15.12.12

NPD-Verbotsverfahren

Der Druck, als wehrhafte Demokratie aufzutreten

Nach dem Bundesratsvotum zum NPD-Verbot liegt der Ball bei Bundesregierung und Bundestag. Die Länder fordern ein geschlossenes Vorgehen aller Demokraten gegen die Rechtsextremen.

Foto: dapd

Ein NPD-Anhänger bei einer Kundgebung in Berlin
Ein NPD-Anhänger bei einer Kundgebung in Berlin

Wenn man die Angelegenheit formal betrachtet, könnten Bundestag und Bundesregierung ab sofort entspannt aus der Zuschauerposition beobachten, wie die Länder ganz allein nach Karlsruhe gehen – und möglicherweise scheitern. Es reicht bekanntlich der Antrag eines Verfassungsorgans allein, um das Verbot der NPD beim Bundesverfassungsgericht anzustreben. Aus Sicht der Bundesländer,die am Freitag in der Länderkammer den Verbotsversuch offiziell machten, darf es bei einem Alleingang aber nicht bleiben.

Nötig sei ein geschlossenes Vorgehen aller Demokraten gegen die NPD, stellte etwa der Berliner Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) in der Bundesratsdebatte klar. Dem Treiben der rechtsextremen Partei dürfe eine stolze, wehrhafte Demokratie nicht tatenlos zusehen. Die Fakten seien nach besten Wissen und Gewissen zusammengetragen worden.

Die thüringische Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) sagte, das gesammelte Material sei durchaus geeignet, ein erfolgreiches Verbotsverfahren zu führen. Die NPD sei eindeutig verfassungsfeindlich, verfolge ihre Ziele in aggressiv-kämpferischer Weise und sei dem Nationalsozialismus "wesensverwandt". Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) beteuerte, dass die Materialsammlung ohne V-Leute aus den Führungsstrukturen der NPD zustande gekommen sei. Der Tenor der Länder soll keine Zweifel aufkommen lassen: Alles will man diesmal besser gemacht haben als beim peinlichen Fehlversuch 2003.

In der Bundesregierung herrschen Zweifel

Nach dem Bundesratsvotum, dem sich alle Länder außer Hessen anschlossen, liegt der Ball also im Feld von Bundestag und Bundesregierung. Wie sehr diese beiden Verfassungsorgane im Fall der NPD als "stolze, wehrhafte Demokratie" auftreten wollen, werden sie im ersten Quartal 2013 entscheiden.

Vor allem auf der Seite der Bundesregierung herrschen Zweifel. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sehen juristische Risiken. Sie verwiesen zuletzt auch auf den Europäischen Gerichtshof, der die Mehrheit der beantragten Parteiverbote scheitern ließ.

In den Fraktionen des Bundestags herrscht Verunsicherung über das Thema – nicht zuletzt, weil Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) klar gegen einen eigenen NPD-Verbotsantrag des Bundestags argumentiert. "Man sollte es besser bleiben lassen", hatte er gesagt, nachdem sich die Länder einig geworden waren.

Die Abgeordneten stehen nun unter Druck: Die gesammelten Materialien, die dem Verfahren zugrunde liegen sollen, müssen in der Geheimschutzstelle des Bundestags gesichtet werden. Nur wie schnell und gründlich dies geschehen kann, darüber muss jede Fraktion für sich entscheiden. Noch, so heißt es im Bundestag, seien die Schriftstücke gar nicht angekommen.

Unterschiedliche Einschätzungen in den Parteien

In den Reihen von SPD, Grünen und Linken überwiegen die Stimmen, die ein Verbotsverfahren anstreben. Hier ist allerdings auch leise Kritik zu hören, wonach es im bisherigen politischen Prozess glaubwürdiger gewesen wäre, wenn die Innenminister der Länder jeweils eine persönliche Garantie abgegeben hätten darüber, dass das Material "V-Mann-frei" ist. Bei den Grünen will man das Verbotsverfahren politisch nicht zu sehr überhöhen: Das Verbot der NPD könne nur ein Baustein im Kampf gegen Rechtsradikale sein, heißt es in derFraktion.

Deren Vorsitzende Renate Künast warnt allerdings vor Vorfestlegungen. "Wir werden das Material jetzt mit aller Sorgfalt prüfen", sagte sie der Berliner Morgenpost. Wenn das Material Aussicht auf einen erfolgreichen Antrag biete, "werden wir einen Verbotsantrag mittragen". Zwei Bedingungen müssen die Schriftstücke nach Ansicht der Grünen-Fraktionschefin in jedem Fall erfüllen: "Die von den Ländern und dem Bund erklärte Abschaltung der V-Leute muss zweifelsfrei nachweisbar sein und das Material muss beweisen, dass von der NPD eine konkrete Beeinträchtigung der freiheitlichen Grundordnung ausgeht." Dann habe ein neues Verbotsverfahren Aussicht auf Erfolg.

In der Union wird es schon schwieriger, eine Mehrheitsmeinung zu erkennen. Allein in der CSU-Landesgruppe und in der FDP indes scheinen die Zweifler eine Mehrheit zu bilden. "Jetzt warten wir erst einmal ab, zu welchem Ergebnis die Bundesregierung kommt", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Stefan Müller, der Berliner Morgenpost. Er setzt auf einen Zeitgewinn. "Vielleicht ist die NPD ja sowieso bald Geschichte, weil die Partei nach der Strafzahlung von 1,27 Millionen Euro pleite ist. Da hätte auch niemand etwas dagegen."

FDP-Extremismus-Experte Stefan Ruppert betonte, dass nach seiner "persönlichen Einschätzung" eine eindeutige Mehrheit in seiner Fraktion dem Verfahren sehr skeptisch gegenüber steht. Allerdings habe es in der Fraktion noch keine Abstimmung darüber gegeben. Ruppert, der vor zehn Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter des Verfassungsgerichts direkt mit dem ersten Verbotsverfahren beschäftigt war, warnt: "Man kann eine politische Meinung nicht mit dem Verbot einer Organisation bekämpfen. Ein Parteiverbot ist ein zu simples Konzept in der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus." Gleichwohl bestehe kein Zweifel daran, "dass die NPD eine widerliche Partei ist".

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