23.02.13

113.000 Euro

Bundestag stoppt Zahlungen an rechtsextreme NPD

Geldstopp für die NPD: Der Bundestag hat die Rückerstattung von 113.000 Euro an die rechtsextreme Partei unterbunden. Es geht etwa um Wahlkampfkosten, die der Partei gesetzlich zustehen.

Foto: REUTERS

NPD-Anhänger bei einer Pro am 5. Dezember 2012 in Rostock
NPD-Anhänger bei einer Pro am 5. Dezember 2012 in Rostock

Wegen ausstehender Zahlungen hat der Bundestag die Rückerstattung von rund 113.000 Euro an die rechtsextreme NPD gestoppt. Es gehe um staatliche Parteienfinanzierung wie zum Beispiel Wahlkampfkosten, die der Partei eigentlich aus dem Vorjahr noch zustehe, sagte eine Bundestagssprecherin am Samstag und bestätigte einen Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR).

Da von der NPD noch eine Zahlung wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts ausstehe, verrechne der Bundestag diese mit der Rückerstattung. Nach MDR-Informationen sind die Landesparlamente aufgefordert, ihre Rückerstattungen von Wahlkampfkosten ebenfalls auf Eis zu legen.

Im Dezember 2012 hatte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass die NPD wegen des fehlerhaften Berichts für 2007 eine Strafzahlung von 1,27 Millionen Euro leisten muss.

PR-Coup für die NPD

Die vertraulichen Belege zum NPD-Verbotsverfahren auf der Homepage der rechtsextremen Partei sind nach einem Zeitungsbericht wahrscheinlich Kopien von der Webseite des alternativen Mediennetzwerks Indymedia.

Ein Vergleich der PDF-Dateien auf beiden Seiten zeige, dass sie identisch seien, sagte ein Sprecher des Bundesamts für Verfassungsschutz der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung". Indymedia hatte das Material dem Bericht zufolge einen Tag vor der NPD ins Netz gestellt.

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sagte dem Blatt: "Der NPD ist mit der Veröffentlichung der Materialsammlung ein PR-Coup gelungen. Das ist sehr bedauerlich und zeigt, dass die Partei das Verbotsverfahren nutzen wird, um Öffentlichkeit zu bekommen."

Er signalisierte aber Bereitschaft der Bundesregierung, den Beschluss der Länder mitzutragen, vor dem Bundesverfassungsgericht einen Verbotsantrag zu stellen. "Wir dürfen der NPD diese Bühne nicht überlassen, sondern müssen das Verfahren jetzt so gut wie möglich unterstützen", sagte Friedrich.

Quelle: dpa/pku
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