20.12.12

Urteil

Bundesgerichtshof schränkt Massengentests ein

Wenn Fahnder bei Massengentests auf DNA stoßen, die eine Verwandtschaft mit dem Täter nahelegt, müssen sie künftig wegsehen. Ein verurteilter Vergewaltiger hat von dem BGH-Urteil allerdings nichts.

Foto: picture alliance / dpa

Bei einem Mann wird eine Speichelprobe mit einem sterilen Wattestäbchen genommen: Die Grenzen für Massenspeicheltests werden enger gesetzt
Bei einem Mann wird eine Speichelprobe mit einem sterilen Wattestäbchen genommen: Die Grenzen für Massenspeicheltests werden enger gesetzt

Bei Reihen-Gentests dürfen Ermittler sogenannte Beinahe-Treffer von Verwandten des Gesuchten nicht verwenden. Das Gesetz erlaube allein den Abgleich der DNA-Proben mit der beim Opfer gefundenen DNA, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: 3 StR 117/12).

Das Besondere an dem Fall: Der wegen einer Vergewaltigung im niedersächsischen Dörpen verurteilte Mann, der diese Grundsatzentscheidung jetzt erzwungen hat, fällt selbst nicht unter diese Regelung.

Die Begründung des BGH: Die Ermittler konnten damals nicht davon ausgehen, dass der Abgleich mit Beinahe-Treffern unzulässig ist. Deshalb durften sie dieses Beweismittel verwerten, und die Jugendstrafe von fünf Jahren hat damit Bestand.

Proben bei rund 2400 Männern entnommen

Vor zwei Jahren hatte der junge Mann in Dörpen eine Frau vergewaltigt. Da alles darauf hindeutete, dass der Täter aus diesem Ort im Emsland kam, wurde eine DNA-Reihenuntersuchung angeordnet. Dabei wurden bei rund 2400 Männern Proben entnommen. Die Analyse ergab zwar keine exakte Übereinstimmung mit den Zellspuren, die beim Opfer gefunden worden waren.

Allerdings fanden sich in zwei Proben starke Ähnlichkeiten, die auf eine Verwandtschaftsbeziehung der Männer mit dem Täter schließen ließen. Daraufhin ermittelten die Fahnder in diese Richtung und konnten den Täter ausfindig machen.

Es war der Sohn beziehungsweise Neffe der Männer, die eine ähnliche DNA aufgewiesen hatten. Die Anwälte des Täters hatten den Fall vor den BGH gebracht, weil ihrer Meinung nach die Beinahe-Treffer nicht hätten ausgewertet werden dürfen.

Busemann begrüßt die Entscheidung

Diese Rechtsauffassung bestätigten die obersten Richter – nicht jedoch für den Präzedenzfall. "Entscheidend hierfür ist der Umstand, dass die Rechtslage im Umgang mit sogenannten Beinahe-Treffern bei DNA-Reihenuntersuchungen bisher völlig ungeklärt war und das Vorgehen der Ermittlungsbehörden daher noch nicht als willkürliche Missachtung des Gesetzes angesehen werden kann", heißt es in der Entscheidung. Für künftige Fälle herrsche jetzt aber Klarheit.

Niedersachsens Justizminister Bernd Busemann (CDU) begrüßte die Entscheidung zu dem Fall in Dörpen im Juli 2010. Damit sei klar, dass der Angeklagte seinerzeit überführt und zu Recht verurteilt worden war. "Dies bedeutet, dass die niedersächsischen Ermittler keinen willkürlichen Gesetzesverstoß begangen haben und im Osnabrücker Gerichtsverfahren auch kein Beweisverwertungsverbot gegeben war."

Quelle: dpa/mcz
© Berliner Morgenpost 2013 - Alle Rechte vorbehalten
Die Favoriten unseres Homepage-Teams

Mehr Obst und Gemüse: Viele Schulen wünschen sich gesünderes Essen für ihre Schüler
07:16Schulessen
Berliner Senat verdirbt Eltern den Appetit

Die Reform des Schulessens wird am Donnerstag im Bildungsausschuss des Abgeordnetenhauses abgestimmt. Eltern sollen künftig 37 Euro statt 23 Euro zahlen. Sie hoffen jetzt auf eine soziale Staffelung. mehr...


Sängerin Beyoncé ist in der O2 World in Friedrichshain zu Gast
22.05.13Terminvorschau
Das bringt der Tag in Berlin am Donnerstag

Berlin hat jeden Tag Neues zu bieten. Politische Termine, Demonstrationen, Prozesse, Theater, Konzerte. Hier finden Sie eine Auswahl der Berliner Morgenpost für Donnerstag, den 23. Mai. mehr...


Die 13.000 BVG-Beschäftigten können sich über ein Lohnplus von knapp 4,8 Prozent in zwei Jahren freuen
07:16Kommentar
Die BVG ist einen bemerkenswerten Kompromiss eingegangen

Die Berliner Verkehrsbetriebe und die Gewerkschaften haben sich rasch auf einen neuen Tarifabschluss geeinigt. Nun ist die Landespolitik gefordert, die sich klar zu ihrer BVG bekennen muss. mehr...


Am Dienstagnachmittag gegen 17.30 Uhr wurde 82 Jahre alter Mann in einer Supermarkt-Filiale erstochen
07:14Mord an Fleischtheke
Verdächtiger wird voraussichtlich in Psychiatrie eingewiesen

Nach der tödlichen Messerattacke auf einen 82-Jährigen in einer Kaufland-Filiale im Wedding muss geklärt werden, ob der mutmaßliche Täter voll schuldfähig ist. Sein Motiv ist weiterhin unklar. mehr...

Leser-Kommentare Kommentare
Leserkommentare sind ausgeblendet.
Kommentare einblenden
Die Technik der Kommentarfunktion "DISQUS" wird von einem externen Unternehmen, der Big Head Labs, Inc., San Francisco/USA., zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen, insbesondere darüber, ob und wie personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen

Die Moderation der Kommentare liegt allein bei MORGENPOST ONLINE.
Allgemein gilt: Kritische Kommentare und Diskussionen sind willkommen, Beschimpfungen / Beleidigungen hingegen werden entfernt. Wie wir moderieren, erklären wir in der Netiquette.
blog comments powered by Disqus
 
Top-Thema
title
Start-ups in Berlin

Gründerzeit: Die Serie und das Blog der Berliner Morgenpost.

Video Nachrichten mehr
Oklahoma Wiedersehen nach dem schweren Tornado
Umzug Karneval der Kulturen 2013 - Berlin ist bunt
US-Kongress Apple verteidigt Steuersparmodell
Xbox One Microsoft stellt neue Spielkonsole vor
 
Top Bildershows mehr
Jeden Tag

Kopfnoten für Politiker, Manager und Prominente

Willkommen in Berlin

Hurra, ich bin da! Das sind Berlins süße Babys

Fotogalerie

Das sind die Berliner Bilder des Tages

Bilder von oben

Das zerstörte Oklahoma City aus der Luft

 
In eigener Sache
Weitere Morgenpost Angebote