche Entscheidung werde bis Ende März getroffen, sagte Merkel am Montag nach einem Gespräch mit dem türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdogan bei einer Pressekonferenz in Ankara. Ein solcher Fahrplan war schon bislang Haltung der Bundesregierung.

Der Bundesrat hatte sich Mitte Dezember mit großer Mehrheit für ein neues Verbotsverfahren ausgesprochen und Karlsruhe dem Vernehmen nach mittlerweile signalisiert, dass er seinen Antrag dazu voraussichtlich im Frühsommer einreichen wird. Klageberechtigt sind auch Bundesregierung und Bundestag, die sich in der Frage bislang allerdings noch nicht entschieden haben.

Ein erstes Verfahren gegen die rechtsextreme NPD war 2003 gescheitert – vor allem am verbreiteten Einsatz von V-Leuten auch in NPD-Führungspositionen.

Quelle: AFP/dpa/UC
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