28.12.12

Schwarz-Gelb

FDP droht der Union im Sterbehilfe-Streit

Vor Monaten hat das Kabinett einen Entwurf zur Sterbehilfe gebilligt, nach dem die kommerzielle Selbsttötung verboten wird. Der CDU geht das jetzt nicht mehr weit genug – die FDP ist sauer.

Beim Streit über Sterbehilfe verschärft sich der Ton in der Koalition. In der FDP ist man verärgert, dass Unionspolitiker einen eigenen, sehr restriktiven Gesetzentwurf zum Verbot fast jeder Form von Suizid-Beihilfe vorgelegt haben und damit einem Beschluss des Kabinetts Konkurrenz machen.

Das Kabinett hatte vor Monaten einen Entwurf von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) gebilligt, wonach die "gewerbsmäßige" (kommerzielle) Hilfe bei der Selbsttötung untersagt werden soll. Bei den Liberalen löst es jetzt Irritationen aus, dass diesem Ministeriumsentwurf, der schon in den Bundestag eingebracht wurde, aus der Union ein noch viel härterer Plan entgegengesetzt wird.

Besonders empört ist die FDP darüber, dass der Autor des abweichenden Entwurfs, Hubertus Hüppe (CDU) – er ist Behindertenbeauftrager der Regierung –, für eine Freigabe der Bundestagsabstimmung wirbt. Dann könnten Abgeordnete von CDU und CSU mit Parlamentariern der Opposition gegen den Entwurf der Regierung und für den von Hüppe stimmen.

Über dieses Ansinnen sagte der FDP-Abgeordnete Michael Kauch der Berliner Morgenpost: "Wechselnde Mehrheiten sind ausgeschlossen." Kauch fügte hinzu: "Ansonsten fallen der FDP sofort mehrere Projekte ein, bei denen wir mit der Opposition stimmen könnten."

Kauch, der sich mit dem Thema seit Jahren befasst, verweist darauf, dass der Plan der Justizministerin auf einer Vereinbarung von Union und FDP beruht: "Es handelt sich sich um ein Projekt des Koalitionsvertrages." Tatsächlich hatten die beiden Parteien zu Anfang der Legislaturperiode beschlossen, die gewerbsmäßige Suizid-Beihilfe zu verbieten, wobei sich die FDP erfolgreich gegen weiter gehende Verbotsforderungen aus der Union durchsetzte. Auf diese Vereinbarung pocht nun Kauch: "Die Justizministerin hat das eins zu eins umgesetzt."

"Falsch verstandene Liberalität"

Doch in der Union hat sich die Meinung verfestigt, dass es nicht reicht, im Sinne der Justizministerin nur die kommerzielle "Förderung der Selbsttötung" mit bis zu drei Jahren Haft zu bestrafen. Es gehe nicht weit genug, finden vor allem Katholiken in CDU und CSU, Gefängnisstrafen bloß dann zu verhängen, wenn Vereine finanzielle Beiträge nehmen, um Mitgliedern unter Umständen die Gelegenheit für die Einnahme eines tödlich wirkenden Medikaments zu bieten, was in der Schweiz legal ist und seit einigen Jahren in Deutschland vom Verein Sterbeihilfe Deutschland mit dem früheren Hamburger Justizsenator Roger Kusch praktiziert wird.

Statt in Deutschland nur diese "gewerbsmäßige" Praxis zu verbieten und uneigennützige Suizid-Beihilfen weiter straffrei zu lassen, wollen Unionspolitiker auch die geschäftsmäßige, bloß organisiert-wiederholte Sterbehilfe ohne Geldflüsse verbieten. Dies beschloss unlängst der CDU-Parteitag, und seitdem reißt die Kritik von Unionspolitikern an den angeblich unzureichenden Plänen der Justizministerin nicht ab. Als "lebensgefährlich" bezeichnete CDU-Vize Julia Klöckner in der Berliner Morgenpost den Entwurf der FDP-Ministerin. CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn bescheinigte Leutheusser-Schnarrenberger "falsch verstandene Liberalität".

Maximaler Verbotskatalog

Jetzt hat Hüppe in seinem Alternativentwurf gegen die Ministerin einen maximalen Verbotskatalog vorgelegt. Mit Gefängnis bestrafen will Hüppe erstens sowohl die gewerbsmäßige als auch die organisiert-geschäftsmäßige Bereitstellung von Gelegenheiten zur Selbsttötung. Zweitens soll schon die Gründung eines Vereins bestraft werden, der auf solche Tätigkeiten zielt. Drittens gäbe es zwei Jahre Haft für jene, die "Werbung zur Förderung einer Selbsttötung" betreiben. Und zwar nicht erst, wenn die Werbung "grob anstößig" oder "in Verfolgung kommerzieller Interessen" betrieben würde, was einige Bundesländer mal verbieten wollten. Nein, Hüppe will jede "Werbung" bestrafen. Unter ihr versteht er im Zusammenhang mit Suizid-Möglichkeiten bereits, dass jemand "Erklärungen solchen Inhalts bekannt gibt".

Besonders diese Forderung aber stößt auf Kritik auch bei solchen Gruppen, die Leutheusser-Schnarrenbergers Verbotspläne auf die organisierte Suizid-Beihilfe ausweiten möchten, aber nicht weiter gehen wollen. Hierzu zählt die Deutsche Hospiz-Stiftung. Sie kritisiert in einer Stellungnahme zu Hüppes Plan, dass dessen Werbungsverbot "mit der verfassungsrechtlich geschützten Meinungsfreiheit" kollidieren könnte. Auch dass Hüppe die Gründung eines auf Suizid-Beihilfe zielenden Vereins verbieten will, lehnt die Hospiz-Stiftung ab.

Indes sieht Hüppe seinen Plan nur als Diskussionsbeitrag, der Anregungen geben solle, wie man den Entwurf der Justizministerin verschärfen könnte. Denkbar ist daher, dass in der Union einige versuchen, zwischen Hüppe und Leutheusser-Schnarrenberger einen "Mittelweg" zu finden, der wohl à la CDU-Parteitagsbeschluss beim Verbot auch der organisierten Sterbehilfe läge. Doch die FDP beharrt strikt auf dem Entwurf der Ministerin. Dem stimmten im Bundeskabinett ja auch die Unionsminister zu.

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