15.02.13

Winnenden-Amoklauf

Karlsruhe lehnt Verschärfung des Waffenrechts ab

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen auf eine Verschärfung des Waffenrechts abgewiesen. Eltern von Opfern des Amoklaufs in Winnenden wollten den Gebrauch von Schusswaffen im Schießsport eindämmen.

Foto: dpa

Ein Sportschütze mit Bock-Doppelflinte trainiert auf einem Wurfscheibenplatz im Schießsportzentrum Frankfurt (Oder). Die Karlsruher Verfassungsrichter haben entschieden: Auch nach der Verschärfung des Waffenrechts dürfen Sportschützen mit tödlichen Waffen schießen
Ein Sportschütze mit Bock-Doppelflinte trainiert auf einem Wurfscheibenplatz im Schießsportzentrum Frankfurt (Oder). Die Karlsruher Verfassungsrichter haben entschieden: Auch nach der Verschärfung des Waffenrechts dürfen Sportschützen mit tödlichen Waffen schießen

Das Bundesverfassungsgericht hat Klagen von Hinterbliebenen des Amoklaufs von Winnenden auf eine Verschärfung des Waffenrechts abgewiesen. Das geltende Waffenrecht verletze die Beschwerdeführer nicht in ihrem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, teilte das Gericht in den am Freitag veröffentlichten Beschlüssen (Az. 2 BvR 1645/10 u. a.) mit.

Zwei der Kläger sind Eltern von Kindern, die der Mörder Tim K. beim Amoklauf in einer Schule in Winnenden 2009 erschossen hatte. Außerdem hatte der Sprecher einer Initiative gegen Sportwaffen geklagt. Sie hatten kritisiert, dass der Gesetzgeber den Gebrauch von tödlichen Waffen im Schießsport nicht ausreichend einschränke.

Das Gericht wies die Verfassungsbeschwerden zurück. Zwar habe der Staat grundsätzlich die Pflicht, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Dies umfasse auch "Missbrauchsgefahren, die vom Umgang mit Schusswaffen ausgehen".

Die Entscheidung, welche Maßnahmen geboten sind, könne jedoch nur begrenzt nachgeprüft werden, hieß es weiter. Eine Verletzung der Schutzpflicht lasse sich nur feststellen, "wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen überhaupt nicht getroffen hat oder die ergriffenen Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind".

"Triumph krimineller Unvernunft"

Nach diesem Maßstab billigten die Richter die Vorschriften des Waffengesetzes. Demnach benötigen Waffenbesitzer eine Erlaubnis, die nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird. Dazu gehören Sachkunde im Umgang mit Waffen sowie persönliche Zuverlässigkeit.

Der Gesetzgeber habe einen weiten Einschätzungsspielraum bei der Erfüllung seiner Schutzpflichten, erläuterte das Gericht. Angesichts dessen "steht den Beschwerdeführern ein grundrechtlicher Anspruch auf weitergehende oder auf bestimmte Maßnahmen wie das Verbot von Sportwaffen nicht zu".

Der Sprecher der Initiative "Keine Mordwaffen als Sportwaffen!", Roman Grafe, kritisierte die Entscheidung als "Triumph krimineller Unvernunft": "Das Freiheitsrecht auf Spaß mit tödlichen Schusswaffen darf weiterhin das Recht auf Leben überwiegen. Die Verfassungsrichter hatten nicht den Mut, den Irrsinn tödlicher Sportwaffen zu beenden", hieß es in einer Presseerklärung.

Vater von Amok-Schütze erhielt Bewährungsstrafe

Wegen der Amokläufe in Schulen in Erfurt (2002) und Winnenden (2009) hatte der Gesetzgeber das Waffenrecht verschärft. Im vergangenen Jahr beschloss der Bundestag die Einführung eines deutschlandweiten Waffenregisters.

Jörg K., der Vater des Amok-Schützen von Winnenden, wurde Anfang Februar zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilt.

Der Sportschütze Jörg K. hatte seine legal erworbene Pistole in einem unverschlossenen Schrank aufbewahrt. Der 17-jährige Tim K. nahm die Waffe. Er erschoss damit 15 Menschen und anschließend sich selbst.

Quelle: dpa/jw
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