11.12.12

Bundestag

SPD-Fraktion macht Druck bei NPD-Verbot

In einem Brief schlägt SPD-Fraktionschef Steinmeier seinen Fraktionskollegen einen eigenen NPD-Verbotsantrag des Bundestages vor. Als Erstes müsse der Innenausschuss die Erfolgschancen prüfen.

Foto: picture alliance / dpa

Die Fraktionschefs von Union und SPD im Bundestag: Volker Kauder (l.) und Frank-Walter Steinmeier
Die Fraktionschefs von Union und SPD im Bundestag: Volker Kauder (l.) und Frank-Walter Steinmeier

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hat allen Fraktionsvorsitzenden im Bundestag in einem Brief vorgeschlagen, einen eigenen NPD-Verbotsantrag des Parlaments zu stellen.

Das Schreiben liegt der Berliner Morgenpost vor. Darin schreibt Steinmeier: "Nicht nur der Bundesrat, auch Bundestag und Bundesregierung sollten einen eigenen Verbotsantrag anstreben. Ich würde es begrüßen, wenn sich im Bundestag alle Fraktionen auf einen gemeinsamen Antrag einigen würden."

Innenausschuss soll Antrag prüfen

Erster Schritt sei, schreibt Steinmeier weiter, "dass alle Fraktionen gemeinsam einen Antrag in den Bundestag einbringen, in dem wir den Innenausschuss damit beauftragen, die Erkenntnisse aus Bund und Ländern zu prüfen und dem Deutschen Bundestag eine Empfehlung zu unterbreiten, ob ein Antrag für ein Verbot der NPD vorzubereiten ist".

Den Beschluss könnte der Bundestag bereits in der ersten Sitzungswoche des neuen Jahres 2013 fassen. Steinmeier fügte dem Schreiben einen entsprechenden Entwurf bei.

Weiter heißt es in Steinmeiers Brief, er fordere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) auf, "dem Bundestag, wie angekündigt, unverzüglich das gesamte Material der Innenminister und Verfassungsschützer für ein mögliches Verbotsverfahren zur Verfügung zu stellen".

Der SPD-Fraktionschef betonte: "Die NPD ist eine undemokratische, fremdenfeindliche, rassistische und in Teilen gewaltbereite Partei. Gegen die NPD müssen wir deshalb mit möglichst großer Geschlossenheit vorgehen."

Oppermann attackiert Lammert

Indes warf SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) ein unkluges Verhalten in der NPD-Verbotsdebatte vorgeworfen.

Es sei unklug, ein "apodiktisches Ergebnis" zu verkünden, bevor man die Beweislage genau kenne, sagte Oppermann.

Lammert hatte bezweifelt, dass das gesammelte Material über die rechtsextreme Partei für einen erfolgreichen Verbotsantrag ausreicht, und hatte empfohlen, darauf zu verzichten.

Oppermann empfahl Lammert, sich zunächst mit den Akten vertraut zu machen. "Das war kein Beitrag, der die Glaubwürdigkeit des Präsidenten gestärkt hat."

Urteil im Streit über Millionen-Strafzahlung

Im Rechtsstreit um eine Strafzahlung der NPD will das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig an diesem Mittwoch sein Urteil fällen.

Die rechtsextreme Partei sollte wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts rund 2,5 Millionen Euro an den Bundestag überweisen. Dagegen hatte die Partei geklagt und vor dem Berliner Verwaltungsgericht zunächst teilweise Erfolg.

Die Richter stellten fest, dass die Summe nur halb so hoch sei und halbierten die Strafe. Gegen diese Entscheidung waren sowohl die Partei als auch der Bundestag in Revision gegangen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage der NPD jedoch ab und gab dem Bundestag recht.

Im Rechenschaftsbericht der NPD hatte der Bundestag einen Fehlbetrag von 1,25 Millionen Euro festgestellt. Die Partei soll staatliche Zuwendungen gegen Strafzahlungen verrechnet haben. Nach dem Parteiengesetz muss bei unrichtigen Angaben in Rechenschaftsberichten der doppelte Betrag als Strafe gezahlt.

Quelle: gau/jw/dapd
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