13.12.12

Bund-Länder-Streit

CDU hält SPD für Anwälte von Steuerhinterziehern

Das gescheiterte Steuerabkommen mit der Schweiz bringt die Koalition in Rage. Milliarden gehen laut Union durch Verjährungen verloren. Die Schweiz will einen neuen Versuch – aber nicht so schnell.

Foto: dapd

CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe warnt angesichts des gescheiterten Abkommen mit der Schweiz vor nahenden Verjährungsfristen für Steuervergehen
CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe warnt angesichts des gescheiterten Abkommen mit der Schweiz vor nahenden Verjährungsfristen für Steuervergehen

Das Ergebnis am Mittwochabend war eindeutig. Mit der rot-grünen Mehrheit hatte der Vermittlungsausschuss das Steuerabkommen mit der Schweiz mit 19 zu 10 Stimmen abgelehnt. Eigentlich hätte das Abkommen zum 1. Januar in Kraft treten sollen. Einen neuen Versuch wird es in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben.

Die Koalition ist empört und schießt sich auf die SPD ein. So wirft CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe den Sozialdemokraten vor, mit der Blockade Steuerhinterziehern zu helfen. "Einen besseren Anwalt als die SPD können sich Steuerhinterzieher gar nicht wünschen, die nun der nahenden Verjährung ihrer Steuervergehen entgegensehen", sagte Gröhe der Berliner Morgenpost. Der CDU-Generalsekretär kreidete führenden SPD-Politikern an, durch die Ablehnung des Steuerabkommens auch vorsätzlich die öffentlichen Kassen in Milliardenhöhe zu schädigen.

Schäuble sieht Steuergeld unwiederbringlich verloren

Unionsfraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) sagte: "Es geht hier um zehn Milliarden Euro, die nach Deutschland zurückgeflossen wären." "Unwiederbringlich" werde ein großer Teil der deutschen Steueransprüche für die Vergangenheit verjähren, schimpfte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Die Opposition schütze deutsche Steuerhinterzieher in der Schweiz.

Der FDP-Fraktionsvorsitzende Rainer Brüderle warf SPD und Grünen vor, dem Ansehen der Politik zu schaden. Die Opposition versuche den im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat mit Blick auf die Wahl 2013 zur Profilierung zu missbrauchen. "Das ist kein kooperativer Föderalismus", sagte er am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin".

SPD verteidigt ihr Verhalten

Nach dem Abkommen wäre auf die bei Schweizer Banken liegenden Vermögen deutscher Kunden einmalig eine Pauschalsteuer zwischen 21 und 41 Prozent an den deutschen Fiskus überwiesen worden. Künftige Erträge sollten von 2013 an genauso besteuert werden wie in Deutschland.

Die SPD verteidigte ihr Verhalten. Die Ablehnung des Abkommens sei für die SPD "eine Prinzipienfrage", sagte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann. Dieses Steuerabkommen sei ungerecht, belohne die Steuerbetrüger und sorge dafür, dass auch in Zukunft unversteuertes Geld in die Schweiz gebracht werden könne.

Schweiz will nach Lösungen suchen

Die Schweizer Regierung zeigte sich offen für neue Verhandlungen für ein neues Abkommen ab 2014. "Wir sind Nachbarn, da suchen wir nach Lösungen", sagte Regierungschefin Eveline Widmer-Schlumpf.

Die ebenfalls im Vermittlungsausschuss gescheiterten Pläne der Koalition zur Korrektur der "kalten Progression" im Steuertarif sorgten ebenso für Frust bei der Union. CDU-Generalsekretär Gröhe sagte, die SPD gönne den Menschen nichts. "Die selbst ernannte Partei des kleinen Mannes verhindert, dass Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen deutlich entlastet werden." Das sei leistungsfeindlich. Mit der Anhebung des Grundfreibetrags würden sich die Genossen lediglich dem Verfassungsgericht beugen, stellte Gröhe fest.

Der Vermittlungsausschuss hatte sich darauf verständigt, das steuerfreie Existenzminimum 2013 um 126 auf 8130 Euro anzuheben. 2014 soll der Grundfreibetrag um weitere 224 Euro steigen.

Nach Berechnungen von Experten wird die geplante Anhebung des steuerlichen Grundfreibetrages die Steuerzahler um maximal 67 Euro pro Jahr entlasten. 2013 werde die Entlastung höchstens 24 Euro betragen, 2014 weitere 43 Euro, sagte der Berliner Steuerexperte Frank Hechtner. Die maximale Steuerersparnis werde bei einem zu versteuernden Einkommen ab 13.460 Euro erreicht.

Quelle: kam/gau/dpa
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