21.02.13

Stasi-Kontakte

Gysi setzt verleumderisches Gerücht in die Welt

Gegenangriff: Gregor Gysi, Chef der Linksfraktion, attackiert den ehemaligen Richter, der ihn angezeigt hat – und verbreitet dabei vor einem Millionenpublikum offensichtlich falsche Behauptungen.

Foto: dpa

Gregor Gysi versucht den Mann, der ihn angezeigt hat, zu diskreditieren
Gregor Gysi versucht den Mann, der ihn angezeigt hat, zu diskreditieren

Wenn es um seine Kontakte zur DDR-Staatssicherheit geht, ist Gregor Gysi ganz dünnhäutig. Der Linksfraktionschef zieht meist alle Register, wenn er meint, über ihn werde Falsches verbreitet. Was dann geschieht, beschreibt sein Biograf Jens König so: "Er verschickt Unterlassungserklärungen, er fordert Gegendarstellungen, er prozessiert – jeder, der behauptet, Gysi sei ein Stasi-Spitzel, steht mit einem Bein vor Gericht. Da versteht Gysi schon langen keinen Spaß mehr, nicht eine Sekunde lang."

Äußerungen zum Thema "Gysi und die Stasi" sind deshalb riskant. Sie erfordern Sorgfalt. Bei seinen eigenen Äußerungen über Gegenspieler jedenfalls legt Gysi offenbar andere Maßstäbe an. Der Spitzenpolitiker hat am Dienstag dieser Woche vor einem Millionenpublikum offenbar ungeprüft ein verleumderisches Gerücht in die Welt gesetzt und einen Widersacher mit falschen Tatsachenbehauptungen herabgewürdigt. Ist das noch mangelnde Sorgfalt oder schon mehr? Oder hat Gysi wissentlich in Kauf genommen, die Unwahrheit zu verbreiten? Greift er jetzt zu schmutzigen Tricks?

Der Vorgang ereignete sich am Rande der Sitzung der Linksfraktion. Gysi präsentierte sich erstmals nach seinem Skiurlaub, in dem er sich an der Schulter verletzt hatte, wieder vor der Öffentlichkeit. Gut gelaunt und betont offensiv nahm er zu den neuen Stasi-Vorwürfen Stellung – und zum Ermittlungsverfahren der Hamburger Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen des Verdachts der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung.

Gysi nennt Ermittlungen "absurden Vorgang"

"Das Erste, was ich Ihnen sagen kann, ist, ich unterschreibe nur eidesstattliche Versicherungen, die richtig sind", sagte Gysi und lächelte souverän in die Kameras. Als er dann fast zum Schluss seiner Ausführungen gefragt wurde, ob er an Rücktritt gedacht habe, erklärte Gysi: "Nein, das ist auch völlig absurd in diesem Falle." Dann kam er auf jenen Mann zu sprechen, der im Mai 2012 die Strafanzeige gestellt hatte, die jetzt zu dem Verfahren geführt hat.

"Das ist ein ehemaliger Richter, der übrigens auch Frau Merkel schon angezeigt hat und viele andere", erklärte Gysi vor laufenden Fernsehkameras. Er könne doch nicht ernsthaft wegen eines solchen "absurden Vorgangs" über Rücktritt nachdenken: "Das meinen Sie doch auch nicht im Ernst."

Der Eindruck beim Zuschauer: Hinter der Anzeige gegen Gysi steht ein notorischer Querulant, der sogar die Bundeskanzlerin selbst vor den Kadi zerren wollte. Einer also, der fortwährend Unruhe stiftet. Einer, dem man doch bitte schön nicht so viel Aufmerksamkeit schenken soll. Alles bedenkenswerte Argumente – wenn Gysis Ausführungen denn wahr wären.

Gysis Behauptungen sind "frei erfunden"

Die Berliner Morgenpost hat den pensionierten Richter befragt, der viele Jahre an einem Landgericht eine Strafkammer geleitet hatte und seinen Namen nicht in der Presse lesen will. Mit Gysis Darstellung konfrontiert, versichert er: Was der Linksfraktionschef in die Mikrofone gesagt habe, sei "frei erfunden". Vor der jetzt bekannt gewordenen Strafanzeige habe er noch nie in seinem Leben "irgendjemanden angezeigt" – also auch nicht die Bundeskanzlerin.

Die einzige Strafanzeige, die er jemals gestellt haben will, begründet der ehemalige Richter mit Gysi häufigen Versuchen, Journalisten und selbst ehemaligen Oppositionellen den Mund zu verbieten – nach seiner Überzeugung auch mit der Vorlage von falschen eidesstattlichen Versicherungen. "Das hat meinen Gerechtigkeitssinn geweckt", sagt der 78-Jährige.

Der Sprecher der Linksfraktion, Hendrik Thalheim, hat auf Anfrage dieser Redaktion zwischenzeitlich bestätigt, dass der ehemalige Richter "keine Strafanzeige gegen Frau Merkel erstattet [hat]." Wäre der Anzeigenerstatter ebenso streitlustig wie Gysi, hätte dieser jetzt ein echtes Problem.

Ex-Richter könnte Gysi erneut anzeigen

Der ehemalige Richter könnte von Gysi eine Unterlassungserklärung verlangen – und würde im Fall der Fälle damit wohl vor Gericht Erfolg haben. Schließlich hat Gysi offenkundig eine falsche Behauptung aufgestellt. Der Richter könnte ihn deshalb wohl auch wegen übler Nachrede anzeigen.

Paragraf 186 des Strafgesetzbuches sieht eine Freiheitstrafe von bis zu zwei Jahren für denjenigen vor, der öffentlich "in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist".

Glück für Gysi: Der ehemalige Richter denkt nicht daran, juristische Schritte einzuleiten. Linksfraktionssprecher Thalheim versucht die Falschbehauptung seines Chefs damit zu rechtfertigen, dass der ehemalige Richter sich in Internetforen mehrfach kritisch mit der DDR-Vergangenheit der Bundeskanzlerin beschäftigt hat. Allerdings ist eine Meinungsäußerung, sogar zugespitzt, etwas völlig anderes als eine Anzeige.

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