25.01.13

Berlin

Al-Qaida-Mitglieder zu langen Haftstrafen verurteilt

Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung müssen ein Deutscher und ein Österreicher für mehrere Jahre ins Gefängnis. Die Islamisten wollten den Dschihad nach Deutschland bringen.

Foto: dapd

Der nun verurteilte deutsche Islamist will sich nicht in der Öffentlichkeit zeigen – das Gericht hält ihn bis heute für „extrem gefährlich“
Der nun verurteilte deutsche Islamist will sich nicht in der Öffentlichkeit zeigen – das Gericht hält ihn bis heute für "extrem gefährlich"

Zwei Mitglieder des Terrornetzwerks al-Qaida sind in Berlin zu langer Haft verurteilt worden. Das Kammergericht verhängte gegen einen 27 Jahre alten Deutschen eine Freiheitsstrafe von neun Jahren.

Ein mitangeklagter 23-jähriger Österreicher muss für sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der Deutsche gilt außerdem als Gründungsmitglied der terroristischen Vereinigung Deutsche Taliban Mudschaheddin (DTM).

Das Gericht sah es in seinem Urteil als erwiesen an, dass die Religionskämpfer nach einer Kampfausbildung im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet den Dschihad ("Heiliger Krieg") nach Deutschland tragen wollten. Sie seien zurückgeschickt worden, um in der Bundesrepublik Anschläge zu verüben, sagte der Vorsitzende Richter Josef Hoch in der Urteilsbegründung. Konkrete Planungen waren aber nicht bekanntgeworden.

"Grenzen nicht am Hindukusch verteidigt"

Der 27-Jährige ist laut Urteil auch für ein Internet-Drohvideo mitten im Bundestagswahlkampf 2009 verantwortlich. In dem Video hieß es an die Adresse der Deutschen: "Merkt euch, eure Grenzen werden nicht am Hindukusch verteidigt".

Im Hintergrund waren Bilder vom Brandenburger Tor, der Frankfurter Skyline, vom Münchner Oktoberfest, Kölner Dom und Hamburger Hauptbahnhof eingeblendet. Daraufhin waren bundesweit die Sicherheitsvorkehrungen verstärkt worden.

Beide Islamisten hatten in dem genau ein Jahr dauernden Prozess geschwiegen und sich nicht vom Terrorismus distanziert. Richter Hoch sagte über den deutschen Verurteilten, dieser halte bis heute an seinem Ziel fest, den bewaffneten Kampf nach Deutschland zu bringen. "Er ist eine extrem gefährliche Person." Mit dem Urteil blieb das Gericht nur geringfügig unter den Forderungen der Bundesanwaltschaft.

Der Berliner wurde im März 2011 in Wien festgenommen. Zwei Monate später wurde auch der Österreicher in Berlin verhaftet. Beide hatten sich in Afghanistan kennengelernt.

Quelle: dpa/mcz
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